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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

transmortale XI - Tagungsbericht

Die Tagungsreihe TRANSMORTALE gibt seit 2010 einen Einblick in die fächerübergreifende Forschung zu den Themen Sterben, Tod und Trauer. Möglich macht das die stetige Erweiterung von Fachbereichen, die sich mit dem Wandel von Trauer- und Bestattungskultur befassen. So bildete auch die TRANSMORTALE XI wieder eine Vielfalt an Forschungsprojekten ab, darunter etwa Beiträge aus der Kultur- und Medienwissenschaft, der Unterrichtsdidaktik und der Philosophie. Die Zeitspanne der Forschungsgegenstände reichte von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart. Die diesjährige Tagung konnte aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht im Museum für Sepulkralkultur in Kassel stattfinden, sondern wurde - auf zwei Tage verteilt (25.03.2022 - 26.03.2022) - online abgehalten.

Dass der Tod im Bewusstsein der Bevölkerung der Frühen Neuzeit allgegenwärtig war und Bestattungen ein Ausdruck von Prestige und Status, vergleichbar mit Anlässen wie Taufe und Hochzeit, bildete, zeigte ANNE PURSCHWITZ (Halle) in ihrem Beitrag auf. Für die Beantwortung der Frage, was der Tod in der Frühen Neuzeit kostete, griff sie auf sächsische Kriminalgerichtsakten, Inventarverzeichnisse und Untersuchungsprotokolle zurück. In diesen, für die Rekonstruktion von Kosten und des Stellenwerts einer Bestattung wertvollen Quellen, wurde dezidiert auf Ausgaben für Sarg, Kleidung, aber auch Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Bestattung eingegangen. Dabei seien die Bestattungskosten bei Toten der Oberschicht besser dokumentiert worden, als solche der durchschnittlichen Bevölkerung, was aus wissenschaftlicher Sicht den Vergleich der Quellen erschwere. Exemplarisch stellte die Historikerin Fälle dar, anhand derer zu erkennen war, dass Besitz und Kosten für die Beisetzung mit anderen Schulden abgeglichen wurden. Das verdeutliche laut der Referentin den hohen Stellenwert einer Bestattung, aber auch deren finanziellen Aufwand. Eine würdige Bestattung habe sich nicht jeder leisten können und für Hinterbliebene habe diese oftmals finanzielle Probleme mit sich gebracht. Im Falle eines Suizids seien die Angehörigen mit Repressionen bestraft worden, was die gesellschaftliche Ausgrenzung auch im Tod zeige. Aufgrund der hohen Kosten sei es bereits in der Frühen Neuzeit üblich gewesen, eine Versicherung abzuschließen. Bestattungskosten für Menschen fernab der Oberschicht seien etwa bei Handwerkern von Zünften und bei Armen von der Armenkasse getragen worden. Dabei sei aus den Quellen herauszulesen, dass sich Behörden meist für die günstigere Variante entschieden. So habe man den Toten zwar die letzte Ehre erweisen wollen, in der Umsetzung allerdings seien soziale Unterschiede deutlich erkennbar gewesen.

Ebenfalls in die Frühe Neuzeit blickte THOMAS GRUNEWALD (Halle) mit seinem Vortrag zur Funeralkultur an den Glauchaschen Anstalten (heute Franckesche Stiftungen) im 18. Jahrhundert. Die von August Hermann Francke im Geiste des Pietismus gegründete Sozialfürsorge- und Bildungseinrichtung sei schnell gewachsen und damit auch die Zahl der Todesfälle. Quellen verdeutlichten die Entwicklung einer Funeralkultur innerhalb der Anstalten, die zwar laut Grunewald keinen eigenen Friedhof besaßen, aber aufgrund zahlreicher Sterbefälle mit der Verwaltung der Verstorbenen konfrontiert waren - von der Lagerung der Toten bis hin zu ihrer Bestattung auf externen Friedhöfen. Im umfangreichen Archiv finden sich dem Referenten zufolge Hinweise darauf, dass zu Lehrzwecken Sektionen vorgenommen wurden, dass das Tragen von Leichen eine studentische Nebentätigkeit war und dass sich Rituale entwickelten wie etwa Gesänge von Waisenkindern. Auch sei mit den Verstorbenen, darunter Waisenkinder, Stadtschüler, Angestellte und Direktoren, unterschiedlich umgegangen worden. Die Art der Bestattung und des Totengedenkens habe sich an Todesursache und sozialer Herkunft orientiert, wie das Beispiel eines Suizidenten belege, dessen Leiche nicht aufgelistet sei. Während ein Waisenkind von Lehrern und singenden Kindern zu Grabe getragen wurde, hätten Leichenzüge von Direktoren in großer Begleitung und aufmerksamkeitsstiftend stattgefunden. Ein weiterer Hinweis der Bedeutung der sozialen Zugehörigkeit für den Umgang mit dem Verstorbenen sei die unterschiedliche, bei Verstorbenen der Oberschicht aufwändige Gestaltung der Grabstätte gewesen und die Ausrichtung von Todesjubiläen.

Zurück zu den Ursprüngen der Antike ging es mit dem Vortrag von BURKHARD EMME (Berlin), der sich mit seinen Ausführungen zum Suizid in der römischen Kultur eingliederte in eine in den vergangenen Jahren auflebende Forschung zum Umgang mit dem Tod in der Antike. Die Bedeutung des Suizids lasse sich an unterschiedlichen Formen und Beweggründen als Gegenstand der Philosophie erkennen, sei aber ebenso Thema in Belletristik, Mythen und Bildkunst. So sei es ein stoisches Ideal der Pflichterfüllung gewesen, sich selbst als Zeichen einer starken Seele zu töten. Ferner führte Emme auf, dass männliche Mitglieder der Oberschicht auf eine Niederlage auffällig häufig mit Suizid reagierten und dies wiederum als moralischen Triumph über den politischen oder militärischen Gegner betrachteten. Ehrbar, mutig und selbstkontrolliert zu sterben sei sowohl Ausdruck der Achtung vor den Angehörigen als auch mit dem Anspruch verbunden gewesen, als Exempel zu gelten. Auf die geplante oder erfolgreiche Selbsttötung der Männer seien ihnen als Inbegriff der ehelichen Treue auch ihre Frauen in den Tod gefolgt, sofern sie keine Kinder zurückließen. Rückschlüsse auf das Ideal der Liebenden, über den Tod hinaus vereint zu bleiben, ließen etwa Darstellungen auf Sarkophagen und Wandmalereien zu. Der weibliche Suizid als angemessen empfundene Reaktion auf den Tod des Ehepartners sei Topos mythologischer Erzählung und darüber hinaus auch in der neuzeitlichen Literatur zu finden: etwa bei Shakespeares Drama "Romeo und Julia".

SARAH K. BECKER (Berlin) gab einen Einblick in ihre Dissertation zu kinematografischen Wasserleichen. Ihr medien- und geschlechtertheoretischer Blick richtete sich auf Traumszenen, Visionen und traumatische Erinnerungsbilder in Filmgeschichte und zeitgenössischen Serienformaten, in denen Protagonistinnen ihr eigenes Ins-Wasser-Gehen imaginieren. Der euphemistische Ausdruck des Ins-Wasser-Gehens deute auf ein vermeintlich sanftes Sterben hin. Das Element Wasser sei weiblich konnotiert - demzufolge werde auch der Wassersuizid gesellschaftlich dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Indem die suizidale Frau, oft schön, jung und weiß dargestellt, eins werde mit der Natur, erfahre der Tod eine Romantisierung. Das Ins-Wasser-Gehen beschreibe zugleich die Bewegung in Richtung Tod. Anhand von Filmbeispielen zeigte Becker den Blick weiblicher Protagonistinnen auf den Wassersuizid und ein Abwägen des eigenen Todes, der - vielleicht als feministischer Hinweis auf die romantisierte Vorstellung des Wassersuizids, wie Becker vermutete - in manchen Filmen nicht zur Selbsttötung führe. Das Ophelia-Motiv als Topos idealisierter Weiblichkeit werde im Zuge des Me-dienwandels zum Gegenstand neuer Narrative, die oftmals subversiv wirkten und den weiblichen Wassersuizid kritisch kommentierten.

In der Diskussion wurde die Vielfalt der Darstellung genannter Motive deutlich: Die Tagungsteilnehmer brachten Beispiele aus Filmen, Musikclips und Literatur an, in denen Frauen den "schönen" Tod suchten, was in diesem Fall gleichermaßen auf die surreale Schönheit der Wasserleichen und auf die vermeintliche Sanftheit des Wassersuizids anspielte.

Ob Film, Relief oder Literatur - die Beiträge des ersten Tages verdeutlichten das symbolische Kapital von Sterben, Tod und Trauer und hätten vielfältige methodische, inhaltliche und motivische Anregungen gegeben, stellte Norbert Fischer fest. Die Teilnehmer*innen merkten an, dass die soziale Distinktion von Suizidenten sowie deren Angehörigen von der Frühen Neuzeit bis heute vorhanden sei - eine Erkenntnis, die laut Dirk Pörschmann an die Sonderausstellung "Suizid - Let's talk about it" im Museum für Sepulkralkultur in Kassel anknüpfe.

Der zweite Tag begann mit der Frage: Wie stellen sich Kinder Sterben und Tod vor? Ihr widmet sich LENA MAGDEBURG (Paderborn) in ihrer Dissertation im Fach Sachunterrichtsdidaktik. Die Phänomene Sterben und Tod, die ein fester Bestandteil des Alltags der Kinder seien, würden im Sachunterricht der Grundschule thematisiert, um ihnen Orientierung zu bieten. Verstanden hätten sie den Tod erst dann, wenn sie dessen vier Kennzeichen kennen: Universalität, Irreversibilität, Kausalität und Non-funktionalität. Da der Sterbeprozess eng mit dem Thema Tod verbunden sei, mache es Sinn, beides im Unterricht zu verknüpfen. Anders als bisherige, fast ausschließlich ausländische Studien, will sich die Referentin in ihrer empirischen Studie nicht nur auf die Erkenntnis von Kindern, sondern auch auf deren Vorstellungen konzentrieren. Grundlage für ihre Schüler*innenvorstellungsforschung sei der Schluss, dass mit dem Alter auch das Verständnis von Sterben und Tod zunehme. Dabei sei die Antwort auf die Frage, welche Vorstellungen, Meinungen, Erfahrungen und welches Wissen Kinder zu Sterben und Tod haben, ein Desiderat, das ihr Forschungsvorhaben mittels eines qualitativ angelegten Settings zu erheben suche. In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion wurde die Relevanz deutlich, Kinder frühzeitig an die Themen Sterben, Tod und Memoria heranzuführen. Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an der Methodik der Studie. Deutlich wurde dabei die Relevanz einer Vielfalt unter den Studienteilnehmer*innen, da die Vorstellungen von Sterben und Tod immer auch abhängig von kultureller Prägung, Herkunft und Sozialisation seien.

Ein gesellschaftlich relevantes wie hochaktuelles Thema behandelte KARLA ALEX (Heidelberg) mit ihren Ausführungen zum Umgang mit überzähligen Embryonen aus Sicht der Philosophie. Im Fokus ihres sich im Bereich der Medizinethik bewegenden Vortrags stand die Frage, was schwerer wiegen sollte: der Erfolg, mittels Reproduktionsmedizin Schwangerschaften zu erzeugen, oder die Vermeidung der Produktion überzähliger Embryonen. Zwar regle das Embryonenschutzgesetz (ESchG), dass nicht mehr Embryonen als nötig produziert werden dürften, eine liberale Auslegung zugunsten der Schwangerschaftserfolge würde aber meist dazu führen, dass mehr als die drei der im Gesetz vorgegebenen Embryonen im Labor erzeugt würden. Das werde in Kauf genommen - gehe aber, wie sich auch in der dem Vortrag angeschlossenen Diskussion andeutete, bei Betroffenen oftmals mit Gewissensbissen einher. Der moralische Status eines Embryos sei seit jeher unklar. Zudem sei zu beobachten, dass der gesellschaftliche und wirtschaftliche Fokus auf der reproduktiven Autonomie liege. Von den Teilnehmenden wurde zudem die Frage aufgeworfen, wem ein Embryo gehöre und ob der Wert eines Embryos überhaupt per Gesetz geregelt werden könne.

Ein ebenfalls gegenwärtiges Thema sprach der Historiker STEPHAN SCHOLZ (Oldenburg) an: die Bedeutung des Totengedenkens im zivilgesellschaftlichen Engagement für eine humane Flüchtlingspolitik. Als Beispiele nannte er die Aktionen "Beim Namen nennen" (Bern) und "Jeder Mensch hat einen Namen" (Dortmund), die 2019 im öffentlichen Raum stattfanden. Beide basierten auf einer 78-seitigen Liste, auf der das pan-europäische Netzwerk "UNITED for Intercultural Action" mit Sitz in Amsterdam seit 1992 Todesfälle von Personen auf der Flucht registriert. Sie umfasst das Datum des Auffindens, Name, Geschlecht, Herkunftsland, Todesursache und Quelle der Angaben und habe das Ziel, Zeugnis einer verfehlten Flüchtlingspolitik zu sein, so Scholz. Bei den genannten Aktionen seien Namen der Toten öffentlich vorgelesen und/oder öffentlich ausgestellt oder verschriftlicht worden, um die Verstorbenen zu würdigen und ihrer zu gedenken, um Aufmerksamkeit herzustellen sowie als Zeichen eines politisch und ethisch motivierten Protests. Beide Aktionen hätten die Bedeutung von Zahlen, Namen und Daten im Totengedenken verdeutlicht, sofern man sie als Mittel zur Re-Individualisierung und Re-Humanisierung der zu Tode gekommenen Menschen betrachtete. Zugleich hätten sie ermöglicht, auf das Unrecht des Todes aufmerksam zu machen. Schließlich dienten das Aufschreiben und Sprechen der Listeneinträge der Bewusstwerdung und seien als Form des Protests zu betrachten. Dass die von den Akteuren intendierte Veränderung in der Flüchtlingspolitik nicht direkt abzulesen sei, war Thema in der sich anschließenden Diskussion. Vielmehr seien es die Herstellung eines kollektiven Bewusstseins und der Appell gewesen, der als Erfolg der Aktion zu zählen sei.

Der Kunsthistoriker FRIEDRICH J. BECHER (München) beschäftigt sich in seinem Promotionsprojekt mit dem Umgang mit menschlichen Knochen in öffentlichen Ausstellungskontexten. In seinem Beitrag ging er exemplarisch auf die Aktion "Sucht nach uns!" des Berliner Aktionskünstlerkollektivs Zentrum für politische Schönheit ein, die 2019 eine Diskussion um die Frage nach dem korrekten Umgang mit menschlichen Überresten zu Folge hatte. In einer Glutkern-Stele als Teil eines öffentlich sichtbaren Mahnmals, mit dem die Aktivist*innen vor einem Rechtsruck warnen wollten, waren mutmaßlich Leichenbrandasche und Knochenfragmente von Opfern eines Vernichtungslagers des Nationalsozialismus verarbeitet worden. Daneben führte Becher eine Reihe weiterer Aktionen und Ausstellungen auf, die auf ein angespanntes Verhältnis zur Sichtbarmachung menschlicher Überreste schließen lassen. So zählte er etwa auch die Körperwelten-Ausstellung auf, die menschliche Präparate zeigen, und eine Postkarten-Aktion, bei der mit mutmaßlich menschlichem Blut geschrieben worden war. Er stellte fest, dass oftmals die Behauptung reiche, es handle sich um menschliche Überreste oder Blut, um heftige Kritik auszulösen. Während der Umgang mit Reliquien im Umfeld der katholischen Kirche geregelt sei und den Zweck verfolge, Lebenden Sterblichkeit vor Augen zu führen, reiche etwa in Bezug auf den Umgang mit menschlichen Überresten von Juden die Macht der Suggestion, um Aktivist*innen und Künstler*innen Störung der Totenruhe vorzuwerfen. Als Hauptproblem der Aktion "Sucht nach uns" nannte Becher den Verzicht der Aktivisten, im Vorfeld Kontakt mit den Hinterbliebenen der Shoa-Opfer aufzunehmen. Die Nachfahr*innen der Opfer seien zu Augenzeug*innen des eigenen Narrativs geworden. Das Kuratieren gleiche in diesem Fall einer Gewalthandlung, weil es die Geschichte der Opfer zur Schau gestellt habe, statt diese beziehungsweise ihre Hinterbliebenen einzubeziehen und weil man die Toten nicht als Individuen betrachtet und das jüdische Gebot der ewigen Ruhe missachtet habe.

Dirk Pörschmann stellte abschließend fest, dass der zweite Tag der Tagung facettenreich die Bedeutung von Vermittlung aufgezeigt habe. Deutlich wurde, dass es schon im Kindesalter einer Heranführung an die Themen Sterben, Tod und Trauer bedarf. Der Sachunterricht ist dabei nur einer von vielen möglichen Kontexten, in denen das möglich ist. Ob die Frage nach dem Verfahren mit sterblichen Überresten, dem Gedenken der Toten oder nach dem Umgang mit Embryonen - der Austausch der Tagungsteilnehmer spiegelte die Debatten um den Wert von Leben und die Bedeutung von Tod und Gedenken wider, wie sie auch in der Öffentlichkeit ausgetragen wurden und werden. Eine Frage, die die gesamte diesjährige TRANSMORTALE begleitete und auch am zweiten Tag mit Nachdruck diskutiert wurde, war die nach der Würde der Toten. Erinnerungsprozesse könnten nicht staatlich angeordnet werden, sagte Dirk Pörschmann in seinem Resümee. Umso wichtiger sei es, einen angemessenen Umgang mit Gedenken zu entwickeln und über den Weg des Gedenkens einen Weg zum Umgang mit Tod und Trauer zu finden. Die stete fächerübergreifende Beschäftigung mit diesen Themen könne dazu beitragen.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Der Bildhauer Heinrich Pohlmann (Juni 2022).
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