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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Ordnung statt Chaos? Grabmalvorschriften aus der Sicht eines Praktikers

Immer, wenn wir etwas unternehmen, anfangen, durchführen, wird dieses Tun von Vorschriften bestimmt.

Oftmals unsinnig erscheinend, häufig unsichtbar, aber doch stets präsent. Und so denken sich seit Generationen die Menschen, ob der Zeitgenosse mit seriösem Ansinnen oder der lästige, permanente Stammtisch-Besserwisser: Wozu sind sie gut, die Vorschriften, wozu müssen sie sein, bringen sie denn nicht nur und auch noch ausschließlich Nachteile? Und außerdem: Muss denn alles geregelt werden, haben wir denn gar nichts mehr zu sagen? Immerhin sind wir doch mündige Bürger/Steuerzahler/Wähler/Grabinhaber etc.

Natürlich ist das nicht so einfach mit den Vorschriften, denn sie wurden in erster Linie für etwas erlassen, nicht gegen. Besonders dann, wenn Menschen etwas benutzen, was nicht ausschließlich ihnen gehört, wird dieses von Vorschriften geregelt und spätestens, wenn wir ein Haus bauen, am Straßenverkehr teilnehmen oder gar ein Grabmal aufstellen möchten. Jetzt werden sie relevant, die Vorschriften, die bösen, und "sie" lassen uns das nicht so machen, wie wir wollen. - Wäre ja auch noch schöner. Tatsächlich reagieren wir - verständlich - empfindlich, wenn wir Vorstellungen verwirklichen möchten und diese Verwirklichung durch Vorschriften nicht nur bestimmt sondern schlimmstenfalls be- oder gar verhindert wird. Über unangenehme Reaktionen von Kunden, die sich in dem zugegebenermaßen sensiblen Bereich Grabmal bevormundet fühlten, könnte ich eindrucksvoll berichten.

Vermutlich gibt es Vorschriften - auch Grabmalvorschriften - schon sehr lange, denn geregelt werden mussten bereits seit Urzeiten zahllose Dinge des täglichen Lebens, die sich ohne Regeln weitgehend chaotisch entwickelt hätten. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich nach einer gewissen, sozusagen paradiesischen, völlig vorschriftsfreien Zeit, der Friedhofsträger sagte: nun muss aber was passieren. Ein Grabmal darf nur so und so hoch und breit sein. Eigentlich völlig logisch, denn die Größe des Grabmales sollte durch die Größe der Grabstätte und das Umfeld bestimmt werden und nicht von den finanziellen Möglichkeiten der trauernden, aber auch eitlen Hinterbliebenen. Viel mehr als Höhe und Breite begrenzten die Vorschriften damals nicht. Doch findigen Zeitgenossen, Steinmetzen und Angehörigen gleichermaßen haben wir es (auch) zu verdanken, dass Vorschriften immer enger gefasst wurden. Hierzu ein ebenso prägnantes wie verblüffendes Beispiel.

In den 1930er Jahren gab es eine Grabmalvorschrift, die nicht so sehr die maximale Größe vorgab, sondern das Volumen. Ein im Ursprung sicher guter Gedanke, sollten doch die Grabmale optisch und vom "Gewicht" her weitgehend zueinander passen. Nun kam besagter findige Kollege (ein dem Autor gut bekannter, schon lange verstorbener, anerkannter Bildhauer) auf die Idee, das Grabmal höher und in erster Linie breiter anzufertigen und, um das maximale Raummaß nicht zu überschreiten, einfach dünner auszuarbeiten. Das gefiel den Kunden: fürs gleiche Geld ein größerer Stein als der des Nachbarn, wen stört da schon die geringere Stärke. Weniger gut gefiel das den Herren vom Friedhofskulturdienst des Ohlsdorfer Friedhofs, und blitzartig war es mit dem Wettbewerbsvorteil des Kollegen vorbei, gemeinerweise lautete die Vorschrift ab sofort: "Die Mindeststärke bei Grabmalen für Doppelgräber muss 15 cm betragen." Eine Anekdote nach einer tatsächlichen Begebenheit, gleichzeitig ein Beitrag zur "Entstehung von einengenden Vorschriften"...

Nach dem Krieg nun, besser gesagt nach der Währungsreform - vorher wurde so gut wie alles geliefert, was auch nur so wie Grabmal aus Stein aussah - herrschte zunächst Chaos und dann Ratlosigkeit. Nicht lange, und man besann sich darauf, wie Ordnung zu schaffen wäre. Da es genug Menschen gibt, die gleichsam mit einem Regelwerk auf die Welt kommen, war es nur eine Frage der Zeit, wann es wieder Vorschriften gäbe. Wie immer nach so einschneidenden Ereignissen, wollte man alles besser machen: Die neuen Vorschriften waren zwar neu, aber nicht besser, - sie hatten es in sich, zum Beispiel: Liegendes Grabmal: 40x40x10 cm, stehendes Grabmal, Urnengrab: 35x12x70 cm, und so weiter. Dies waren keine sog. Rahmenmaße, welche ja in gewisser Weise (Maß-) Toleranzen zulassen, nein es waren Maße, die zentimetergenau einzuhalten waren. Immerhin mussten wir so etwas wie Toleranz neu lernen, ein Prozess der zwar weitgehend schmerzfrei und kostenlos ist, aber nur mühselig vorwärts stolpert. Und so wachte der Friedhofskulturdienst pedantisch bis dienstbeflissen, von dem Einreichen des Grabmalantrages bis zur Abnahme am Tor beim Pförtner, bevor das Kult- (seltener: Kultur-) Objekt seinen endgültigen Bestimmungsort Grabstätte erreichte.

Es waren keine guten Zeiten mit diesen Vorschriften. Die jüngeren Mitglieder der Bildhauer- und Steinmetzinnung Hamburg, zu denen der Autor dieser Zeilen auch irgendwann gehörte, hatten es sich zum Ziel gesetzt, diese knebelgleichen Bestimmungen verbraucherfreundlicher zu gestalten. Heraus kamen, nach schier endlosen um des Kaisers-Bart-Debatten, - sogar ein Herr Senator wurde angerufen - die Rahmenmaße. Hurra! Wir hatten einen kleinen, aber immerhin: Spielraum. Nun musste das Grabmal nicht mehr 40x12x85 cm groß sein, sondern konnte zwischen 40 und 50 cm breit, zwischen 80 und 90 cm hoch und mindestens 12 cm, aber durchaus auch 25 cm stark sein. Das war doch was, und ein Hauch von Zufriedenheit legte sich tagesdeckengleich auf die Gemüter beider Lager.

Immer wieder gab es - heute fast kurios anmutende - Versuche, gut gestaltete Grabmale durch Vorschriften gleichsam erzwingen zu wollen. Man hätte es schon damals wissen müssen, heute ist man sich sicher: es war ein mindestens untauglicher Versuch, wahrscheinlich war er auch töricht. So hatte der zweifellos großartige Gestalter und Bildhauer Egon Lissow, als damaliger Leiter des Friedhofkulturdienstes, die Idee, von ihm entworfene und sodann festgelegte Formen als Typensteine(s. Titelseite) vorzuschreiben, - für bestimmte Quartiere versteht sich, für sogenannte "Parkartige Lagen". Diese Vorschriften nun beinhalteten alle Niederträchtigkeiten dieser schönen Steinmetzwelt, und wir an der Beratungs- und Verkaufsfront mussten sie verkaufen: Mindeststärke 18 cm, keine Politur, kein Marmor, keine Bronzeschrift um die wesentlichsten Details des vorschriftsmäßigen Marterinstrumentariums zu nennen. Kurzum: eine schrecklich gut gemeinte "Richtlinie", die natürlich nicht bewirkt, dass Steine besser wurden, nur wie man diese Bestimmungen am besten umgehen könne. Man war ja findig im Erfinden solcher, hier nicht näher zu beschreibenden Möglichkeiten, es ging tatsächlich soweit, seinem befreundeten Bestatter zu raten, Grabstätten mit solchen Vorschriften den Kunden einfach nicht anzubieten.

Nach den Rahmenmaßen kamen die Flächenmaße, und nun hatten es alle besser, einfacher, schöner: die Verwaltung, die Kunden und auch die Steinmetze. Nach wiederum langen Verhandlungen zwischen Innung und Verwaltung - allerdings mit "neuen Köpfen" auf beiden Seiten - war ein Regelwerk auf dem Tisch, welches ein bisher nicht gekanntes Maß an Großzügigkeit beherbergt: Es stehen beeindruckende Ansichtsflächen (Breite x Höhe) zur Verfügung, natürlich ist Marmor (fast) überall erlaubt, alle Schriften sind zulässig und (fast) überall darf sie sein, die Politur, die Vielgeschmähte, die Vielverlangte. Sogar der ehemals gnadenlos verteufelte schwarze, polierte Granit mit der so begehrten Goldschrift blitzt vereinzelt und keck durch den fest verwurzelten Rhododendron... Nichts, also sagen wir mal: fast nichts ist so richtig verboten - wir haben einen nahezu paradiesischen Zustand - wenn's kein Friedhof wäre.

Ich möchte ein kurzes Resümee ziehen. Es wird ohne Richtlinien, Vorschriften, Bestimmungen kaum möglich sein, gute Grabmale herzustellen bzw. ein gutes Gesamtbild zu erzielen. Allerdings auch nicht mit. Es kommt, wie immer, auf die Qualität der Vorschriften an, hier hat sich ja nun viel getan, und natürlich auch auf das Können der Steinmetze. Besonders was die jüngeren Kollegen angeht, bin ich da durchaus optimistisch.

Einige Beispiele für Entwürfe von Henning Hammond-Norden, die nicht den Vorschriften entsprachen, weil...

zweiteilig
"Entwurf ...zweiteilig" (Foto: Hammond-Norden)
zu breit
"Entwurf ...zu breit" (Foto: Hammond-Norden)
Bronze
"Entwurf ...Bronzebuchstaben" (Foto: Hammond-Norden)
mit sockel
"Entwurf ...zu breit und mit Sockel" (Foto: Hammond-Norden)
Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Grabmalvorschriften (Februar 2003).
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