Was tun mit dem einer Friedhofskapelle angeschlossenen Warteraum, der als solcher kaum genutzt wird? Der Ev.-luth. Kirchengemeindeverband Altona entschloss sich, sein Friedhofsangebot zu erweitern - um ein Kolumbarium.
Nach der gleichen Einrichtung auf dem Friedhof Ohlsdorf (Kapelle 8) verfügt nun auch der Hamburger Westen - auf dem Friedhof Holstenkamp - über eine neue alternative Ruhestätte für Urnen.
- Friedhof Holstenkamp in Altona: Kolumbarium (Foto: Schreiber)
Das im vergangenen Sommer seiner Bestimmung übergebene Kolumbarium bietet mit 75 Einzelkammern und fünf Doppelkammern zur Zeit Platz für 85 Urnen. Die Kapazität kann auf 100 Plätze erweitert werden. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben, es kann verlängert werden. Nach dessen Ende werden die Urnen auf einer dafür vorgesehenen Friedhofsfläche beigesetzt.
Die Urnenkammern werden - nach Wahl - mit einer Platte aus Glas, schwarzem Granit oder hellem Marmor verschlossen; Aschenkapseln hinter einer Glasplatte müssen mit einer Überurne versehen sein. Die Urnen sind damit den Besuchern nicht frei zugänglich. Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt deshalb, vor jeder Kammer eine kleine Vase anzubringen. Sollte der Wunsch bestehen, den Urnen in den Kammern Erinnerungsstücke beizulegen, muss das, wie auch Inschrift auf den Verschlussplatten, von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.
Im Kolumbarium am Holstenkamp können auch die Aschen auswärts Verstorbener beigesetzt werden. Die Gedenkstätte ist den Friedhofsbesuchern verschlossen; nur die Nutzungsberechtigten haben Zugang. Ihnen wird dafür ein Schlüssel überlassen.
Die Gebühren für Nutzung, Friedhofsunterhaltung, Beisetzung, Grabbrief und Verschlussplatte betragen für eine Einzelkammer 1 893 Euro, für eine Doppelkammer 3 017,50 Euro.