Der Ohlsdorfer Friedhof hat nach der Änderung des Hamburger Bestattungsgesetzes, welches eine gemeinsame Beisetzung von Mensch und Haustier auf einem Grabfeld ermöglicht, eine Beisetzungsfläche genau für diesen Zweck gewidmet.
Wolfgang von Goethe wird das Zitat zugeschrieben: "Erlaubt ist was gefällt". Auf der ethischen Ebene spielen diverse Interessenträger eine gewichtige Rolle, wenn es um die Zulassung von gemeinsamen Begräbnissen von Mensch und Haustier geht. Sehr schön legt Ulrike Neurath in ihrem Buch über "Tier und Tod. Mensch und Tier am Beispiel von Tierbestattungen" dar, dass Tiere bis ins 20. Jahrhundert Sachen waren, die es durch den Abdecker oder Scharfrichter zu beseitigen galt (S. 62-63). Das Erkennen, dass Tiere mehr sind als eine Sache, ist ein gesellschaftlicher Prozess. 1990 wurde § 90a BGB eingeführt, der Tiere eine sui generis Eigenschaft zuerkennt, ohne sie als beseelte Entität darzustellen. Aber innerhalb der christlichen Kirchen überwiegen weitestgehend Ablehnung gegenüber Trauerfeiern für Tiere, wenngleich es in Einzelfällen differenzierte Standpunkte gibt.
Fotos: Britta Heitmann / Holger Wende