In der Ausgabe Nr. 73 unserer Zeitschrift veröffentlichte die Redaktion ein Foto des Grabmals Moeller-Jarke, ein Werk des Bildhauers Ernst Barlach.
Auf diese Veröffentlichung stieß die "Ernst und Hans Barlach GbR Lizenzverwaltung" in Ratzeburg. Sie forderte dafür vom Förderkreis Ohlsdorfer Friedhof e.V. eine Lizenzgebühr und berief sich dabei auf das Urheberrecht.
Nach mehrfachem Schriftwechsel, und nicht ohne Rechtsbeistand, musste die Lizenzverwaltung ihre Forderung zurücknehmen, denn der Förderkreis konnte überzeugen, dass nach §59, Abs. 1 Urheberrechtsgesetz es zulässig ist, Werke, die sich an öffentlichen Plätzen befinden, auch öffentlich wiederzugeben.
Zu diesen Plätzen gehören die Friedhöfe, und natürlich auch der Vorstadtfriedhof in Ratzeburg, auf dem Ernst Barlach 1938 beigesetzt wurde.
- Barlach-Grabstätte in Ratzeburg (Foto: Schulze)
Hier steht ein weiteres Werk des Künstlers: sein figürliches Grabmal "Der Sänger" oder "Der singende Klosterschüler", eine glasierte Terrakotta aus Barlachs bronzener Figurengruppe in St. Katharinen/Lübeck. Leider befindet sie sich in einem bedauerlichen Zustand. Sehenswert wird die erst nach dem Zweiten Weltkrieg aufgestellte Plastik bald nicht mehr sein, denn Figur und Sockel weisen Risse auf, und sind diese überhaupt noch zu beheben?
Ob die Nachkommen Barlachs und ihre besagte Lizenzverwaltung von diesem Zustand wissen? Sicherlich spätestens nach Lesen dieser Veröffentlichung. Ob sie dann etwas unternehmen werden? Wir hoffen es.