Direkt zum Inhalt

OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Das Gemeinschaftsgrab - Tradition und Wandel einer Bestattungsart

Auf dem Ohlsdorfer Friedhof gibt es wie auf vielen anderen historischen Friedhöfen nicht nur Einzel- und Familiengräber, sondern auch die Möglichkeit in einem gemeinschaftlichen Grab, oder wie es früher hieß, einem Genossenschaftsgrab bestattet zu werden.

Kaum jemand weiß, dass diese Bestattungsart eine Jahrhunderte alte Tradition darstellt, deren Wurzeln bis in das Mittelalter zurückreichen. Die Gemeinschaftsformen, um die es dabei geht, haben sich überall in Europa zusammen mit dem Aufstieg einer städtischen Kultur entwickelt, wobei in Hamburg natürlich die Lage als Hafenstadt eine besondere Rolle gespielt hat.

Deshalb soll hier eine der ältesten Grabstätten des Ohlsdorfer Friedhofes am Anfang stehen, deren Jahrhunderte lange Tradition noch ungebrochen fortgesetzt wird, wie die plattdeutsche Inschrift auf dem Grabmal der "Kasse von Achten" bezeugt:

"Grafstede der Schipper-Gesellschop de gestichtet de 3. des Horninges l492; und der Cassa der Stücke von Achten fundeert to Rantzuneering der Christen-Slaven in der Barbarien den 24. des Martzmaantes 1624. 1492 heft de Brodershop der Schipperen und Boosmans ene gemensame Graft in der Kerken to S. Marien Magdalenen gekoft; darna 1511 noch twee Grafte darsülvest; 1807 is de Kerke afgebraken und de Grafstede buten dat Damdor vorlecht; 1885 ist diet nie Graf up den algemeenen Stads-Frijdhave angelecht und ingewiet."

("Grabstätte der Schiffer-Gesellschaft die am 3. Hornung 1492 gestiftet wurde; und er Cassa der Stücke von Achten fundiert um die Christen-Sklaven in der Barbarei freizukaufen den 24. März 1624. 1492 hat die Bruderschaft der Schiffer und Bootsmänner ein gemeinsames Grab in der Kirche St. Maria-Magdalena gekauft, darnach 1511 noch zwei Gräber dortselbst; 1807 ist die Kirche abgebrochen und die Grabstätte vor das Dammtor verlegt worden; 1885 ist dieses neue Grab auf dem allgemeinen Staatsfriedhof angelegt und eingeweiht worden.")

Mehr als fünfhundert Jahre also besteht diese gemeinsame Grabstätte der Schiffer. Urkunden belegen sogar, dass diese Schiffergesellschaft in Hamburg 1492 als Nachfolgerin einer Brüderschaft der Heiligen Anna zu St. Maria-Magdalenen gegründet wurde (Brandes, Bd. 34, S. 99; vollständige Literaturangaben am Schluß des Beitrags). Die Fundationsbücher von 1491 und 1535 sind erhalten. Die Schiffergesellschaft besaß den Heilig Kreuz Altar in der St. Annenkapelle des Maira-Magdalenen-Klosters und eine Grabstätte, die wahrscheinlich im Kreuzgang lag. 1622 wurde die neugegründete "Kasse der Stücke von Achten" mit dieser Schiffergesellschaft verbunden. Der Name stammt von der spanischen Goldmünze Ocho de Reales, mit der Kapitäne und höhere Mannschaftsgrade aus der Sklaverei losgekauft wurden, wenn sie in Piratenhände gefallen waren. Das Grab in Ohlsdorf wird heute noch von dieser Vereinigung verwaltet, die in Hamburg ein Altersheim für Seeleute unterhält.

In Ohlsdorf ist noch ein älteres Grabmal dieser Kasse erhalten, das im Ämtersteinmuseum unter freiem Himmel steht. Einen weiteren noch älteren Stein der Schiffergesellschaft von 1492 bei St. Petri birgt das Museum für Hamburgische Geschichte. In diesem Ämtersteinmuseum stehen heute insgesamt 54 Grabmale von Brüderschaften und Ämtern, wie in Hamburg die Zünfte hießen. Die Grabmale stammen von den Friedhöfen vor den Toren der Stadt, die ab 1795 die Kirchenbegräbnisse ersetzten. Die meisten Grabmale stammen aus den Jahren kurz nach der Franzosenzeit, in der die Friedhöfe vor den Toren verwüstet worden waren. Auf einigen Gräbern aber standen mehrere Grabsteine, die ähnlich wie bei der Kasse der Stücke von Achten auf eine lang zurückreichenden Bestand der Grabstätte schließen lassen.

Bei diesen Grabstätten auf den alten Friedhöfen, also im 19. Jahrhundert, handelte es sich, wie man auf alten Fotos und Friedhofsplänen erkennen kann, um unterschiedlich große rechteckige Felder, die teilweise mit Steinen und Ketten eingezäunt waren. Sie besaßen jeweils einen Hauptstein mit Zeichen, Namen und Daten der Gemeinschaft. Auch die Namen der Vorsitzenden, die den Stein in Auftrag gegeben hatten, sind auf den Grabmalen des 19. Jahrhunderts zumeist vermerkt, während sie auf den älteren Steinen noch fehlen. Die einzelnen Gräber waren mit kleinen Pultsteinen bezeichnet. Ob das allerdings die Regel war, ist nicht ersichtlich. In der Beschreibung zu den geplanten neuen Gemeinschaftsgräbern in Ohlsdorf heißt es 1882 noch, dass dort im Gegensatz zu den Alten Friedhöfen jedes verstorbene Mitglied eine Einzelgrabstelle erhält, die bezeichnet und geschmückt werden kann. Die älteren Grabstätten in den Kirchen oder Kreuzgängen sind wahrscheinlich nach dem Mittelalter zu Gruftgewölben ausgemauert wurden, die mit einer Deckplatte abgedeckt wurden. Denn einige der erhaltenen alten Steine entsprechen in ihren Maßen solchen Deckplatten.

Was für Organisationen waren es nun, die sich in diesen Brüderschafts- und Amtgrabstätten und -steinen repräsentieren? Brüderschaften waren im Mittelalter überall in Europa verbreitete Zusammenschlüsse zumeist von Laien. Sie werden in der Mittelalterforschung definiert als "lokale freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigungen mit religiösen und oft auch karikativen Aktivitäten." Diese Verbindungen können auch durch "enge gegenseitige Bindungen und Beziehungen zwischen den Mitgliedern ein starkes Moment der Geselligkeit entwickeln." (Rahn, S. 14)

In Hamburg gab es am Ende des 15. Jahrhundert etwa hundert, in Braunschweig immerhin fünfunddreißig solcher Brüderschaften (Brandes, Bd. 34, S. 75-176). Oft stammten die Mitglieder einer Brüderschaft aus gleichen oder ähnlichen Berufszweigen, so dass sie zum Teil mit der Entstehung der Handwerkszünfte aber auch der Kaufmannsgilden eng verbunden gewesen sind. Erinnert sei daran, dass im Mittelalter und lange darüber hinaus allen Tätigkeiten des öffentlichen und privaten Lebens im Alltag und in Festzeiten fast untrennbar mit dem religiösen christlichen Gedankengut mit verbunden waren.

Gegründet wurden die Bruderschaften, um Gott und den Heiligen zu dienen, für das eigene Seelenheil zu sorgen und zum "Troste und zur Erlösung aller Christenseelen" (Rahn, S. 68). Wenn man seinen Mitbrüdern und -schwestern die Gabe des eigenen Gebetes nach dem Tode zukommen ließ, so würde man selbst die vervielfachte Gegengabe durch die Fürbitte anderer zurück erhalten. Das war die zugrunde liegende Hoffnung dieser Gründungen. Denn es ging den Menschen um die Fortexistenz der Seelen nach dem Tode, von denen man fürchtete, dass sie ihrer Sünden halber im Fegefeuer schmachten könnten. Ihnen wollte man mit Gebeten und Messen nach dem Tode Erleichterung verschaffen, ihre Leidenszeit verkürzen und zugleich für sich selbst durch Gebete und gute Werke vorsorgen. So heißt es bei einer Korbacher Brüderschaft von Geistlichen zu den Motiven ihres Handelns:

"Sie hätten, da es ihnen an Vermögen fehle, um sich Memoiren zu stiften, zum Heile ihrer Seele eine Kalandsbruderschaft errichtet. Dies hätten sie getan, weil das Andenken an die Menschen ... nach ihrem Tod sobald vergehe, keiner sich dann ihrer Seele erbarme und aus Mitleid Echsequien oder festgesetzte Messen für sie halte." (Rahn, S. 69)

Mit der spirituellen Hilfe durch gemeinsame eigene Handlungen und durch die - zu bezahlenden - Rituale der Geistlichkeit erhielten aber die Trauernden Hinterbliebenen auch gleichzeitig einen festen Halt in ihrer Gemeinschaft und konnten sich gegenseitig bei Todesfällen Trost und Hilfe spenden. Damit verbunden gab eine Brüderschaft ihren Mitgliedern zugleich die Garantie, dass ein ehrliches Begräbnis mit den vorgeschriebenen Zeremonien stattfinden würde. Die Mitglieder waren verpflichtet zu den Begräbnissen und den Echsequien zusammenzukommen. Bruderschaftsmitglieder oder von der Bruderschaft angestellte Träger trugen den Sarg. Man besaß ein eigenes - oft kostbares - "boldeck", eine Sargdecke, die mit den Zeichen der Gemeinschaft geschmückt war und damit die Zugehörigkeit des Toten dokumentierte. Vor dem Sarg trug man Bäume mit Lichtern. Und man besaß einen eigenen Begräbnisplatz, den man in Ordnung hielt. In einem solchen Grab durfte nur mit Erlaubnis der Bruderschaft beerdigt werden. (Brandes, Bd. 36, S. 77 und S. 76)

Oft kümmerte man sich auch um die Armen und kaufte für die Bruderschaftsarmen einen weiteren Platz an (Brandes, Bd. 36, S. 76). Als Anmerkung sei allerdings darauf verwiesen, dass es in Hamburg auch eigene sogenannte Elendenbruderschaften gab, die nur um die Armen kümmerten und ihre Beerdigung übernahmen. Seit 1392 bestand zudem die St. Gertrudenbrüderschaft, die später den allgemeinen Armenbegräbnisbetrieb übernahm und sich das alleinige Recht erwarb, für die ganze Stadt Erlen- und später Föhrensärge herzustellen. Rechnungen belegen zum Beispiel im Jahr 1511, dass man 680 Särge anfertigte und verkaufte; eine Zahl, die 1553 auf 968 anstieg.

Mit dem Tod waren verschiedene liturgische Feiern verbunden, die am dritten, siebenten und dreißigsten Tag nach dem Todesdatum stattfanden. Nach dem dreißigsten Tag war die erste Trauerzeit abgeschlossen war. Er wurde mit einem kirchlichen Ritus begangen und danach setzt setzte die Aufteilung des Erbes ein. Außerdem wurden Messen und Gebete für den Jahrtag des Todes oder sogar für ein ewiges Feiern des Jahrtages gestiftet.

Neben diesem individuellen Gedenken, fand ein summarisches Gedenken kollektiv für alle Toten der Bruderschaft an einem oder bis zu drei feststehenden Bruderschaftstagen im Jahr statt. Dabei wurde wieder eine Messe für die Toten gefeiert, den Armen wurden Speisen ausgeteilt, eine Fußwaschung wurde in der Nachfolge Christi abgehalten und man vereinigte sich zum Bruderschaftsmahl, das dadurch, dass es sozusagen vom Vermögen der Verstorbenen bezahlt wurde, zugleich zu ein Totenmahl darstellte (Rahn, S. 129). In ähnlicher Weise wie die Bruderschaften regelten auch die Zünfte oder Ämter in ihren Satzungen das Gemeinschaftsleben, wobei manche Zünfte sogar aus brüderschaftlichen Zusammenschlüssen hervorgegangen sind. Sie sind damit Vertreter einer christlich-religiösen Kultur, in der besonders der Gedanke an den Tod und die Jenseitsvorstellungen sich prägend auf die kulturellen Lebensformen auswirkten.

Gerade diese grundlegenden Vorstellungen von der Wirksamkeit des Gebetes und irdischer Handlungen für das Heil der Seelen nach dem Tode aber verneinte die Reformation und entzog damit den geistlichen Brüderschaften die eigentliche Daseinsberechtigung. Es war daher nur folgerichtig, dass die neue Kirchenordnung von 1529 in Hamburg den Bruderschaften den Auftrag gab, ihre Besitztümer an das Heilig-Geist-Hospital abzuliefern, damit sie zugunsten des Gemeinbesitzes verkauft werden könnten. Tatsächlich lieferten einzelne Brüderschaften ihre Kelche, Bahrtücher und anderes ab, wie schriftliche Quellen belegen.

Die Vereinigungen selbst aber überdauerten die Reformation, denn trotz des Verlustes ihrer spirituellen Grundlage blieb ihnen noch die materielle Basis ihres Zusammenschlusses: Die Brüderschaften und Ämter besaßen eigene "Totenladen", also Geldkästen, in die die Mitglieder regelmäßig einzahlten, um so die Kosten der Begräbnisse abdecken zu können. So blieben die Brüderschaften als Totenladen oder Sterbekassen zum Teil bestehen und trugen weiterhin ihre angestammten Namen. Damit bildeten sie im Grunde frühe Versicherungen auf Gegenseitigkeit.

In einer Schrift von 1715 von Paul Jacob Marperger sind Inschriften überliefert, die den Statuten solcher Laden vorangesetzt waren.

"Gleich wie wir / nackend seyn von Mutterleib gekommen /
So hat uns nackend auch / das Grab dahin genommen /
Dass aber unser Leib komm ehrlich in das Grab /
Legt hier der Sterbliche / zum Sterben seine Gab." (Vesper, S. 26)

Den Menschen ging es also nicht mehr so sehr um ihr Seelenheil, als vielmehr um das mit den Brüderschaften und Ämtern stets verbundene ehrliche Begräbnis, das man gegen das unehrliche und damit schändliche Einscharren von Angehörigen bestimmter Berufgruppen und von Selbstmördern absetzen muss. Ein unehrliches Begräbnis schloss sowohl den Toten selbst wie seine Familie weitgehend aus der Gemeinschaft der Lebenden aus.

So besaßen die Totenladen, Brüderschaften und Zünfte weiterhin ihre Gräber in den Kirchen und auf den Kirchhöfen. Zitiert werden soll ein Grabbrief für die Bruderschaft "Bey dem Alten Krahn oder Everföhrerey genannt" von 1643. Darin heißt es von der St. Maria Magdalenen Kirche, dass man dieser Brüderschaft:

"... Ein ledig Kirchen Geräumbte in der Kirchen St. Mar. Magdalenen ins Norden belegen, mit No. 177. gezeichnet, allwo dess Jetzigen Kuhlengrebers Schüffeln Raum, ..." verkauft habe. In der Folge wird die Grablage und Größe genau beschrieben, dann heißt es weiter, man habe es "... vor Ihren Jetztlebenden samptlich Ihren Nachkömlingen ihren allerseits Frawen und Kindern, welche in der Brüderschaft gut geyht werden frey und ungehindert auff Hundert Jahr verkaufft" hat. Die Brüderschaft soll das Grab also frei und ungehindert "ohne einige Ansprüche gebrauchen" dürfen. "Jedoch ... so offt einer ihres Mittel undt angehörigen verstirbet./:Gott gebe zu sel.: Stunde:/ haben wir uns wegen der Kirchen vorbehalten, dass allemahl von einem alten Leiche Zwo Mark, welches Zween tragen Ein Mark, undt von Einem Kinde Zwölff Schilling Lüb. der Kirchen Zu ErdtGeldt entrichtet und bezahlet werden..." Wenn ein Brüderschaftsfremder begraben wird, muß doppelt soviel Erdgeld bezahlt werden. 1783 soll das Grab "unstreitig der Kirche verfallen sein", doch die Bruderschaft soll als erste das Recht auf einen Rückkauf haben.

Auffällig an diesem Vertrag ist die lange Laufzeit des Grabes. Dadurch und durch die Möglichkeit der Erneuerung des Vertrages konnte diese Begräbnisform Jahrhunderte lang tradiert werden. Die Gründung neuer "Totenladen", anderswo heißen sie auch Grabfolge-Brüderschaften und Trauerpfennig- oder Denkthalergesellschaften nahm zum Ende des 18. Jahrhunderts wieder zu. In dieser Zeit wurde auch häufig über Missstände geklagt, die mit solchen Sterbekassen verbunden waren. So heißt es in einem Bremer Erlass von 1789 unter anderem:

"Es ist allgemein bekannt, welchergestalt bei den sich immer häufenden Einrichtungen von sogenannten TodtenCassen ... der eigentliche Endzweck, um unvermögenden Personden die Verpflegung auf dem SterbeLager, und bei ihrem Ableben die BeerdigungsKosten, damit zu verschaffen, aus den Augen gesetzt, im Gegenteil durch den Zusammenschluß Teilnehmender Interessenten ein Gewinn gesucht, und ein ordentlicher Speculations-Handel getrieben wird; ..." (Vesper, S. 37).

Dadurch kamen Einleger offenbar immer wieder zu Schaden. So gibt es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts eine immer stärkere obrigkeitliche Überwachung der Sterbekassen, deren Zahl auch im 19. Jahrhundert noch weiter zunahm. Noch als der Ohlsdorfer Friedhof 1877 eingerichtet wurde, rechnete der Friedhofsdirektor damit, dass etwa 20 % der Grabstätten mit Genossenschaftsgräber belegt werden würden. Denn immer noch besaßen viele Totenladen eine eigene Grabstätte, sorgten für die Beerdigung ihrer Mitglieder, stellten die Sargträger und hielten notwendige Utensilien wie Kerzenhalter und Sargtücher vor. Zu mindestens bei den Zünften - in Hamburg wurde der Zunftzwang 1865 abgeschafft, ihnen folgten die Innungen als Handwerkervereinigungen - bestand weiterhin für alle Mitglieder die Pflicht fort, die Toten zu Grabe zu geleiten. Die Benachrichtigung und meistens auch die Geschäftsführung hatten die Boten der Totenladen inne. Sie führten später einzelne Sterbekassen als Beerdigungsunternehmen weiter.

Am Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Sterbekassen aufgrund der neuen Krankenversicherungsgesetzgebung in großer Zahl ein oder wurde von Krankenkassen übernommen. Die meisten Sterbekassen gaben ihre Grabstätten in Ohlsdorf auf. Nur einzelne überlebten und sind - wie die Kasse der Stücke von Achten - noch heute vorhanden. Aber die Grabstättenart des Genossenschaftsgrabes war in der ersten Begräbnisordnung des Ohlsdorfer Friedhofes noch fest verankert. Sie wurde erst in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts aus der Gesetzgebung entfernt.

Während aber das Sterbekassenwesen mit dem Ende des 19. Jahrhundert zugrunde ging, begannen zur gleichen Zeit neue Gemeinschaften sich der traditionellen Form des genossenschaftlichen Grabes anzunehmen. Oder andersherum ausgedrückt: Es entstanden neue Gemeinschaften, die wiederum wie in früheren Zeiten ihren Zusammenhalt durch ein gemeinsames Grab über den Tod hinaus dokumentieren wollten. Zugleich entstanden neue Lebens- oder besser gesagt Sterbesituationen, die dazu führten, dass man den gemeinsam erlittenen Tod durch eine gemeinschaftliche Grabstätte ehrte.

Ein frühes Grabmal dieser Art wurde noch 1872 auf den Alten Friedhöfen für die in den Hamburger Lazaretten verstorbenen Soldaten des deutsch-französischen Krieges aufgestellt. So wie die späteren Soldatengräber des ersten und zweiten Weltkrieges erstmals in der Geschichte der Kriege als eigenständig, gemeinsam und ewig überdauernd erhalten bleiben. Eine neue Berufsgruppe, die am Ende des Jahrhunderts im Zusammenhang mit dem Krieg entsteht, griff ebenfalls auf die Gemeinschaftsform zurück. Die Frauen, die als Krankenschwestern im Berufsleben außerhalb des Hauses ihren "Mann" zu stehen begannen, mussten sozusagen eine verschworene Gemeinschaft bilden. Da lag es anscheinend nahe, auch eine gemeinsame Grabstätte zu erwerben. In einem etwas summarischen Überblick seien weitere neue Genossenschaftsgräber in Hamburg genannt, die auch im Tode noch Gemeinschaft stifteten:

Bei der Grabstätte des Heerleinstiftes oder ähnlicher frommer Stiftungen für die Armen, Alten und Kranken der Stadt spielen die Vorstellungen von christlicher Fürsorge und Armenhilfe die tragende Rolle, eine Fürsorge die den Tod sozusagen mit einschließt. Mit der Technisierung und Industrialisierung der Welt wurden auch die Opfer von Katastrophen und Unfällen zahlreicher, die jetzt manchmal ein gemeinsame Grabstätte fanden. Fremde kamen in größerer Zahl in die wachsenden Großstädte und fanden in der gemeinsamen Grabstätte ein neues "Zuhause", ebenso wie die Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Glaubensgemeinschaften. Der Nationalsozialismus mit seinen Gräueltaten führte schließlich zu den Anlagen von Grabflächen für seine zahllosen Opfer, die den Schrecken dieser Zeit für die Nachwelt bewahren.

Nachdem - wie gesagt - in den sechziger Jahren die Form des Genossenschaftsgrabes aus der Begräbnisordnung entfernt wurde, schien dieses Grabstättenart zum endgültigen Sterben verurteilt zu sein. Doch es scheint, dass sich das Bedürfnis nach einem gemeinschaftlichen Bestattungsort nicht ganz und gar unterdrücken lässt. In jüngster Zeit jedenfalls sind der Begräbnisordnung zum Trotz wieder neue Gemeinschaftsgrabanlagen in Ohlsdorf eingerichtet worden, an denen sich auch der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit dem Tod ablesen lässt: Die Friedhofsverwaltung hat eine gemeinschaftliche Fläche für die Beisetzung von Totgeburten und Kleinkindern ausgewiesen und mit einer Grabplastik aus dem 19. Jahrhundert ausgeschmückt. Hier kündigt sich ein Wandel im Umgang mit totgeborenen Kindern an, die lange Zeit in Kliniken fast wie Abfall entsorgt wurden. Eine zweite Grabstätte nimmt den Gedanken einer gemeinschaftlichen Vorsorge für den Tod wieder auf.

Der Verein Memento e.V. hat sich 1995 mit dem Ziel gegründet, eine eigene Grabstätte für an Aids Verstorbene vorzuhalten. Die Mitglieder des Vereins erwerben durch ihren jährlichen Beitrag das Anrecht, auf dieser Grabstätte beerdigt zu werden. Zugleich können dort Aids-Tote ihre letzte Ruhestätte finden. Der Verein hat aus den Mitteln eines Mitgliederdarlehens eine zehnstellige Grabstätte erworben, die inzwischen voll belegt ist, so dass ein weiteres Grab hinzuerworben werden musste.

Ein weiteres neues Gemeinschaftsgrab ist von Mitgliedern der Kirchengemeinde St. Michaelis erworben worden. In dieser Gemeinde hatte man sich über einen längeren Zeitraum mit dem Thema Sterben und Tod befasst. Aus diesen Seminaren entstand die Idee, auch im Tode zusammenzubleiben. Ein Angehöriger der Gemeinde besaß eine große Grabstätte in Ohlsdorf mit einem Kreuzgrabmal, die er aufgrund der hohen Kosten nicht mehr verlängern lassen konnte. 1997 gründete sich daraufhin innerhalb der Gemeinde ein Verein, der diese Grabstätte als Gemeinschaftsgrab übernommen hat.

Blickt man zurück auf die Geschichte der Genossenschafts- oder Gemeinschaftsgräber, so wird die fast ungebrochene Traditionslinie dieser Bestattungsform deutlich. Dabei ist die äußere Form oder Struktur des Gemeinschaftsgrabes fast gleich geblieben, allerdings ist diese Struktur inhaltlich immer wieder neu gefüllt worden. Sowohl die religiöse Entwicklung, wie die Entwicklung der materiellen Gegebenheiten hat diesen ständigen Wandel maßgeblich beeinflusst. Die Sehnsucht der Menschen, gerade bei Tod und Trauer den Halt einer festen Gemeinschaft zu erfahren, scheint aber so stark zu sein, dass das gemeinschaftliche Grab auch in Zukunft mit neuen Inhalten weiterleben kann und wird.

Literaturhinweise

Einungen und Bruderschaften in der spätmittelalterlichen Stadt. Hrsg. Peter Johaneck, Köln, Weimar, Wien, Böhlau Verlag 1993.

Ludwig Remling: Bruderschaften in Franken. Kirchen- und Sozialgeschichtliche Untersuchungen zum spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Bruderschaftswesen, Würzburg 1986

John Henderson: Piety and charity in late medieval Florence, Oxford, Clarendon Press 1994

Ernst Vesper: Die Sterbekassen in alter und neuer Zeit, Berlin 1966

Peter Löffler, Studien zum Totenbrauchtum in den Gilden, Bruderschaften und Nachbarschaften Westfalens vom Ende des 15. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Münster 1975

Kerstin Rahn: Religiöse Bruderschaften in der spätmittelalterlichen Stadt Braunschweig, Braunschweig 1994

Gertrud Brandes: Die geistlichen Bruderschaften in Hamburg. In Zeitschrift für Hamburgische Geschichte, Bd. 34, 1935, S. 75-176, Bd. 35, 1936, S. 57-98, Bd. 36, 1937, S. 65-110

Martin Illi: Wohin die Toten gingen. Begräbnis und Kirchhof in der vorindustriellen Stadt. Chronos Verlag Zürich 1992.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Gemeinschaftsgrabstätten (Mai 2000).
Erkunden Sie auch die Inhalte der bisherigen Themenhefte (1999-2024).