Tierfriedhöfe erleben derzeit einen ungewöhnlichen Boom. Allerorten werden neue Begräbnisplätze für Hund und Katze, Meerschweinchen und Wellensittich angelegt – dies gilt nicht zuletzt für den Großraum Hamburg.
Tierliebe endet nicht notgedrungen mit dem Tod eines Haustiers. Aus dem plötzlichen Verlust des seinem Herrn langjährig treuen Hundes oder einer geliebten Schmusekatze resultiert für viele Menschen tiefe Trauer und das Bedürfnis der Trauerarbeit, gerade so, als wäre ein naher Verwandter gestorben.
Im Internet bildet sich die reale Welt in vielen Facetten ab. So gibt es neben den Internetgedenkseiten für verstorbene Angehörige auch Seiten, die als „Virtuelle Tierfriedhöfe“ firmieren.
Im bundesweiten Schülerwettbewerb „Deutsche Geschichte“ sind zum Thema des Jahres 2001 „Genutzt – geliebt – getötet, Tiere in unserer Geschichte“ 7000 Beiträge erarbeitet worden.
Wer sich über die französische Art der Tierbestattung erkundigen möchte, muss dazu nicht extra nach Frankreich reisen: Für den Einstieg leistet auch hier das Internet gute Dienste.
Das Gesetz erlaubt zwar die Bestattung von Haustieren im Garten, wer aber nicht aufpasst, kann im Falle eines tierischen Trauerfalles dennoch mit einigen Gesetzen in Konflikt kommen.
Was mit den Körpern toter Tiere zu geschehen hat, wird vom Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG) und gegebenenfalls zusätzlichen kommunalen Verordnungen geregelt.
Die südfranzösische Hafenstadt Sète ist stolz darauf, zumindest zwei national und international berühmt gewordene Bürger hervorgebracht zu haben, den Chançonnier George Brassens (1921-1981) und den Dichter Paul Valéry (1871-1945).