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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Denkmalschutz für den Ohlsdorfer Friedhof

In der Eröffnungsansprache zu den Veranstaltungen anlässlich des 125-jährigen Bestehens des Friedhofs Ohlsdorf kündigte die Kultursenatorin Frau Dr. Horáková überraschenderweise die Absicht einer Unterschutzstellung des Ohlsdorfer Friedhofs an.

Allgemeines Erstaunen als erste Reaktion, aber eine konsequente Entscheidung, wenn man die Wurzeln der Absicht und die vielen Vorarbeiten dazu kennt. Schauen wir zurück und erinnern uns:

1976 Der Denkmalrat beschließt, die Anlagen des alten Friedhofsteiles unter Ensembleschutz stellen zu lassen.

23. Februar 1977 Das Staatsarchiv erarbeitet ein Memorandum über "Erhaltungswürdige Gräber und Grabmale, insbesondere auf dem Hauptfriedhof Ohlsdorf".

29. November 1977 In der Antwort auf eine schriftliche kleine Anfrage des Abg. Bürrig tritt der Senat dafür ein, dass Grabstätten von historischer und künstlerischer Bedeutung zu erhalten sind.

November 1978 Eine dreitägige Expertentagung des Denkmalschutzamtes über "inhaltliche und methodische Probleme bei der Erfassung und Erhaltung von Grabdenkmälern am Beispiel des Hauptfriedhofes Ohlsdorf in Hamburg" endet mit folgender Schlusserklärung: Der Friedhof ist als Gesamtkunstwerk von höchstem Rang zu betrachten. Wichtige Merkmale sind für die Zukunft zu erhalten. Summarische Beschreibung und Dokumentation überschaubarer Grabfelder sind vorzunehmen. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme ist erforderlich.

1981 bis 1986 Mit Unterstützung der Volkswagenstiftung wird das Forschungsprojekt Erfassen, Erschließen und Erhalten des Gesamtkunstwerkes Hauptfriedhof Ohlsdorf durchgeführt.

Januar 1989 Ein neues Bestattungsgesetz und eine Bestattungsordnung treten in Kraft, die erstmals gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung denkmalpflegerischer Ziele auf Friedhöfen enthalten.

August 1989 Der Förderkreis Ohlsdorfer Friedhof gründet sich. Er wird in den kommenden Jahren mit zunehmender Intensität mit Führungen, Vorträgen, Ausstellungen und Schriften die Öffentlichkeit auf die Besonderheiten dieses Gesamtkunstwerkes aufmerksam machen und immer wieder auf seine Erhaltungswürdigkeit hinweisen. Er hält damit den Denkmalschutzgedanken am "Köcheln".

1990 Das Ergebnis des oben genannten Forschungsprojektes wird unter dem Titel Der Hamburger Hauptfriedhof Ohlsdorf im Christians Verlag in der Themenreihe des Hamburg-Inventars, Band 4, von der Kulturbehörde/Denkmalschutzamt veröffentlicht.

1993 Die Umweltbehörde lässt eine Vorläufige gartendenkmalpflegerische Leitbildkonzeption erarbeiten.

Zwischenzeitlich gab es einige Aktivitäten untergeordneter Fachämter und der Friedhofsverwaltung, eine Senatsentscheidung über den Umgang mit dem Gesamtkunstwerk wurde jedoch nicht gefällt. Ist jetzt Schluss damit? Die Bürgerbewegung Klein Borstel denkt schon weiter, sie fordert die Aufnahme in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes. Schön wär's und angemessen für die Weltstadt Hamburg. Einer Meldung der Tageszeitung Die Welt zufolge prüft die Kulturbehörde mit "großem Wohlwollen" das Anliegen der Bürgerbewegung. Hoffen wir, dass Bewegung in Sachen Unterschutzstellung kommt und die fast über fünfundzwanzigjährige Vorarbeit (die Kosten nicht zu vergessen) nicht umsonst war. Der Ohlsdorfer Friedhof braucht endlich eine verbindliche Entscheidung des Senats.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Armenbegräbnisse (November 2002).
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