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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

125 Jahre Feuerbestattung in Hamburg: Das erste Hamburger Krematorium von 1892

Schon 1872 hatte in Hamburg der städtische Medizinalinspektor in einem Bericht über den Zusammenhang von Bestattungswesen und öffentlicher Gesundheitspflege die Leichenverbrennung zumindest theoretisch in Erwägung gezogen.

Auch wurde 1874 ein Feuerbestattungsverein gegründet, dessen Aktivitäten allerdings in der Folgezeit im Sand verliefen. 1883 wurde ein neuer Verein gegründet, der bereits nach kurzer Zeit mehrere hundert Mitglieder zählte und unter anderem öffentliche Vorträge organisierte. Sein eigentliches Ziel aber blieb die Einrichtung eines "Leichenverbrennungsapparates" in Hamburg. So lange dies noch nicht in Sicht war, widmete sich der Verein der Vermittlung von Einäscherungen im Gothaer Krematorium.

Zur Verwirklichung seines Zieles benötigte der Hamburger Feuerbestattungsverein eine Genehmigung des regierenden Senats. Unter Verweis auf die hygienischen und wirtschaftlichen Vorzüge der Feuerbestattung richtete er 1884 zunächst eine entsprechende Petition an die Bürgerschaft – dem Hamburger Parlament, das ihn in seinem Ansinnen auch unterstützte. Nach einigem Zögern zeigte sich der Senat Ende 1885 bereit, die entsprechende Genehmigung zu erteilen – sofern die Nutzung auf die örtliche Bevölkerung beschränkt bliebe. Der Senat wollte damit Querelen mit dem politisch mächtigen Nachbarstaat Preußen vermeiden (der erst 1911 die Feuerbestattung gesetzlich zuließ). Auch die direkt an Hamburg grenzenden Städte Altona, Wandsbek und Harburg waren preußisch.

Anschließend bemühte sich der Verein, über Anteilsscheine die nötigen Kapitalien für den Bau eines Krematoriums zu erhalten. Als Ende 1887 genügend Geld zur Verfügung stand, schrieb der Verein einen Planungswettbewerb aus, den der Hamburger Architekt Ernst Paul Dorn gewann. Nach einigen Konflikten zwischen Senat und Feuerbestattungsverein um den geeigneten Bauplatz entsprach letzterer dem Wunsch der Regierung und erwarb ein Gelände in der Nähe des 1877 eröffneten neuen Zentralfriedhofes Ohlsdorf weit außerhalb des Stadtzentrums. Mit dem Dresdener Ingenieur Richard Schneider wurde erfolgreich über den Bau der technischen Anlagen verhandelt. Schneider war ja bereits beim Gothaer Verbrennungsapparat in führender Stellung für Siemens tätig gewesen und hatte danach einen eigenen, modifizierten Verbrennungsapparat konstruiert. Während Bau und Betrieb der Anlage vom Verein geleistet werden sollten, behielt sich der Hamburger Senat von vornherein ein obrigkeitliches Aufsichtsrecht vor. Nachdem im Sommer 1891 Probeverbrennungen mit Tierkadavern stattgefunden hatten, wurde der Bau am 22. August 1891 offiziell eingeweiht.

Dennoch konnte das Krematorium noch längst nicht seinen Betrieb aufnehmen. Als schwerwiegender Konfliktpunkt erwies sich die Frage, ob die Nutzung auf die Hamburger Bevölkerung beschränkt bleiben solle. Zusätzlich wurde die reguläre Inbetriebnahme verzögert, weil sich der Hamburger Senat entschloss, die staatlichen Bestimmungen zur Feuerbestattung nicht – wie ursprünglich geplant – auf dem Verwaltungsweg, sondern über eine gesetzliche Regelung zu erlassen. Damit war wiederum die Bürgerschaft gefragt, die nun ihrerseits die Nutzungsbeschränkung auf die Hamburger Bevölkerung ablehnte, weil dies die Rentabilität des Krematoriums beeinträchtigt hätte. Letzteres schien auch deswegen von Bedeutung, weil der Verein als Betreiber zwar keinen privaten Gewinn erwirtschaften wollte, jedoch die aufgenommen Kapitalien zurückzahlen musste.

Die Verhandlungen zwischen Feuerbestattungsverein, Bürgerschaft und Senat zogen sich bis in den Sommer 1892 hin, als im August desselben Jahres die verheerende Cholera-Epidemie Hamburg heimsuchte. Damit rückten alle Fragen einer gesetzlichen Regelung der Feuerbestattung zunächst in den Hintergrund, bevor der Senat schließlich Anfang November 1892 seinen bisherigen Standpunkt aufgab und auf die Wünsche der Bürgerschaft einging. Im Hintergrund stand, dass die Cholera-Epidemie mit ihren mehreren tausend Opfern die hygienisch-sanitären Probleme in der Stadt und damit auch die Bedeutung einer hygienischen Bestattungsart aufgezeigt hatte. In der Tat war ja die Beisetzung der Cholera-Opfer nicht eines der geringsten Probleme im August 1892 gewesen. Jedenfalls wurden am 17. November 1892 die "Bestimmungen betreffend das Feuerbestattungswesen in Hamburg" als Gesetz verkündet – sie sahen unter anderem eine Oberaufsicht der staatlichen Friedhofsdeputation und die Vorlage einer amtlichen Todesbescheinigung vor einer Einäscherung vor. Zwei Tage später konnte die erste Einäscherung stattfinden.

In Hamburg blieb die Zahl der Einäscherungen zunächst gering. Immerhin stieg sie innerhalb von 15 Jahren um das Sechzehnfache an: Von 41 im Jahr 1895 über 147 (1900) auf 678 im Jahr 1910. Betrachtet man die Sozialstruktur der im Hamburger Krematorium Eingeäscherten, so überwogen in den ersten Jahren (1892–1895) bei weitem die kaufmännischen Berufe (47,9 %), mit Abstand gefolgt von Beamten und freien akademischen Berufen (16,4 %) sowie Rentiers und Privatiers (15,1 bzw. 9,6 %). Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum lagen bei den Erdbestattungen Arbeiter und handwerkliche Berufe (28,9 bzw. 25 %) an der Spitze. Hier zeigte sich also deutlich, wie sehr die Feuerbestattung in ihrer Frühzeit ein Privileg bürgerlicher Kreise war.

Allerdings lagen in Hamburg aufgrund der eigenwilligen Gebührenpolitik des Feuerbestattungsvereines die Einäscherungskosten besonders hoch – und zwar über jenen für Erdbestattungen auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Erst nachdem das Krematorium im Jahr 1915 vom Hamburger Staat übernommen und die Gebühren entscheidend gesenkt wurden, kam es in den 1920er Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Einäscherungszahlen.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft 125 Jahre Feuerbestattung (Oktober 2017).
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