Am 17.6.2016 fand im Kulturausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine Expertenanhörung zum Thema Denkmalschutz auf dem Ohlsdorfer Friedhof statt. Dabei stand die Frage der zukünftigen Erhaltung der Grabmale aus den 1950er bis 1980er Jahren im Mittelpunkt. Eingeladen waren auch Mitglieder des Förderkreises. Für den Förderkreis und das Denkmalschutzamt ging es dabei besonders um Auswahlkriterien für die Einschätzung der Grabmäler und ihrer Erhaltenswürdigkeit. Dazu hatte der Förderkreis eine Liste von Kriterien zusammengestellt und abgestimmt. Mit dem Ergebnis der Anhörung durfte der Förderkreis zufrieden sein.
Der Kulturausschuss beschloss einen Antrag an die Bürgerschaft, dass sie den Senat ersuchen möge: 1. gemeinsam mit den Hamburger Friedhöfen AöR (HF) und dem Förderkreis Ohlsdorfer Friedhof ein abgestimmtes Verfahren zur Bestimmung der Erhaltens- und Denkmalschutzwürdigkeit zur Abräumung anstehender Grabmäler aus der Zeit nach 1950 auf dem Ohlsdorfer Friedhof zu entwickeln, 2. zu prüfen, inwieweit der Förderkreis für seine Tätigkeit im Rahmen eines solchen Verfahrens entschädigt werden kann, 3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2016 zu berichten. Erste Gespräche mit den Beteiligten sind schon geführt worden. Jetzt kann die Erhaltung der Grabmale aus den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in feste Bahnen gelenkt werden; unter aktiver Mitarbeit derjenigen, die sich für ihre Erhaltung schon seit einiger Zeit intensiv engagieren.