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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Über den Tod ungeborener Kinder

Der Tod ihres noch nicht geborenen Kindes trifft die meisten Eltern völlig unvorbereitet.

Zusätzlich zu dem unfaßbaren Geschick werden sie mit einer Situation konfrontiert, deren Kälte und Herzlosigkeit ihre Lage grausam verschlimmert. Unter Umständen bekommen sie das Kind, auf das sie sich so sehr gefreut haben, das in ihren Zukunftsplänen bereits einen festen Platz hatte, gar nicht zu sehen. Denn wenn das Kleine bereits tot zur Welt kam und keine tausend Gramm gewogen hatte, dann wird dieses Menschlein gesetzlich als Fehlgeburt gesehen und ist damit nichts weiter als eine Sache, für die sich nicht einmal das Standesamt interessiert.

Die menschliche Würde beginnt den Paragraphen zufolge in diesem tragischen Bereich erst bei einer Totgeburt ab 1000 Gramm. Dieses Kind ist dann aber ein den Bestimmungen entsprechender Mensch gewesen, was einen standesamtlichen Vorgang nach sich zieht. Und es muß ordnungsgemäß bestattet werden. Das fehlgeborene Baby hingegen ist, wie es in zahlreichen Vorschriften heißt, lediglich "unverzüglich in schicklicher und gesundheitlich unbedenklicher Weise" (Bayern) oder "hygienisch einwandfrei zu beseitigen" (Nordrhein-Westfalen).

In der schizophrenen Situation in Deutschland, in der einerseits pro und kontra Abtreibung Politiker und Kleriker auf die Barrikaden und bis zum höchsten Gericht gehen und andererseits bereits voll ausgebildete, aber nicht lebensfähige Kinder nichts weiter als ein Entsorgungs-Gegenstand sind, sollten sich werdende Mütter und Väter also frühzeitig auch auf diesen schlimmsten aller Fälle einrichten, um auch auf einen solchen Umstand vorbereitet zu sein und unverzüglich entsprechende Entscheidungen fällen zu können. Denn in der Regel werden die Eltern die "Sache", ihr fehlgeborenes Kind, die "Sache" ohne Persönlichkeitsrechte, gar nicht erst zu Gesicht bekommen. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, von ihrem erhofften Glück Abschied nehmen zu können. Sie haben kein Grab, das ihnen bei der Bewältigung ihrer Trauer hilft. Sie können auch im privaten Kreis kaum auf Trost rechnen: Über den Tod zu sprechen fällt ohnehin schwer, über den eines Menschen, der gar nicht gelebt und den man gar nicht gekannt hat, noch mehr.

Daß es aber auch ganz anders, viel menschlicher und hilfreicher geht, beweisen – wie in so vielen anderen Fällen – unsere westlichen Nachbarn, die Niederländer. Zwar ist auch hier ein totgeborenes Kind erst ab der 24. Schwangerschaftswoche ein Mensch im Sinne des Gesetzes, dessen Geburt also dem Standesamt angezeigt werden muß. Aber auch davor wird dieses nicht lebensfähige Wesen mit dem gleichen Ernst und der gleichen Würde betrachtet wie der Entschluß der Frauen, sich zu Beginn einer Schwangerschaft dafür zu entscheiden, kein Kind austragen zu wollen. Ganz allein die Eltern entscheiden in den Niederlanden, was mit ihrem toten "Frühchen" geschehen soll. Sie können es entweder bestatten oder aber den kleinen Körper der Wissenschaft überlassen, was oft geschieht. In diesem Fall erhalten die Eltern zur Erinnerung an ihr Kind, das sie nicht behalten konnten, einige Fotos. Außerdem haben sie Anspruch auf eine Betreuung und Begleitung von Fachleuten, die helfen, diesen Schicksalsschlag überwinden zu können. Dazu gehört das ganz selbstverständliche Recht auf ein Leben in Trauer.

Die allgemeine Anteilnahme – besonders in den ländlichen Regionen im Osten der Niederlande – innerhalb und außerhalb der Familie erklärt sich den Auskünften einer erfahrenen Hebamme aus der Tatsache, daß mindestens sechs von zehn Kindern der Niederlande zu Hause geboren werden. Das ist in Deutschland inzwischen die Ausnahme geworden. Und so lassen viele der leidgeprüften im Lande der Nachbarn diejenigen, die sich mit ihnen auf das Kind gefreut haben, auch an ihrem Leid und Schmerz teilhaben. Häufig sind in den Tageszeitungen Anzeigen über den Tod jener Kinder zu lesen, deren Leben gar nicht erst beginnen konnte. Es gibt aber Anzeichen dafür, daß der herzlose Umgang mit diesen trauernden Eltern auch in unserem so gesetzestreuen Land in kleinen Schritten menschlichere Formen annimmt. Die beiden zuvor genannten Bundesländer haben inzwischen auch die Bestattung totgeborener Fehlgeburten genehmigt. Im März 1999 wurde gemeldet, daß Berlin küpnftig auch Totgeburten unter 1000 Gramm (feuer-) bestattet werden sollen.

In dem einen und anderen Hospital lernt man, behutsamer mit der Tragik der Angehörigen umzugehen. "Wir im Krankenhaus", so schreibt die Krankenhaus-Seelsorgerin Evelyn Freitag aus Oldenburg, "haben die Erfahrung gemacht, daß ein bewußter Abschied vom Kind allen Beteiligten hilft: Aussprechen, daß die Eltern ein Kind verlieren, den Partner miteinbeziehen und dem Paar viel Gemeinsamkeit ermöglichen, das Kind, wenn irgend möglich, ansehen lassen, damit die Eltern das Unbegreifliche zu begreifen beginnen. Diese Kinder zu taufen, sie zu beerdigen bedeutet, ihnen nicht nur einen unverwechselbaren Platz im Leben der Familie zu geben, sondern sie als einmalige Menschen von Gott angenommen zu wissen und seinem Frieden anzuvertrauen."

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft 10 Jahre Förderkreis (September 1999).
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