Die Friedhofsreformbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte nach dem Ersten Weltkrieg auch sozialreformerische Aspekte zum Inhalt, politisch getragen von der jungen deutschen Demokratie und unter anderem geprägt durch Arbeiterbewegung und Sozialdemokratie.
Diese Bewegung führte zu örtlich unterschiedlichen Ergebnissen, die nicht nur die Friedhofsgestaltung betrafen, sondern auch den Unterschied zwischen arm und reich ausgleichen sollten und damit kein Armenbegräbnis mehr zuließen.
Die Kommunalisierung des Bestattungswesens und gezielte Gebührensenkungen, insbesondere bei der Feuerbestattung, hatten dabei einen entscheidenden Anteil. So wurde beispielsweise 1921 in Erfurt auf Empfehlung des Sozialisierungsausschusses die Verstadtlichung des Bestattungswesens beschlossen, "da die Allgemeinheit ein Interesse daran hat, dass die Totenbestattung einheitlich wird und dadurch im sozialen Sinne ausgleichend wirken kann."
Gleich nach dem Weltkrieg versuchte man in Hamburg alles, um die Kosten der Einäscherung zu verringern. "Um auch den ärmeren Schichten der Bevölkerung die Feuerbestattung zu ermöglichen, wurden die Gebühren für die Einäscherung, deren Selbstkosten an sich gleich waren, verschieden hoch angesetzt, je nachdem, welche Ansprüche die Angehörigen für die Unterbringung der Asche hatten. Selbstverständlich war auch die kostenlose Abgabe an jedermann von gemeinsamen Gräbern bei Erdbestattungen", so Otto Linne 1926 in einem Aufsatz der Zeitschrift Friedhofskunst.
In Chemnitz wurde im gleichen Jahr sogar die kostenlose Bestattung "mit einer Grundvergütung von 110 Mark eingeführt, um allen Bürgern im Zeitraum der Weltwirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit eine ehrenvolle Bestattung zu sichern." Ebenfalls in der gleichen Zeit beschloss der Stadtrat von Jena am 21. Januar 1926 "auf Antrag der K.P.D. mit Stimmenmehrheit, den Kreisen bis zu 2000 Mark Einkommen die Urnenstätten auf Antrag unentgeltlich abzugeben." Auf der genannten Sitzung ging es im Punkt 9 um "Richtlinien über Abgabe und Verwendung der Urnengrabstätten des Urnenhains III" auf dem Nordfriedhof, ein im Sinne der Friedhofsreformbewegung angelegtes Grabfeld.