Historisch gehen die heutigen gemeinschaftlich gestalteten Bestattungsflächen zurück auf Grabanlagen, wie sie beispielsweise von Gilden, Handwerkerzünften und anderen Berufsvereinigungen bekannt sind.
Aus geschichtlichen Gründen gibt es auch heute noch in einigen Orten Friedhöfe, die gemeinschaftlich betrieben werden und auf regionalspezifische Berufe verweisen.
Ein bekanntes Beispiel ist der Beisetzungsplatz der so genannten „Holmer Beliebung“ auf dem Holm, einem Stadtteil von Schleswig an der Schlei. Er wurde 1650 begründet und geht auf eine Fischergilde zurück – der Holm war ein Zentrum der Schlei-Fischerei. 1842 wurde die Sterbekasse von der Beliebungskasse getrennt. Rechtlich ist diese Beliebung heute ein "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Das umlaufende gusseiserne Gitter mit Friedhofstor stammt aus dem Jahr 1863, die Friedhofskapelle wurde 1876 errichtet. Der Friedhof liegt inmitten der alten Fischersiedlung und zählt zu den Sehenswürdigkeiten von Schleswig.
In der Friedhofssatzung heißt es über die Beliebung und ihren Friedhof: "Die Holmer Beliebung ist eine Totengilde, die auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und bestrebt ist, die alten Überlieferungen, Sitten und Gebräuche ihrer Vorfahren pietätvoll zu pflegen. Als Begräbnisplatz für die Mitglieder dient der seit dem 14.8.1956 der Holmer Beliebung gehörende und von ihr seit Gründung der Beliebung im Jahre 1650 ausschließlich genutzte Friedhof auf dem Holm. Die Kasse gewährt beim Tod Sterbegelder entsprechend den Vorschriften dieser Satzung und/oder eine kostenfreie Begräbnisstätte auf dem Holmer Friedhof. […] Die Mitglieder haben Anspruch auf eine kostenlose Grabstätte auf dem im Eigentum der Holmer Beliebung stehenden Friedhof auf dem Holm. Auch für die Benutzung der Kapelle wird keine Gebühr erhoben."
Nach Eintreten eines Sterbefalles wird – nach Rücksprache mit den Angehörigen - der Platz für die Grabstätte vom Friedhofsverwalter zugewiesen. Der Friedhofsverwalter sorgt auch für die Benachrichtigung der Träger für die Bestattung. Wegen der besonderen Kosten für den Friedhof wurde von der Holmer Beliebung 1950 eine besondere Friedhofskasse eingerichtet. Zusätzlich wurde 1957 ein sogenannter Grab-Legatenfonds begründet. Mit dessen Einnahmen kann auf Wunsch eine regelmäßige Grabpflege durchgeführt werden.
Fotos: Norbert Fischer