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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Über Reformation und Friedhofsverlegungen

In der Reformationszeit wurde das Ende der traditionellen Kirchhofsbestattung in Deutschland eingeläutet.

Die Verlegungen der Friedhöfe vor die Tore der Städte waren Ausdruck einer frühmodernen hygienischen Rationalität. Von der Reformation unterstützt und beschleunigt, verwandelten sie das Erscheinungsbild der Städte gegen die konkurrierende Macht des altgläubigen Klerus und der alteingesessenen Oberschichten. Mit der topographischen Verlagerung änderte sich die gesellschaftliche Rolle der städtischen Begräbnisplätze. Die neuen Friedhöfe besaßen nicht mehr jene multifunktionale Rolle der traditionellen Kirchhöfe, die auch – abseits der Belegungsflächen – Schauplatz von Märkten und öffentlichen Versammlungen waren.

Diese Veränderungen waren vielfältig verknüpft mit den reformatorischen Bewegungen. Waren noch in der altgläubig geprägten Welt die Bereiche der Lebenden und Toten nicht scharf voneinander geschieden worden, so zog die Reformation hier eine deutlichere Grenze. Im Protestantismus erhielt das diesseitige, weltliche Leben wachsende Bedeutung. Dies zeitigte konkrete Folgen für den Umgang mit den Toten, denn es bahnte den Weg für die Umsetzung hygienischer Forderungen. Bekanntlich hatte das Christentum die Toten in das Zentrum der Städte geholt, weil es der christliche Glaube erstrebenswert erscheinen ließ, in der Nähe der Reliquien bestattet zu werden. So waren Kirche und Kirchhof zum klassischen Ort christlicher Bestattung geworden. Das Grab um und im Gotteshaus, möglichst nahe am Altar, wurde nicht nur zum Ausdruck religiöser Tradition, sondern auch zum Symbol gesellschaftlichen Prestiges. Ursprünglich nur Geistlichen zugebilligt, entwickelte sich das Kirchengrab trotz mehrfacher, oft halbherziger Verbote zum käuflichen Statussymbol für die weltlichen Oberschichten. Religiöse Elemente vermischten sich mit dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach öffentlicher Repräsentation. Die Bestattung in und an der Kirche wurde damit zu einer willkommenen Einnahmequelle für den Klerus. Reformatorisches Denken aber verwarf den Glauben an einen Zusammenhang zwischen Bestattungsort und jenseitigem Seelenheil.

Nürnberg
Friedhof St. Johannis in Nürnberg. Foto: N. Fischer

Die Friedhofsverlegungen begannen – parallel zum Aufkommen reformatorischer Ideen und Vorstellungen – in einigen Orten schon vor der endgültigen Durchsetzung der Reformation. Das bekannteste, wenn auch nicht früheste Beispiel ist Nürnberg. Vor den Toren der fränkischen Reichsstadt wurden 1518/19 neue Begräbnisplätze eingerichtet: die beiden Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus. Sie sind bis heute mit ihren einheitlich quaderförmigen Grabstätten als eindrucksvolles Dokument frühneuzeitlicher Sepulkralkultur erhalten geblieben. Die Anlage erweist sich bei näherer Betrachtung als Resultat jahrzehntelanger Bemühungen des Nürnberger Rates um eine Reform des Bestattungswesens. Die Einrichtung dieser neuen Nürnberger Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus hing eng mit den Folgen zusammen, die sich aus einer im Ansatz rationalen städtischen Hygienepolitik ergaben.

Die Angehörigen der Nürnberger Oberschicht hatten im Spätmittelalter die Bestattung in einer der beiden städtischen Pfarrkirchen St. Sebald und St. Lorenz bevorzugt – zumal sich dort die eigenen, reich ausgestatteten Stiftungen befanden. St. Sebald und St. Lorenz wurden zu Schauplätzen für Begräbnisliturgie und Totenkult, und für dieses Sonderrecht war man stets bereit zu investieren. Weniger privilegierte Schichten mussten mit einem häufig anonymen Grab auf dem umliegenden Kirchhof zufrieden sein. Die räumlichen und hygienischen Probleme stiegen durch das seit Mitte des 15. Jahrhunderts anhaltende Bevölkerungswachstum.

Derartige Entwicklungen schienen eine Reform des Bestattungswesens zu begünstigen. In Nürnberg wurde diese zum Objekt gesellschaftlicher Machtkämpfe. Die Besitzer von Kirchengräbern waren ebensowenig geneigt, ihre privilegierten Plätze aufzugeben wie die Kirche ihre lukrative Einnahmequelle. Dennoch versuchte die Nürnberger Stadtregierung mit immer neuen Vorschriften, den betriebenen Aufwand einzudämmen.

Den entscheidenden Anlauf startete der Nürnberger Rat dann im Jahr 1515. Betont sei, dass es zunächst ausschließlich um die Pestbestattung ging. Im Jahr 1517 untersagte der Rat für alle Pesttoten das Begräbnis in der Stadt – gleich, ob arm oder reich. Zu diesem Zweck wurden vor den Toren einerseits am bereits bestehenden Pestfriedhof St. Johannis neue Flächen erschlossen, andererseits wurde St. Rochus als neuer Friedhof eingerichtet. Bezeichnend für den gesundheitspolitischen Kontext ist, dass die Wahl des Platzes für den St. Rochus-Friedhof auf dem südlichen Ufer der Pegnitz im heutigen Stadtteil Gostenhof aufgrund rationaler Kriterien erfolgte, wie der Bodenbeschaffenheit. St. Rochus wurde auf dem trockenen Sandboden einer jungdiluvialen Uferterrasse errichtet, 500 Meter südwestlich vom Spittlertor.

Als es um 1520 zu einem erneuten Ausbruch der Pest kam, ging der Rat wiederum einen entscheidenden Schritt weiter: Er verfügte am 28. Juli 1520 die völlige Einstellung der innerstädtischen Bestattungen und bekräftigte diesen Entschluss – von dem lediglich Priester und Ordensleute ausgenommen blieben – am 3. Januar 1521. Dies läutete nach langen, zähen Bemühungen noch vor der Einführung der Reformation das Ende innerstädtischer Bestattungen in Nürnberg ein. St. Johannis und St. Rochus wurden zu regulären Begräbnisplätzen.

Möglicherweise wären die hygienisch motivierten Friedhofsverlegungen nach 1500 ohne langfristige gesellschaftliche Bedeutung geblieben, wären sie nicht auf die katalysatorische Wirkung der reformatorischen Bewegungen gestoßen. Unter dem Einfluss der reformatorischen Lehren jedenfalls kam es im 16. Jahrhundert in deutschen Städten zu einer regelrechten Welle von Friedhofsverlegungen. Religiöse Reformen und hygienische Forderungen fanden dabei zu einer bemerkenswerten Symbiose. Dies zeigt das Beispiel Leipzig und der vor dem Grimmaischen Tor angelegte Friedhof St. Johannis. Initiiert und gefördert wurde die damit verbundene neue Leipziger Begräbnisordnung von 1536 durch reformorientierte Ratsmänner und fürstliche Räte. Der Landesherr, Georg von Sachsen, hatte sich die hygienischen Argumente zu eigen gemacht und ließ mit der Begräbnisordnung von 1536 alle innerstädtischen Bestattungen in Leipzig verbieten. Der lutherisch eingestellte Leipziger Stadtrat sah die an sich gesundheitspolitisch motivierte Verlegung auch als Vehikel für seine reformatorischen Ziele. Er vertraute dabei zusätzlich auf antiklerikale Stimmungen sowie die verbreitete Furcht vor Seuchen.

Halle
Campo Santo in Halle/Saale. Foto: N. Fischer

Die neuen außerstädtischen Friedhöfe bildeten auch eine gestalterische Herausforderung. Schließlich hatten die Begräbnisplätze mit dem Gotteshaus ihre traditionelle architektonische und "kultische" Mitte verloren. Das bemerkenswerteste Beispiel für eine architektonische Neuorientierung waren jene städtischen Gottesäcker, die von Arkaden umlaufen wurden, unter deren Schutz die prestigeträchtigsten Grabstätten ihren Platz fanden: die sogenannten Camposanto-Friedhöfe. Das berühmteste Beispiel dieser Camposanto-Architektur ist der Stadtgottesacker von Halle/Saale. Seine Arkaden wurden in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vom städtischen Baumeister Niklas Hoffmann im Stil der Renaissance geschaffen. Sie wurden zum Ausdruck des gestiegenen Selbstbewusstseins des reformatorischen Bürgertums in Halle, das die altgläubige Herrschaft abgeschüttelt hatte.

Auf diese Weise konnten die jenseits der Stadttore angelegten Friedhöfe zum Schauplatz neuartiger Formen der Sepulkralkultur werden. Die einst diskriminierende Bestattung "im Felde" hatte ihre gesellschaftlichen Weihen erhalten. Allerdings war es keineswegs so, dass gleich alle neuen Begräbnisplätze zu architektonisch wohlstrukturierten und ästhetisch gepflegten Orten des Todes wurden. Neben repräsentativen Anlagen wie in Nürnberg und Halle/Saale gab es immer noch, vor allem in kleineren Städten, die breite Masse jener frühneuzeitlichen Friedhöfe, die lediglich durch einen Haupt- und vielleicht noch einen Querweg erschlossen wurden, im übrigen jedoch weitere ästhetische Ambitionen vermissen ließen. Grundsätzlich aber wiesen die außerstädtischen Anlagen den Weg, den die Sepulkralkultur in der Moderne nehmen sollte. Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam es dann zu einer zweiten Verlegungswelle in den inzwischen gewachsenen Städten. So hatten die zwischen spätem Mittelalter und früher Neuzeit initiierten Friedhofsverlegungen den Boden bereitet für einen Umgang mit den Toten, dessen Nachwirkungen letztlich bis in die Gegenwart hineinreichen.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Luther - Reformation und Friedhof (Februar 2017).
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