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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Wiederherstellung der Friedhofsruhe – Schrankensystem gegen verbotenes Durchfahren des Ohlsdorfer Friedhofs

Eins vorab: Alle Beteiligten hätten sehr gerne auf Schranken zur Verhinderung von Durchfahrten verzichtet.


Friedhofs-Einfahrt

Sie sind auf einem Parkfriedhof immer ein Fremdkörper, kosten rund 448.000 Euro und verursachen Betriebsaufwendungen. Jedoch konnten sich die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und die Hamburger Friedhöfe -AöR- den Forderungen nicht mehr entziehen, ein Schrankensystem einzurichten.

Im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens 2016 und der Nachbarschaftscafés 2018 zur Weiterentwicklung des Friedhofs haben viele Hamburgerinnen und Hamburger darum gebeten, den Durchgangsverkehr einzudämmen oder ganz herauszuhalten. Während der letzten Jahre und Jahrzehnte haben sie darüber hinaus wirksame Maßnahmen gegen Durchfahrende verlangt.

Der Ohlsdorfer Friedhof wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Abkürzung zwischen Wohngebieten, Arbeitsstätten und der Innenstadt missbraucht. Das Durchfahren des Friedhofs ohne Aufenthalt ist jedoch nach §7, 2 der Hamburger Bestattungsverordnung untersagt. Eine Erhebung der Verkehre ergab, dass über 60% der täglich rd. 8.600 Fahrzeuge den Ohlsdorfer Friedhof durchfahren. Durch die Veränderung der Friedhofsöffnungszeiten von 8 auf 9 Uhr konnte die Zahl der Durchfahrer um rund 16% gesenkt werden, die Anzahl der Durchfahrten während des laufenden Beisetzungsbetriebs konnten dadurch jedoch nicht vermindert werden.
Die Studie ergab, dass die Hauptbelastungen an den Zufahrten Fuhlsbüttler Straße in Richtung Seehofstraße und Bramfeld entstehen, so dass eine sinnvolle, einfache und wirtschaftliche Dämpfung der Durchfahrten durch ein Schrankensystem mitten auf dem Friedhof erreichbar ist. Es wird daher an der Kreuzung Mittelallee und Ida-Ehre-Allee eingerichtet und besteht aus zwei Schranken, je eine für eine Fahrtrichtung.

Der Friedhof ist ein Ort der Entschleunigung, eine maßvolle Parknutzung soll künftig gestärkt werden. Der Autoverkehr erhöht die Geräuschkulisse und sollte sich daher auf das Mindestmaß beschränken. Der Wiener Zentralfriedhof hat vor wenigen Jahren ein Schrankensystem eingeführt und damit gute Erfahrungen gemacht.

Das Schrankensystem auf dem Ohlsdorfer Friedhof wurde Anfang Oktober 2020 eingerichtet. Dabei wird jede Grabstätte, Kapelle oder andere Einrichtung, die bisher mit KFZ erreichbar war, weiter so erreichbar sein. Einige Grabbesucherinnen und -besucher müssen nur eine andere Einfahrt wählen. Für Friedhofsgewerbe, Gäste von Trauerfeiern sowie Polizei und Feuerwehr werden die Schranken geöffnet. Fußgänger und Fahrradfahrer können ohnehin ungehindert passieren.

Durch das Schrankensystem werden andere Unannehmlichkeiten vermieden, z.B. die komplette Schließung des Friedhofs für KFZ wie auf anderen Großfriedhöfen, eine Einfahrtsgebühr, weitere Hindernisse (Schranken, Poller), Einbahnstraßen, Schwellen und Hindernisse sowie elektronische Überwachungssysteme.Die Maßnahme gegen Durchfahrten wird in den Wochen und Monaten nach Inbetriebnahme im Hinblick auf Praktikabilität, Wirksamkeit und Nutzen für den Friedhof betrachtet. Es wird neben dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, der verminderten Störung durch Lärm, Abgase, Abladen von Müll und Verursachung von Schäden an Wegen und Pflanzen insgesamt eine Beruhigung auf der Fläche erwartet. Dies alles kommt im Ergebnis allen Menschen zu Gute, die den einzigartigen Ohlsdorfer Friedhof als Ort der Besinnung, des Kunst- und Naturgenusses und der stillen Einkehr besuchen und schätzen.

Info-Text der Hamburger Friedhöfe -AöR- / Foto: Petra Schmolinske

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Begräbnisplätze in Schleswig-Holstein (November 2020).
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