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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Torhaus und Friedhofskapelle: Anmerkungen zu einer neuen Bauaufgabe in Hamburg um 1800

Als am Ende des 18. Jahrhunderts in Hamburg die ersten Kirchhöfe vor die Tore verlegt wurden, entstand aufgrund der entfernten Lage der Begräbnisplätze eine neue Bauaufgabe.

Bis dahin waren die Verstorbenen in die Kirche gebracht, dort ausgesegnet und anschließend in der Kirche oder auf dem angrenzenden Kirchhof beerdigt worden. Für die neuen Kirchhöfe aber musste man eine neue Form der Bestattung finden.

Bei der Verlegung der Kirchhöfe in Hamburg spielte die 1765 gegründete Patriotische Gesellschaft – genauer "Die Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe" – eine wichtige Rolle. Schon im Jahr 1786 lobte sie ein Preisgeld für eine Abhandlung aus, in der es um die "Nachtheile der Begräbnisse in den Kirchen und auf den Kirchhöfen ... und ... die Verlegung der Begräbnisse außerhalb der Stadt" gehen sollte.1 Zeitgleich ließ sich auch der Senat über diese Frage informieren. Der referierende Senator Volckmann empfahl eine Verlegung auf das Gebiet zwischen Sternschanze und Dammtor, wollte dabei aber die bisherige Art der Bestattung beibehalten: Die Angehörigen sollten wie üblich ihre Verstorbenen in die Kirchen bringen und dort aussegnen lassen. Anstatt sie danach auf dem Kirchhof oder in einer der Kirchengrüfte beizusetzen, sollten die Särge allerdings nur in einer Nebenkapelle aufbewahrt und am nächsten Morgen ohne alles Aufsehen auf den außerstädtischen Friedhof transportiert werden. Mit diesem Vorgehen wollte er doppelte Feierlichkeiten und damit unnötigen Prunk vermeiden.2

Zu seinem Gutachten wurden Stellungnahmen eingeholt. Hauptsächlich wegen der "doppelten Beerdigung" fielen die meisten negativ aus. Ein Senator aber sprach sich für die Verlegung aus und schlug zusätzlich vor, für die "Kuhlengräber" bei den neuen Plätzen "etwas Land zu Küchengärten" einzuräumen, worauf "für jeden ... eine kleine hölzerne Hütte erbaut werden [sollte], in welcher so dann die Knechte schlaffen, und dadurch zugleich die Begräbniß Plätze gegen nächtliche Unordnungen und Diebstähle in etwas sichern könnten."3

Einige Jahre später – immer noch wurde nur in der Stadt beerdigt – machte man sich dann Gedanken über die damals aktuelle Frage, wie die Beerdigung Scheintoter verhindert werden könnte. 1782 wurde auf Betreiben des Arztes Wilhelm Hufeland in Weimar zum ersten Mal ein Leichenhaus erbaut, in dem ein eigener Aufbahrungsraum eingerichtet wurde mit Vorrichtungen, durch welche beim kleinsten Anzeichen von Leben der Leichenwärter herbei gerufen und mit warmen Bädern erste medizinische Hilfe leisten konnte. 1790 wurde in einer Sitzung der Patriotischen Gesellschaft ein Auszug von Schriften vorgelegt, "die über die Verhütung frühzeitiger Begräbnisse" handelten. 1794 wurde das Thema erneut diskutiert. Dabei stellte man fest, dass in Hamburg die Beerdigung "erst nach mehreren Tagen" stattfinde und kam zu dem Schluss: "Totenhäuser seien hier nicht nötig".

Diese Diskussion steht in direktem Zusammenhang mit der Anlage der neuen Kirchhöfe. Denn zwischen 1793 und 1794 wurden die ersten vier Begräbnisplätze außerhalb der Wallanlagen angelegt. Sie wurden den einzelnen Kirchen überlassen, so dass das Begräbniswesen in Hamburg fest in kirchlicher Hand blieb. Die treibende Kraft für die Verlegungen kam von Johann Ludwig Heise, der als Jurat die Geschäfte der St. Petri Kirche versah, und Heinrich Kühl, dem Juraten von St. Jakobi. Heise verhandelte schon 1793 mit der Stadt über ein Gelände zu einem neuen Begräbnisplatz vor dem Steintor in der Vorstadt St. Georg.

Da die St. Jakobi Kirche dort schon einen Platz für Armenleichen besaß, konnte Kühl sofort zur Tat schreiten. Er ließ seinen Platz sofort herrichten und zwei Jahre später eine kleine Fachwerkkapelle von dem Architekten Christian Friedrich Lange erbauen.4 Dieser achteckige Zentralbau lag in der Nähe des Friedhofseinganges innerhalb des Friedhofes und entsprach noch ganz der barocken Bauweise, für die man in Hamburg und Schleswig-Holstein zahlreiche Beispiele finden kann.5 Obwohl die Kapelle nicht direkt als Eingang in den Friedhof diente, erhielt sie zwei einander gegenüberliegende Türen und wurde so zum Durchgangsraum. An ihren Innenseiten liefen Bänke entlang und im Boden waren vier Grüfte ausgemauert. Damit bildete sie eine Zwischenlösung: Einerseits verlegte man die Grabstätten ins Grüne und schuf eine Art Eingangssituation, andererseits verzichtete man auch für den neuen Friedhof im Grünen noch nicht auf die gewohnte privilegierte Gruftbestattung innerhalb eines kirchlichen Raumes und gestaltete diesen nach hergebrachtem Muster.

Anfang Februar 1794 hatte auch die St. Petri Kirche, der sich die zugehörige Filialkirche St. Johannis und die St. Katharinen-Kirche angeschlossen hatten, die Genehmigung zur Anlage eines neuen Begräbnisplatzes in der Vorstadt St. Georg erhalten. Doch das Gelände erwies sich als ungeeignet, so dass man schließlich auf den alten Vorschlag der Fläche vor dem Dammtor zurückgriff. Am 17. September 1794 wurden drei Plätze für die Kirchen St. Petri, St. Johannis und St. Nikolai abgesteckt. Für die geplanten Gebäude wurde die Bestimmung erlassen, dass sie nicht höher als 20 Fuß, also einstöckig, zu errichten waren und dass pro Begräbnisplatz nur eine Feuerstelle eingerichtet werden durfte.6

Einen Monat später richteten die Juraten von St. Petri ein Gesuch an den Senat, in dem es um die Gebührenordnung für die neuen Begräbnisplätze ging.7 Darin schrieben sie, dass sie die Beerdigung nach dem oben erwähnten Vorschlag des Senators Volckmann geplant hätten, aber feststellen mussten, dass das Publikum "mehr zu der unmittelbaren Hinausbringung [der Verstorbenen] und Beerdigung außerhalb des Thors als zu der vorgängigen Beysetzung geneigt" sei. Man konnte also doch nicht alles beim Alten lassen, wie man es eigentlich geplant hatte, sondern musste sich etwas Neues einfallen lassen.

Wenig später, am 20. November 1794, wurde der Hamburger Architekt Johann August Arens vertraglich für den Neubau einer Kapelle auf dem St. Petri- und St. Johannis-Begräbnisplatz verpflichtet. Der geborene Hamburger hatte in Göttingen und Kopenhagen studiert und war darauf fünf Jahre lang auf Reisen gewesen. Zwischen 1789 und 1791 arbeitete er in Frankreich und war danach in seine Heimatstadt zurückgekehrt. Er war von den neuen Ideen der französischen Revolution begeistert und entwickelte ein ganz neues Konzept für das neue Gebäude.8 Anders als bei dem Begräbnisplatz vor dem Steintor, der vom St. Jakobi-Kirchspiel nicht weit entfernt lag und sich zudem innerhalb der bebauten und umwallten Vorstadt befand, war das Gelände vor dem Dammtor deutlich weiter von den zugehörigen Kirchspielen entfernt und lag relativ schutzlos in freier Umgebung. Man brauchte also nicht nur eine Kapelle für die Totenfeier, sondern auch Wohnraum für den Totengräber und Friedhofswächter. Zudem benötigte man einen Raum, um die Särge einzustellen, sowie Platz für das Arbeitsgerät.

Arens legte das neue Gebäude direkt an den Friedhofseingang und ordnete das vorgegebene Pogramm einem kreisrunden Zentralraum unter, den er beidseitig öffnete, also sowohl und zwar mit zwei Türen in Richtung der beiden Friedhöfe, die an ihn angrenzten, wie mit einer großen halbrunden Öffnung und weiter innen liegendem Portal zur Straßenseite. Hinter der nur durch den Bogen geöffneten Mauerwand der Straßenseite versteckte er symmetrisch die Nutzräume des Gebäudes, wobei man vom Bau eines Leichenhauses absah und nur eine kleine Kammer für die Särge schuf. Den Feier- und Durchgangsraum ließ er mit einem Wandzylinder und einer flachen Kuppel aus dem niedrigeren Zeltdach aufsteigen. Mit dieser Form des "Durchgangsraumes" verschränkte er geschickt die Funktion des Friedhofseingangs und des Feierraumes und schuf so die für Hamburg neue Form der Friedhofskapelle als Torhaus. Für die Gestaltung dieses "Multifunktionsgebäudes" bediente er sich des neuesten Stiles, den es auf dem Markt der sich gerade entwickelnden architektonischen Moden zu finden gab. Mit dem flachen Bogen als einziger Wandöffnung zur Straßenseite und der flachen Kuppel verwendete er Formen des französischen Revolutionsstiles, die damals in Hamburg nirgendwo sonst zu sehen waren. So schuf er mit dem einstöckigen Gebäude einen Raum des Übergangs, sozusagen einen letzten Haltepunkt auf dem Weg zur Ewigkeit. Noch heute kann man es an der St. Petersburger Straße, ehemals Jungiusstraße, finden.

St.-Petri-Kapelle
St. Petri Kapelle, Jungiusstraße um 1925, heute St. Petersburger Straße (Foto aus Kiesel: Die alten hamburgischen Friedhöfe)

Dieser ersten Friedhofskapelle vor dem Dammtor folgten bald weitere, die alle die Idee des Torhauses übernahmen. Die kreisrunde Form blieb allerdings Ausnahme und auch der Revolutionsstil wich klassizistischen Formen.9 Mit diesen Gebäuden wurden vor Wind und Wetter geschützte Orte geschaffen, in dem die Bahre mit dem Leichnam auf dem Weg zum Grab ein letztes Mal abgestellt und eine Leichenfeier oder Aussegnung mit oder ohne Gesang abgehalten werden konnte. Schon in dem erwähnten Gesuch um eine Gebührenordnung war angeboten worden: "Wann bei unmittelbaren Beerdigungen außerhalb der Thore das Singen der St. Johannis-Schule auf dem dortigen Begräbnisplatze anverlangt würde ..., dass die Herren Lehrer desselben für die bisherige Renumerierung (Bezahlung) sich dazu bereit finden lassen möchten. In Einstehung aber dessen wären wir bereit, die Leiche außerhalb dem Thore auf Verlangen durch unsere Kirchenvorsänger und Chorknaben ... mit Gesang zur Erde zu bestatten".10

St.-Nikolai-Kapelle
St. Nikolai Kapelle um 1925, heute zerstört (Foto aus Kiesel: Die alten hamburgischen Friedhöfe)

Während anfangs sowohl auf den inner- wie auf den neuen außerstädtischen Friedhöfen beerdigt wurde, verbot die französische Besatzungsmacht alle innerstädtischen Beerdigungen in Hamburg zum 1.1.1813. Doch die Friedhöfe vor dem Dammtor lagen in der Kampflinie. Soldaten kamen und rodeten sie gnadenlos. Auch die Kapelle von St. Katharinen fiel dieser Zerstörung zum Opfer. Sie wurde erst 1850 in gotisierendem Stil neu errichtet, wobei man der Idee des Torhauses treu blieb. Dagegen ging man auf dem neuen St. Jakobikirchhof, der 1848 am Peterskamp eingeweiht wurde, von dieser Bauform ab. Alexis de Chateauneuf entwarf für diesen Friedhof eine Kapelle, die nicht mehr als Eingangs- und Durchgangsraum von der Stadt der Lebenden zu den Gräbern der Toten gedacht war, sondern als geweihter Andachtsraum innerhalb des Friedhofes lag. Dieser Bau wurde lange nach seinem Tod zwischen 1863 und 1864 verwirklicht.

Kapelle 1
Ohlsdorfer Friedhof, provisorische Kapelle 1 um 1960, 1965 durch Neubau ersetzt (Foto: Archiv Förderkreis Ohlsdorfer Friedhof)

Die Torhausidee war deswegen aber noch nicht ad acta gelegt. 1877 wurde der neue Zentralfriedhof in Ohlsdorf eingerichtet, der erstmals in Hamburg nicht mehr von den Kirchengemeinden, sondern von der Stadt getragen wurde. Anfangs richtete man das vorhandene Bauernhaus als Kapelle und Verwaltungsgebäude her. Bald aber brauchte man eine neue Feierhalle. 1879 entstand eine erste Beerdigungskapelle als hölzernes Provisorium. Obwohl sie innerhalb des Geländes stand, erhielt sie wieder den Charakter eines Torhauses, in das der Sarg auf der einen Seite hinein und auf der anderen herausgetragen werden konnte, wobei das kleine Gebäude selbst mit seinem übergiebelten und erhöhten Mittelteil und den niedrigen seitlichen Anbauten den Bauten vor dem Dammtor, die damals noch benutzt wurden, stark ähnelte. Auch in seinen weiteren Kapellen behielt Wilhelm Cordes diese Idee bei11 , und man könnte sogar behaupten, dass er die Grundrissidee der St. Petrikapelle für sein Verwaltungsgebäude am Haupteingang des Friedhofes wieder aufgegriffen hat. Auch dieses ist – obwohl an seinen beiden Seiten große Friedhofstore liegen – als Durchgangsgebäude gestaltet, das den Weg von der Straße auf den Friedhof durch einen Vorraum und einen runden, in den Friedhof ausbuchtenden Raum freigibt.

1 Geschichte der Hamburger Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe, der Patriotischen Gesellschaft gestiftet im Jahr 1765, Teil III. Das Wirken der Patriotischen Gesellschaft, Heft 1, Hamburg 1913, S. 155.

2 Staatsarchiv Hamburg (StAH), Senat CL VII Lit Lb No 4 Vol. 8a, Gutachten Senator Volckmann

3 S. Anm. 2: Gutachten Senator Anckelmann.

4 Julius Faulwasser: Die St. Jakobi Kirche in Hamburg, Hamburg 1894, S. 100.

5 Rauterberg nennt einige Beispiele, hinzufügen lässt sich noch die Kapelle des Pesthofes in Hamburg von Johannes Kopp erbaut 1768-69. Vgl. Claus Rauterberg: Torkapellen und Torhäuser auf Friedhöfen des frühen 19. Jahrhunderts in Hamburg und Schleswig-Holstein. In: DenkMal! Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein, Jg. 12, 2005, S. 87-103.

6 Christopher August Suhr: Beschreibung der Sanct Petri-Kirche zu Hamburg und ihres Thurmes. Hamburg 1842, S. 142-147.

7 StAH, Senat CL VII Lit Lb No 4 Vol. 8b, Supplik vom 17.11.1794.

8 Gerd Wietek: Der Hamburger Architekt Johann August Arens (1757-1806) als Baumeister Goethes. In: Bewahren und Gestalten. Festschrift für G. Grundmann. Hamburg 1962, S. 165-176. Architekt Johann August Arens 1757-1806, Ausstellung im Altonaer Museum Hamburg 1972, S. 16.

9 Vgl. Rautersberg a.a.O. und Eberhard Kändler: Begräbnishain und Gruft. Die Grabmale der Oberschicht auf den alten Hamburger Friedhöfen. Hamburg 1997, S. 36-44.

10 S. Anm. 7. Später kam es zu einem aktenkundigen Streit um das Singen in der Kapelle und an den Gräbern des St. Petrikirchhofes zwischen den Vorsängern der vier Hauptkirchen und dem Rechenschullehrer über den Eingriff in dessen Gerechtsame bei Beerdigungen, der sich von 1832 bis 1854 hinzog. Es haben also sowohl in der Kapelle wie am Grab Andachten mit Gesang stattgefunden. StAH 512 –2 St. Petrikirche A. Archiv der Kirchenverwaltung, XII Begräbniswesen, b. der Begräbnisplatz St. Petri vor dem Dammthor, 3. Beerdigungen, b-c. Die spätere Ausgestaltung der Kapelle beschreibt Suhr a.a.O.

11 Vgl. dazu Stefan Pehle/Jens Quast: Die Kapellen auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Maschinenschr. Ms., Hochschule für Bildende Künste, Hamburg, März 1993.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Torhaus und Friedhof (Februar 2007).
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