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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Das Ohlsdorfer Gräberfeld der Opfer von Krieg und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

Wenige Schritte vom Eingang Maisredder steht an der Sorbusallee das Hinweisschild zum Feld der "Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" (Abb. 1). Hier sind Menschen bestattet, die überwiegend in den Jahren von 1940 bis 1945 in Konzentrations-, Kriegsgefangenen-, Arbeits- oder Arbeitserziehungslagern umkamen, im Untersuchungsgefängnis hingerichtet wurden oder anderen Gewaltaktionen zum Opfer fielen.


Hinweisschild an der Sorbusallee (1)

Das Gräberfeld

Das Grabfeld mit mehr als 3150 Gräbern erstreckt sich über die Quartiere BP 73, BP 74 und BQ 74. Wenn man die vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für den Ohlsdorfer Friedhof angegebene Zahl von etwa 10.500 Einzelgräbern aus der NS-Zeit zugrunde legt, ist es das größte zusammenhängende Gräberfeld aus dieser Zeit. Eine exakte Zahl aller hier Bestatteten lässt sich allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angeben. Eine dem Förderkreis vorliegende Liste weist Lücken auf, und es bedürfte noch einer weiteren Bearbeitung sämtlicher Quellen im Archiv des Friedhofs, um diese zu schließen. Die Zahl der Bestatteten ist auf jeden Fall höher als die Zahl der Gräber, da diese zum Teil doppelt belegt wurden.

Insgesamt zeigt das Gräberfeld keine einheitliche Gliederung. Eine Erklärung findet sich in einem Schreiben der Friedhofsverwaltung an die "Verwaltung der Hansestadt Hamburg Bürgermeisteramt" vom 25. Mai 1946: "Da die Nazi anfangs verlangten, daß alle Nationen auf gesonderten Plätzen beigesetzt werden sollten, befinden sich diese Gräber an verschiedenen Stellen. Im Herbst 1944 wurde von dieser Forderung abgegangen und die Nationen gemeinsam beigesetzt. Eine geschlossene Anlage zu schaffen war unter diesen Umständen nicht möglich. Es war auch nicht zu ersehen, wieviel Leichen im ganzen eingeliefert werden würden."1

Weiter geht aus diesem Schreiben hervor, dass man sich bereits 1946 Gedanken machte über den zukünftigen Umgang mit den Gräbern der NS-Opfer: "Die polnische Kolonie in Hamburg hat für die im K.Z. verstorbenen Polen Betonkreuze von ca. 1m Höhe anfertigen lassen und läßt diese Kreuze z.Zt. aufstellen. Da die Polen aber nach der Einlieferung an verschiedenen Stellen liegen, entsteht dadurch auf dem Platz ein lückenhaftes Bild. Erwünscht ist eine geschlossene Anlage, auf der alle Nazi-Opfer vereinigt werden. Dazu ist eine Feststellung notwendig, welche Leichen als Nazi-Opfer angesprochen werden sollten, ob nur die im K.Z. Verstorbenen oder auch die Zwangsverschleppten und die in den letzten bereits aussichtslosen Kriegsmonaten durch Kriegseinwirkung Gefallenen, sowohl Deutsche wie Ausländer."2 (Abb. 2).


Polnische Gräber um 1958 (2)

In das Zentrum des Grabfeldes setzte man einen Gedenkstein in Form eines Pyramidenstumpfes mit der Inschrift "FERN IHRER HEIMAT RUHEN HIER KRIEGSTOTE AUS 28 NATIONEN", (A) Der Begriff 'Kriegstote' ist allerdings eine eher verharmlosende Bezeichnung für die oft genug unmenschlichen Verhältnisse, unter denen die hier Bestatteten zu Tode kamen sind. Und längst nicht alle ruhen fern der Heimat, denn auch über 100 Deutsche, darunter mehrere Hamburger, sind hier bestattet. Die Seitenflächen des Gedenksteins nennen die 28 Herkunftsländer.

Die Kreuze wurden später durch Kissensteine ersetzt, so dass weite Teile des Grabfeldes heute ein einheitliches Bild bieten, und dicht bei dem Gedenkstein errichtete man eine niedrige Mauer mit dem Relief einer Gruppe von Trauenden, das der Bildhauer und Steinmetz Herbert Glink ausführte, darüber die Inschrift: "UNSERE VERPFLICHTUNG: VERSÖHNUNG UND FRIEDEN".(Abb. 3).


Zentraler Gedenkstein und Mauer (3)

Ein besonderes Grab ist durch eine große Stele kenntlich gemacht - das Sammelgrab der 'Valvo-Frauen' (B). (Abb. 4). Die Inschrift lautet: "HIER RUHEN 140 RUSSINNEN / SIE STARBEN WÄHREND EINES BOMBENANGRIFFS AM 18.6.1944" Allerdings ist der Sammelbegriff 'Russinnen' ungenau, da viele Frauen aus der Ukraine und Belarus stammten.3 Sie waren als Zwangsarbeiterinnen bei der Valvo Radioröhrenfabrik im Werk an der Stresemannallee in Lokstedt eingesetzt und überwiegend zwischen 15 und 22 Jahren alt, als sie am 18. Juni 1944 bei einem Bombenangriff umkamen, da es ihnen verboten war, Schutzräume aufzusuchen. Am 17. November 2022 wurde an der Stresemannallee, Ecke Clematisweg eine Gedenktafel für die getöteten Frauen aufgestellt (Abb. 5).


Gedenkstätte der Valvo-Frauen (4)

Gedenktafel an der Stresemannallee (5)

Auffällig anders gestaltetet ist das Niederländische Ehrenfeld (C), dass vom übrigen Bereich optisch durch einen vor allem mit Eiben locker bestandenen Pflanzstreifen getrennt ist. Das Ehrenfeld wurde angelegt auf Initiative der Stiftung Niederländische Kriegsgräberfürsorge. Hierher wurden die toten Niederländer aus dem angrenzenden Feld und aus anderen Bereichen des Friedhofs im November 1952 umgebettet. Als Grabzeichen stehen hier weiße Stelen, die außer den Namen und Lebensdaten der Toten den Löwen aus dem niederländischen Staatswappen tragen, der auch am Giebel der kleinen Gedenkhalle zu sehen ist. In der Halle befindet sich in einem Kästchen eine Liste der Namen und Grablagen der hier Bestatteten. Weitere Namen niederländischer Opfer sind auf drei Tafeln an der Wand verzeichnet. Am Zugang zum Grabfeld wurde 1956 die Plastik 'Der fallende Mann' des niederländischen Bildhauers Cor van Kralingen (1908-1977) aufgestellt, eine kleinere Variante der drei Meter hohen Figur, die der Künstler für die Gedenkstätte in Rotterdam geschaffen hatte. (Abb. 6)


Das Niederländische Ehrenfeld (6)

Auch die Polnische Gedenkstätte (D) in ihrer heutigen Belegung ist zum Teil erst durch Umbettungen entstanden. Die Grabreihen vor der Kreuzgruppe wurden zwischen Oktober 1944 und Juli 1945 als Erdbestattungen belegt. Im rechts anschließenden Block befinden sich ausschließlich Urnengräber von Polen, die zwischen 1940 und 1942 umgekommen waren. Nach der Einäscherung waren die Urnen ursprünglich an anderer Stelle beigesetzt und wurden erst 1959 hierher umgebettet, so dass die Gedenkstätte heute etwa 300 Gräber umfasst. Die Gesamtzahl der in Ohlsdorf bestatteten polnischen Opfer ist aber wesentlich größer, 1229 sind namentlich bekannt. Im Zuge der Restaurierung 2022 wurden daher große Platten geschaffen und vor den Kreuzen platziert, auf denen die Namen festgehalten sind (Abb. 7 und 8).


Die Polnische Gedenkstätte (7)

Die Polnische Gedenkstätte (8)

Die Polen bilden in diesem Gräberfeld die größte Opfergruppe. Sie waren in den meisten Fällen in Polen zwangserfasst und zur Arbeit nach Deutschland deportiert oder aus Kriegsgefangenenlagern in Fabriken oder in der Landwirtschaft eingesetzt. Die meisten starben im KZ-Neuengamme oder in angegliederten Außenlagern an Unterernährung (als "Herzschwäche" umschrieben), Fleckfieber oder anderen Erkrankungen, wurden gehängt oder erschossen ("8-facher Brustdurchschuss auf Befehl des Führers der SS"). Manche begingen auch Selbstmord. Leider ist aber in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr über das individuelle Schicksal bekannt. Nur Namen, Lebensdaten, Wohnort und Todesursache sind dokumentiert in den Standesamtsunterlagen und im Ohlsdorfer Bestattungsregister.

In einigen Fällen, besonders bei denjenigen, die nicht in Neuengamme umgekommen sind, lassen sich allerdings aus anderen Quellen doch noch Einzelheiten ermitteln. So zum Beispiel bei Parada Mieczylawa. Sie war am 29. Juli 1922 in Buczek, Kreis Lask, 40 km südwestlich von Lodz geboren. Ihre Wohnadresse in Hamburg-Othmarschen lautete 'Friesenweg 5'. Dort war sie als Zwangsarbeiterin auf dem Gelände der 'Salat- und Majonäsen-Fabrik Hermann Ofterdinger' untergebracht4und am 8. März 1945 im Alter von 22 Jahren 'bei einem feindlichen Luftangriff gefallen', wie es im standesamtlichen Sterberegistereintrag heißt, Todesursache 'Schädelzertrümmerung infolge Fliegerangriffs'.5 Ihr Grab gehört zu den wenigen, die auch immer noch besucht werden. (Grablage BP73, Reihe 44, Nr. 36) (Abb. 9)


Das Grab von Parada Mieczyslawa (9)

Die Schicksale von drei verurteilten und hingerichteten Polen

Die im folgende dargestellten Opferbiographien dreier Männer stellen eine Besonderheit dar, weil in diesen Fällen ausführliche Prozessakten im Staatsarchiv Hamburg vorhanden sind, die genauer Auskunft über ihre Schicksale und über die Hintergründe der Urteile geben. Die Verhandlungen und die Verurteilungen zum Tode fanden vor dem Sondergericht in Schwerin statt. Die Hinrichtungen erfolgten im Untersuchungsgefängnis in Hamburg. Diese Fälle sind insofern auch bemerkenswert, als hier die besondere Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 mit ihren speziellen Bestimmungen als Urteilsgrundlage herangezogen wurde. "Sie werden mit dem Tode bestraft, wenn sie durch deutschfeindliche Betätigung.. ... oder gehässige Äußerungen ... das Ansehen des deutschen Volkes herabsetzen oder schädigen."6

Dies galt für polnische Bürgerinnen und Bürger in den während des Krieges besetzten Gebieten, aber auch für Zwangsarbeiter auf deutschem Staatsgebiet - hier meistens als "Zivilarbeiter" bezeichnet. Kennzeichnend für diese Strafrechtsverordnung war das Fehlen der Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Urteile einzulegen. Sie waren sofort vollstreckbar. Außerdem waren jetzt zum Beispiel "Aufsässigkeit" oder "das Herabsetzen des Ansehens des deutschen Volkes" Delikte, die mit der Todesstrafe geahndet werden konnten.

Ludwig Kaczmarek7 wurde am 28. August 1910 in Posen geboren, wohnte zuletzt in Kirchhof/Wittenberg und war verheiratet. Seinen Lebensunterhalt verdiente er als Landarbeiter und als Angestellter in einer Zuckerfabrik. Kurz nach dem Überfall Deutschlands auf Polen wurde er in die polnische Armee eingezogen, geriet aber sehr schnell nach dem Einrücken der Sowjets nach Ostpolen in russische Gefangenschaft. Am 24. Dezember 1939 erfolgte die Überführung in ein deutsches Kriegsgefangenenlager in Neubrandenburg. Am 1. September 1940 änderte sich sein Status vom Kriegsgefangenen zum "Zivilarbeiter", also zum Zwangsarbeiter. Seine negative Beurteilung durch die Vorgesetzten auf dem ihm zugewiesenen Gut (Arbeitsverweigerung, Verdacht auf Alkoholdiebstahl) brachte ihn in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht der 192. Division sprach eine Gefängnisstrafe aus. Der Vorwurf lautete unter anderem auch, er hätte Briefe unter Umgehung der Zensur in die Heimat geschickt. Nach der Strafverbüßung wies man ihm eine Stelle bei einem Bauern in Muchow (Kreis Ludwigslust/Parchim) in der Landwirtschaft zu. Hier bezichtigte man ihn des Diebstahls von Lebensmitteln und Wäsche. Die Festnahme erfolgte am 28. Mai 1941. Trotz dieser relativ unbedeutenden Taten verurteilte ihn das Sondergericht in Schwerin am 2. Dezember 1941 nach der Polenstrafrechtsverordnung als "Volksschädling" zum Tode. Ein Antrag auf Begnadigung wurde abgelehnt. Nach der Überführung in das Untersuchungsgefängnis in Hamburg erfolgte die Hinrichtung am 25. Februar 1942. Wie fast alle zum Tode Verurteilten wurde Kaczmarek vom Scharfrichter Hehr aus Hannover geköpft und der Leichnam unmittelbar nach der Hinrichtung in die Anatomie nach Eppendorf gebracht, wo die steigende Anzahl der Geköpften zu Studien- oder Ausbildungszwecken ohne Zögern angenommen wurde.8 (Grablage BP73, Reihe 28, Nr. 29)

Stefan Lancuchowski9 wurde am 30. Januar 1910 in Boruwieske geborenen. Nach einer nur sehr kurzen Schulzeit verdiente er seinen Lebensunterhalt als Arbeiter und war bis zum Kriegsausbruch bei der polnischen Bahn beschäftigt. Ab März 1940 kam er ins "Altreich" und arbeitete unter Aufsicht der Gutsverwaltung in Penzin, einer Gemeinde im Landkreis Rostock. Anfangs bescheinigte man ihm eine zufriedenstellende Arbeitsleistung. Ab Oktober 1940 änderte sich diese Einschätzung durch seine Vorgesetzten. Auf Grund häufiger Krankmeldungen bezeichnete man ihn als Simulanten. Bei einem Streit über seine Bezahlung kam es im Kuhstall des Gutes zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Gutsverwalter. Nach seiner Verhaftung wurde ihm vor dem Sondergericht des Landgerichtes Schwerin der Prozess gemacht. Dieses Gericht sollte in Schnellverfahren und ausgestattet mit ergänzenden Paragraphen und Verordnungen eindeutig nationalsozialistischen Charakters durch politisch zuverlässige Richter Urteile fällen.10 Lancuchowski wurde wegen Ungehorsam gegenüber einem Vorgesetzten, einem "Repräsentanten des deutschen Volkes", am 13. Februar 1942 zum Tode verurteilt. Irgendwelche Strafmilderungsgründe ließ das Gericht von vornherein nicht gelten. Die Hinrichtung erfolgte am 27. Mai 1942 in Hamburg. (Grablage BP73, Reihe 23, Nr. 16)

Jan Turowski11 wurde am 12. Juni 1915 in Warschau geboren. Nach seiner Volksschulzeit vom 7. bis zum 14. Lebensjahr arbeitete er als Droschkenkutscher, bis er im Jahr 1938 zur polnischen Kriegsmarine eingezogen wurde. In Gotenhafen, dem heutigen Gdynia, geriet er in deutsche Gefangenschaft. Seine Zeit als Kriegsgefangener im Stammlager Neubrandenburg endete am 21. Oktober 1940, als er als "Zivilpole" - also als Zwangsarbeiter - schließlich bei einem Bauern in Holzendorf (Landkreis Ludwigslust/Parchim) untergebracht wurde. Hier wie auch auf einer weiteren Bauernstelle bemängelte man seine Arbeitshaltung und sein "Querulantentum". Auch nach einer "fühlbaren Belehrung" - wahrscheinlich einer Prügelstrafe - sah der Bauer keine Besserung. Am 11. Dezember 1941 kam es schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung, als man ihm eine zu früh genommene Pause vorgeworfen hatte. Nach seiner Verhaftung kam es schließlich am 2. Juni 1942 zu einem Prozess vor dem oben bereits erwähnten Sondergericht in Schwerin. Die Tatbestände der Gehorsamsverweigerung und der Schlägerei waren für die Richter Grund genug, ein Todesurteil auszusprechen. Die Hinrichtung sollte am 9. Juli erfolgen. Das Gericht verfügte ausdrücklich einen Einzeltransport in das Untersuchungsgefängnis nach Hamburg und die Bekanntgabe des Hinrichtungstermins erst einen Tag vor dem Vollzug. Wie in allen ähnlichen Fällen wurde das Urteil durch den Scharfrichter Hehr durch Köpfen vollzogen. (Grablage BP73, Reihe 30, Nr. 29)

Der besondere Fall des Andrzej Szablewski

Der Tod des Zwangsarbeiters Andrzej Szablewski (Abb. 10) erregte besonders großes Aufsehen, weil neben den Umständen seiner Hinrichtung auch die juristische Aufarbeitung des Falles viel Beachtung fand. Entsprechend umfangreich ist auch die wissenschaftliche Aufarbeitung des Falles.12 Szablewski war am 13. Januar 1913 in Stary-Radziejow geboren. Gemeinsam mit seinem Bruder Kasinin und einem weiteren Bekannten hatte er Zwangsarbeit auf dem Gut Hohenbuchen in Poppenbüttel zu leisten. Hier machte er die Bekanntschaft von Hildegard Lütten, die ebenfalls auf dem Gut beschäftigt war. Der Gutsleiter und NSDAP-Ortsgruppenleiter Grimm soll ihr sexuelle Avancen gemacht haben, die sie aber abwehrte. Aus Rache unterstellte er Szablewski wahrheitswidrig, eine Liebesbeziehung zu ihr aufgebaut zu haben. Nach der Verhaftung der beiden internierte man Lütten im KZ Ravensbrück und informierte ihren Ehemann, der an der Ostfront diente. Dieser ließ sich daraufhin ohne Rücksprache scheiden. Erst am 12. Februar 1945 kam Hildegard Lütten aus dem KZ frei.


Andrzej Szablewski (10)

Szablewski hielt man im KZ-Fuhlsbüttel gefangen und erhängte ihn am 13. März 1942 schließlich ohne Strafprozess auf dem Parkgelände des Gutes Hohenbuchen an einem Baum nahe der Alster. Unter anderen mussten auch 200 polnische Zwangsarbeiter dieser Hinrichtung zur Abschreckung beiwohnen. Nach der Hinrichtung wurde Szablewskis Leichnam in die anatomische Abteilung des Krankenhauses Ep-pendorf gebracht. Erst Ende Mai wurde er von den Medizinern zur Einäscherung freigegeben.

Die Urne war zunächst im Quartier BL71 beigesetzt und wurde am 14. November 1958 umgebettet nach BP73, Reihe 27, Nr. 18.

Nach Kriegsende kam es besonders auf Betreiben des Bruders Kasinin Szablewski zu einem Gerichtsverfahren durch die britische Militärbehörde. Es endete mit der Verurteilung von sechs beteiligten Mitgliedern von NSDAP und Gestapo. Der Gutsverwalter Grimm und der Gestapo-Beamte Mumm wurden zum Tode verurteilt und die Strafen vollstreckt. Andere Beteiligte erhielten Gefängnisstrafen.

Außer dem Grabstein auf dem Gräberfeld in Ohlsdorf erinnern heute ein Stolperstein und eine Gedenktafel in Hohenbuchen an das Schicksal Andrzej Szablewskis, aber auch an das zweite Opfer Hildegard Lütten (Abb. 11 und 12).


Stolperstein in Hohenbuchen (11)

Gedenktafel im Hohenbuchenpark (12)

Die hier aufgeführten Schicksale stehen exemplarisch für die vielen Fälle von polnischen NS-Opfern - aber auch von Menschen anderer Nationen.

Anmerkungen

1, 2 StaH 325-1 Friedhofsverwaltung, 201
3 StaH 332-5 Standesämter, 8351
4 Hamburger Adressbuch Jahrgang 1943
5 StaH 332-5 Standesämter, 4826
6 Auszug aus der Polenstrafrechtsverordnung vom 4.12.1941, Reichsgesetzblatt Jahrgang 1941, Teil 1
7 StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, 4860
8 Deutsches Ärzteblatt, 2012/48
9 StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, 4956
10 www.dokumentationszentrum-schwerin.de
11 StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, 5269
12 Andreas Seeger: Tod eines Zwangsarbeiters, Bremen 2017

Fotos: 2: Museum Friedhof Ohlsdorf; 9: Kai Engelbrecht; 10: Andreas Seeger; alle übrigen: P. Schmolinske

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