Spätestens seit den im letzten Jahr begonnenen öffentlichen Diskussionen um das geplante neue Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist deutlich geworden, dass die herrschende Bestattungs- und Friedhofskultur immer mehr in Frage gestellt wird.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in Presse und Rundfunk größere Spielräume gefordert. Neben der Aufhebung des so genannten Friedhofszwanges für Urnenbeisetzungen standen dabei auch immer wieder die einengenden Gestaltungsvorschriften für Grabstätten im Mittelpunkt. Daher hat die Redaktion beschlossen, die vorliegende Ausgabe diesem Thema zu widmen - auch in einem historischen Rückblick, denn die Ursprünge des Problems liegen bereits im frühen 20. Jahrhundert (siehe dazu auch unter "Neue Bücher" den Band "Vom Reichsausschuss zur Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal").
- Titelseite Nr. 80 (Typensteine aus einem GBI-Prospekt)
Dass das Thema "Grabmalvorschriften" auch unter der Leserschaft aktuell ist, zeigte kürzlich ein Brief an die Redaktion. In dem in dieser Ausgabe abgedruckten Schreiben heißt es unter anderem, dass Grabmalvorschriften "einerseits durchaus ihre wichtige Aufgabe haben, aber andererseits berechtigten künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht immer den nötigen Raum geben".
Auch die Standpunkte zweier Bildhauer werden hier publiziert. Neben den künstlerischen gibt es noch andere Beweggründe, sich von Grabmalvorschriften eingeengt zu fühlen oder sie gar ganz abzuschaffen. Ein weiterer Beitrag versucht, diesem Aspekt auf den Grund zu gehen, lässt aber so manche Frage unbeantwortet. Um einen Einblick in die hamburgischen Verhältnisse zu geben, werden gestaltungsrelevante Auszüge aus dem geltenden Bestattungsrecht abgedruckt.
Im übrigen wird die Redaktion versuchen, auch in ihrer nächsten Ausgabe derlei Denkanstöße zu geben: "Ohlsdorf" Nr. 81 wird sich nämlich schwerpunktmäßig den Chancen eines neuen Bestattungsrechts widmen.