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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Ein eiderstedtischer Kirchhof im Wandel der Zeiten (Teil 2)

Zwar wurde seit 1690 auf landschaftlicher und auf Kirchspiels-Ebene versucht, das "Schiff" Eiderstedt wieder auf Kurs zu bringen.

Doch die normativen Kräfte dessen, was in etlichen Jahrzehnten zur schlechten Gewohnheit geworden war, scheinen derart stark gewesen zu sein, dass sie noch bis in das frühe 19. Jahrhundert hinein die "guten Sitten" verdarben. Der Kirchhof war jedenfalls genau wieder das geworden, was er bis zum ausgehenden 16. Jahrhundert gewesen war: ein Ort des alltäglichen Lebens. Ablesbar etwa an dem Rezess zur im Jahre 1702 in der Landschaft Eiderstedt durchgeführten Visitation, in dem bemängelt wird, dass Kirchhöfe durch das Bleichen von Leinenzeug "und andere unziemliche Gebräuche (...) profaniret" werden.23 Wenn auch mit anderen Worten wurde genau dies bereits in der "Reformation und Polizey-Ordnung" von 1591 zum Ausdruck gebracht! – Oder nehmen wir das 1729 direkt an das Kirchspiel Koldenbüttel gerichtete Visitatorial-Schreiben, mit dem "ernst.(ich) untersaget" wurde, Schafe auf dem Kirchhof zu halten. Dennoch angetroffene Tiere aber sollten "so fort auf geschüttet, und denen Armen zum besten verkaufet" und die Halter "willkürl.(ich) bestrafet" werden, was mutmaßlich bedeutet, dass der zuständige Lehnsmann das Strafmaß nach eigenem Ermessen festsetzen konnte. Nicht viel anders auch noch in einem Visitatorial-Erlass von 1803, das sich nicht allein auf weidende Schafe, sondern auch auf Vieh und Pferde bezieht: Bei Zuwiderhandlung war mit „Brüche“, mit einem Bußgeld zu rechnen – und "im Unmöglichkeitsfall (nämlich bei Zahlungsunfähigkeit) mit körperlicher Ahndung", also mit Haft.24

In diesem Zusammenhang ist auch ein undatiertes Schreiben anzuführen, das der Koldenbüttler Pastor Conrad Krohn wahrscheinlich 1720 im Vorwege einer bevorstehenden Visitation aufgesetzt hat. Daraus geht hervor, dass des Sonntags "reisende Geestleute" auf ihrem Weg zum Tönninger Montags-Markt in Koldenbüttel Station machten und "unter der Predigt" (während des Gottesdienstes) nicht nur in den Wirtshäusern, sondern auch auf dem Kirchhof mit Ortsansässigen zusammenkamen, um Handel zu treiben. In demselben Schreiben ist auch von "fremde(n) Arbeitsleute(n)" die Rede; auch einige von ihnen werden sich, auf der Suche nach Arbeit, auf dem Kirchhof eingefunden haben.25 Eindeutig ist dies noch gegen Ende des Jahrhunderts für Garding belegt: In seiner 1795 erschienenen "Beschreibung von Eiderstädt" erwähnt Friedrich Carl Volckmar, dass dort zur Erntezeit – ebenfalls "unter der Predigt" – Arbeitssuchende den Kirchhof bevölkern, um sich als Tagelöhner zu verdingen.26 Was Volckmar verschweigt, weil er seinen Lesern Eiderstedt als aufgeklärte Vorzeigelandschaft nahezubringen versuchte, beklagte im Jahre 1810 ein (namentlich nicht genannter) Gardinger Prediger: Nicht nur, dass diese sonntägliche Arbeitsbörse durch die städtischen Behörden unter Strafandrohung verboten worden war – aus Furcht vor den Pöbeleien der auf dem Kirchhof lungernden Arbeiter ging "im Sommer fast kein ordentliches und ehrbares Frauenzimmer mehr zur Kirche."27

Auch die Vorkehrungen, die die Koldenbüttler Vorsteherschaft im 18. Jahrhundert traf, um der Würde des Begräbnisplatzes gerecht zu werden, gleichen dem, was bereits in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts veranlasst wurde. So ist aus dem Jahre 1730 ein Beschluss überliefert, der dem Totengräber zuerkennt, das auf dem Kirchhof wachsende Gras zu "genießen". Im Gegenzug hatte dieser das Areal "rein" zu halten.28 Erforderlich wird dieser Beschluss gewesen sein, weil ansonsten der Küster es war, der auf dem Gelände Heu machen durfte. Die Regel war nämlich, dass der Totengräber lediglich dafür zu sorgen hatte, dass der Kirchhof rein von "Nesseln und Disteln" war29 – mutmaßlich als Gegenleistung dafür, das er auf dem Kirchhof seinem Broterwerb nachgehen durfte, da die Rechnungen keine entsprechenden Ausgabeposten enthalten. – Das im Jahre 1702 formulierte Verbot, Kirchhöfe als Bleichen zu benutzen, ist übrigens ein zusätzlicher Beleg dafür, dass diese in Gras lagen.

Wie für das 17. sind auch für das 18. und 19. Jahrhundert verschließbare Zugänge belegt, die eine zweckentfremdende Nutzung des Kirchhofs verhindern sollten. In der Kirchen-Rechnung pro 1795 ist von einer rot angestrichenen Pforte die Rede, was auf eine mit Ochsenblut gefärbte Holzpforte schließen lässt.30 – Auf eine wirkungsvolle Alternative zu einer Pforte macht ein am 11. Mai 1853 seitens des Kirchencollegiums gefasster Beschluss aufmerksam: Damals sollte ein "Drehpfahl" erneuert werden – ein Drehkreuz, das den Personenverkehr nicht hindert, für Tiere dagegen eine unüberwindliche Barriere darstellt. Die wahrscheinlich daneben befindliche Pforte sollte damals "gehörig gestrichen" werden. Beziehen wird sich dieser Beschluss auf den nördlichen Zugang, da nur dort die – wie beim südlichen Zugang – 1833 gesetzten Granitpfeiler von Anfang an mit schmiedeeisernen Flügeln sowie wahrscheinlich jenem Drehkreuz, der südliche Zugang hingegen bis 1914 lediglich mit einer eisernen Kette versehen war.31

Aus den Quellen geht hervor, dass der Kirchhof einst noch über einen dritten Zugang erreichbar war: Ein wahrscheinlich nur schmaler Steg, der westlich unterhalb des Glockenstapels über die Graft führte. Auf der 1850 vom damaligen Küster und Hauptschullehrer Johann Odefey Bruhn gefertigten Friedhofskarte, die heute im ehemaligen Pesel des Pastoratshauses hängt, ist er noch eingezeichnet. Den ältesten diesbezüglichen Beleg enthält die Kirchenrechnung pro 1621; damals war ein "rick auer de karckgraue" (eine Stange, vermutlich ein Handlauf, über den Kirchgraben) finanziert worden. Dieser in der Rechnung pro 1640 erneut erwähnte Übergang mündete auf der Kirchwarft in den "Schulsteig", der süd-südwestlich des Glockenstapels an der vermutlich vor den um 1400 erfolgten Deichbauten die ganze Warf umschließenden Graft entlangführte.32 Da der Übergang die Strecke zwischen Kirch- und Küsterwarft (Grundstück Achter de Kark 10) abkürzte, wird er spätestens seit dem Neubau der Küsterei im Jahre 1609 bestanden haben. Der Schulsteig wiederum könnte einst Teilabschnitt jenes gepflasterten Steiges gewesen sein, der 1594 auf Geheiß des Stallers Caspar Hoyer angelegt werden sollte.

Gepflastert waren auch die Steige, die noch heute unmittelbar um die St. Leonhard-Kirche bzw. im Süden und Norden zu den Zugängen führen, und zwar ausnahmslos mit Ziegelsteinen. Die in diesem Zusammenhang benötigten Facharbeiter, die "Steenbrugger" oder "-brügger", scheinen in der Regel von auswärts gekommen zu sein. Zumindest einer von ihnen, der seit 1670 belegte Jens Peters(en), war jedoch nachweislich in Koldenbüttel ansässig; er wird mit dem durch die Kirchenrechnungen bis 1697 nachgewiesenen Maurer gleichen Namens identisch sein. – Dass der westliche und nördliche Kirchensteig um 1990 angeblich aus denkmalpflegerischen Gründen unbedingt mit Kopfsteinpflaster erneuert werden sollte, beruhte auf historischer Unkenntnis, denn dass Ziegel zum Teil durch "Granitsteine" ersetzt wurden, erfolgte erst im Jahre 1876. In diesem Jahr verlor der Kirchhof auch seinen Charakter als mehr oder weniger ovale Warft, weil er im Südwesten um eine etwa dreieckige Fläche erweitert wurde; bei dieser Fläche wird es sich um den Bereich eines Teilabschnitts der Graft handeln, der damals zugeschüttet wurde. Vom Witzworter Kirchhof ist überliefert, dass im Jahre 1877 die ihn vollständig umschließende Graft verfüllt wurde.33 Ähnliches wird auch für andere eiderstedtische Kirchhöfe gelten.

Als im Jahre 1813 – wieder einmal – eine Vermessung des Kirchhofs erfolgte, wurde auch der um die Kirche führende Steig erneuert und dabei schmaler gelegt, was mutmaßlich darauf zurückzuführen ist, dass sieben Jahre zuvor das wahrscheinlich aus dem Mauerverband des Kirchenschiffs springende ehemalige Beinhaus abgetragen worden war. – Die früheste durch Quellen nachweisbare Vermessung des Geländes geschah übrigens im Jahre 1694. Damals wurden die Grabreihen wahrscheinlich mit Holzpflöcken gekennzeichnet. Auf den Ergebnissen dieser Vermessung beruhen die "Documenta zu den Begräbnissen", die wiederum den ältesten Nachweis für die Einteilung des Geländes nach "Quartieren" und Reihen sowie für die Größe der einzelnen Begräbnisplätze bieten.35 Eine dem entsprechende Untergliederung wird es aber bereits im Jahre 1633 gegeben haben, als der nicht erhaltene "Abriß" erstellt werden sollte. Wann in Koldenbüttel die bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts geltende Durchnummerierung der Begräbnisplätze von 1 bis 388 eingeführt wurde, ist unbekannt. Dass auf Eiderstedt aber bereits im ausgehenden 17. Jahrhundert Grabstätten durch Nummern ausgewiesen wurden, ist von den auf dem Poppenbüller Holm-Hof befindlichen Gardinger Grabplatten sowie von zwei in Uelvesbüll erhaltenen Stelen ablesbar, da die Nummern in die Steine gemeißelt wurden.

Die nächste Vermessung wurde im Jahre 1761 vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit wurde jeweils auf das Ende einer Reihe ein Steinpfahl gesetzt. Vielleicht wurde zu dieser Zeit auch die durch das Inventarium von 1763 belegte "Meßelruhte" angeschafft.36 Anlässlich der Vermessung von 1813 wurden jene Pfähle dann neben die Reihen gesetzt, um den jeweils betroffenen Begräbnisplatz hinfort ungehindert nutzen zu können. Im Zusammenhang mit der "Regulierung" von 1850 wurde jeder Begräbnisplatz mit einem etwa 50 cm aufragenden Granitpflock versehen, der eine Schwarz auf Weiß gemalte Grabnummer trug.

Die meisten davon wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten entfernt, weil die einzelnen Begräbnisplätze in der jüngeren Vergangenheit zum Teil mehrfach geteilt worden sind. Die bisher letzte Vermessung erfolgte – mit Hilfe einer neu angeschafften "Messrute" – in den Jahren 1996/97, als die Verwaltung des Friedhofs heutigen Erfordernissen angepasst wurde. Wege zwischen den Grabreihen waren auf den alten Kirchhöfen nicht vorhanden; in Koldenbüttel wurden sie planmäßig erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geschaffen, indem einzelne Reihen außer Gebrauch genommen und in Gras gelegt wurden. Solche Wege waren einst allerdings auch nicht erforderlich, da sich die gärtnerische Anlage von Gräbern erst mit der schwärmerischen Naturverbundenheit der Romantik einbürgerte.37 Bis dahin war es selbstverständlich, auch belegte Grabplätze zu betreten.

Wegen der einstmals so gut wie lückenlosen Belegung des Kirchhofs fällt ein in dem mit 1815 datierten Begräbnis-Protokoll gefundener Hinweis auf: Danach befand sich in dem Bereich, wo 1850 für die vor Friedrichstadt gefallenen Schleswig-Holsteiner ein Massengrab ausgehoben wurde, "ein Steige". Was damit gemeint sein könnte, ist vor der Hand unbekannt. Jedenfalls scheint sich dort – trotz der engen Belegung – ein freier Platz befunden zu haben, der tiefer als das Umfeld lag. Des Rätsels Lösung könnte ein in der Kirchen-Rechnung pro 1749 gefundener Ausgabeposten bieten, wonach gelieferter Kalk in einer "Kuhle" eingelagert worden war; der Kalk, der in jener Kuhle gelöscht wurde, diente dann zu gegebener Zeit dem Verschlemmen der Kirchenmauern. Nachdem seit 1782 das ehemalige Beinhaus als Lagerraum diente, wurde jene Kuhle offenbar nicht mehr benötigt, so dass lediglich besagte "Steige" (Stufe oder Abstufung) davon übrig blieb. Die anderweitige Nutzung eines Gemäuers, das bisher als Beinhaus diente, gehört übrigens zu jenen Spuren der Aufklärungszeit, die andernorts durch die Entwidmung eines bei der Kirche befindlichen Begräbnisplatzes sehr viel deutlicher vor Augen treten.38 Auf Eiderstedt war dies 1802 in Tönning und 1842 in Garding der Fall.39

Anmerkungen

23 Der Rezess zur Visitation von 1702 abschriftlich in: ArNr. 14/1 f.

24 Siehe Visitatorial-Resolutions-Protocoll, angelegt 1765 mit Abschriften älterer Texte, geführt bis 1828 (ArNr. 15), p. 7 (zu 1729) und p. 273 ff (zu 1803). – Die landschaftlichen Gefängnisse in Garding für den Wester- und in Tönning für den Osterteil.

25 Das Krohn’sche Schreiben in: ArNr. 14/6 f.

26 Friedrich Carl Volckmar, Versuch einer Beschreibung von Eiderstädt. In Briefen an einen Freund im Hollsteinischen, Garding und Hamburg 1795 (Neudruck: Husum 1976), S. 27 f. Zum Folgenden siehe den Kommentar von Manfred Jessen-Klingenberg, aa0., S. D.

27 Nach Ad. Juhl, Garding, in: Beiträge zur Heimatkunde (wie Anm. 20) , S. 178 f.

28 PKC, p. 198.

29 So in den „Conditiones“ von 1761 (PKC, p. 248 f) bzw. den "Bedingungen" von 1827 (lose Beilage im PKC).

30 Bestätigt wird dadurch eine aus dem Jahre 1750 vorliegende Überlieferung (siehe Joh.-Albr. Janzen, "deß Pastoren sine Hof", in: Domaals un hüüt [siehe Anm. 21], Heft 25/Juli 2008, S. 3-14, hier: S. 9): Die Farbgebung von Hecken etc. war einst rot; der heute als "historisch" angesehene weiße Anstrich wurde vermutlich im Laufe des 19. Jahrhunderts üblich, als Ochsenblut gemeinhin keine Verwendung mehr fand.

31 Heinrich Paulsen, "Nachrichten über Koldenbüttel" (wie Anm. 20). Der Grund für den besonderen Schutz des nördlichen Zugangs wird gewesen sein, dass im Baden- und im St. Peters-Koog entlaufene Tiere dort einzudringen versuchten. Dies wird auch erklären, warum sich der erstmals für 1713 belegte Schüttkoben nördlich des Friedhofs befindet (siehe die Schadensmeldung des Kirchspiels in: ArNr. 525 A).

32 Zur Bedeichung des Baden- und des WesterbülIkoogs siehe Harry Kunz und Albert Panten, Die Köge Nordfrieslands, Bredstedt 1997, S. 68 f.

33 Siehe Knutz, Chronik (wie Anm. 19).

34 Die undatierten und fragmentarisch erhaltenen "Documenta zu den Begräbnissen" (ArNr. 5) werden 1697 angelegt worden sein, um die im September d.J. erfolgte Protokollierung der Eigentumsverhältnisse der Grabstätten vornehmen zu können.

35 Die Breite der Begräbnisplätze wird nach "Fuß" angegeben: 1 Eiderstedter Fuß = 29,85 cm. Die Tiefe der Reihen wird zwar nicht angegeben, lässt sich aber aus der Länge der historischen Grabplatten erschließen und wird deshalb maximal 250 cm betragen haben. Dass es auch anders geschnittene Reihen gab, ergibt sich aus dem Lageplan.

36 Das Inventarium von 1763 in: ArNr. 494.

37 Siehe Fischer, Geschichte des Todes, S. 33 f, und Schulze, Historische Friedhöfe, S. 39 f.

38 Zu den Veränderungen aufgrund der Aufklärung siehe Schulze, Historische Friedhöfe, S. 31 ff.

39 Siehe Kunstdenkmäler Eiderstedt, S. 29 (zu Garding) und S. 200 (zu Tönning).

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Grabmale und ihre Gesteine (Mai 2011).
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