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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Exempla pietatis? Konzepte im Umgang mit historischen Gruftbestattungen – Ein Workshopbericht

Autor/in: Dirk Preuß
Ausgabe Nr. 122, III, 2013 - August 2013

Am Wahrzeichen Hamburgs, im Gemeindehaus von St. Michaelis, fand am 30. Mai 2013 der Workshop "Exempla pietatis? Konzepte im Umgang mit historischen Gruftbestattungen" statt, veranstaltet von der Forschungsstelle Gruft Lübeck und dem DFG-Projekt "Der pietätvolle Umgang mit dem menschlichen Leichnam im Kontext von Bestattung und Beisetzung im Schnittfeld von Ethik und Recht".

Den lokalen Bezug aufnehmend sprach zu Beginn Dana Vick (Hamburg) zum Umgang mit Bestattungen in zwei großen Hamburger Kirchen: St. Michaelis und St. Joseph. In Letzterer war im Rahmen von Umbauten neben einer bereits bekannten kleineren Beinkammer ein zweiter, größerer Gruftraum im Untergeschoss der Kirche freigelegt worden. Dort hatte man nach der Zerstörung der Kirche 1944 und im Zuge des Wiederaufbaus Gebeine aus der ursprünglichen Gruft aufgeschüttet. Die Dokumentation der Grufträume förderte nicht nur verschiedenste Grabbeigaben zutage, nachgewiesen werden konnten auch insgesamt 272 Individuen. Ferner stießen die Archäologen im Erdreich unterhalb der Kirche auf Reste eines Friedhofs, der in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts um den Vorgängerbau herum angelegt worden war. Dana Vick schilderte das Vorhaben, in einer kleinen Ausstellung die Geschichte der katholischen Gemeinde zu präsentieren und ein Beinhaus anzulegen, das im Rahmen von Führungen zugänglich gemacht werden könnte. In St. Michaelis wurden hingegen nicht nur 61 der 268 Grabkammern unter dem Gruftgewölbe mit ihren über 2.000 Bestattungen dokumentiert, es wurde auch bereits ein Präsentationskonzept entworfen und teilweise umgesetzt. Daher führten Dana Vick und Andreas Ströbl (Lübeck) die Workshopteilnehmer im Anschluss in das Untergeschoss der St. Michaelis-Kirche und erläuterten die Ausstellungskonzeption zu den Bestattungen und Bestatteten unter dem Hamburger Michel.

Regina Ströbl (Lübeck) referierte im Folgenden zur musealen Präsentation unter Wahrung der Totenruhe anhand der Grüfte von Schwerin, Wolgast und Dornum und stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob und aus welchen Gründen Grüfte öffentlich zugänglich, teilzugänglich oder nicht zugänglich gemacht werden sollten. Für die Schelfkirche (Schwerin), St. Petri (Wolgast) und St. Bartholomäus (Dornum) wurde nach der wissenschaftlichen Erschließung, der Sanierung der Grüfte und der Restaurierung der Särge die Option gewählt, die Grüfte für das Publikum einseh-, aber nicht begehbar zu halten sowie auf das Zeigen der menschlichen Überreste bewusst zu verzichten. Einerseits wolle man damit u. a. dem Geschichtsbewusstsein und dem öffentlichen Interesse, andererseits der Wahrung der Totenruhe sowie der Respektierung des Letzten Willens gerecht werden.

"Erhaltung unerwünscht" musste hingegen Andreas Ströbl im Anschluss für Gruftanlagen in Erfurt und Quedlinburg konstatieren. Während für eine durch Bodenabsenkung entdeckte repräsentative Gruft im Erfurter Südpark lediglich eine Notdokumentation vor der Verfüllung mitsamt des gut erhaltenen Inventars ermöglicht wurde, sind auf dem Wipertifriedhof der UNESCO-Welterbe-Stadt Quedlinburg mehrere der 54 Gruftkammern in der zweigeschossigen Terrassenanlage aus dem 16. bis 19. Jahrhundert ohne Dokumentation ausgeräumt und das Inventar wahrscheinlich vernichtet worden, um sie für Wiederbelegungen nutzen zu können. Ferner berichtete Andreas Ströbl aus Hannover, wo bei Bauarbeiten um die ehemalige Nikolaikapelle Teile des alten Friedhofs freigelegt worden waren und Bürger die zutage getretenen Knochen gesichert hatten. Damit eine archäologische Baubegleitung stattfinden konnte, wurde zunächst ein Baustopp verhängt, für die Gebeine wurde schließlich ein Betonossarium neben der Kirchenruine angelegt. Doch auch das Beispiel eines durchdachteren Vorgehens konnte Ströbl vorstellen: In St. Trinitatis in Warlitz (bei Hagenow) wurden die stark in Mitleidenschaft gezogenen Gruftbestattungen aus dem 18. Jahrhundert dokumentiert und die Skelette in die restaurierten Särge rückgebettet. Die Verschließung der Gruft wurde mit einem Gottesdienst feierlich begangen.

Anja Kretschmer (Waren) sprach im Anschluss über Erhaltung und Nutzung oberirdischer Gruftanlagen, v. a. im Raum Mecklenburg-Vorpommern. Obgleich von den einst zahlreichen Grufthäusern auf Friedhöfen, in Park- und Schlossanlagen nur wenige überhaupt noch erhalten sind, befänden sich diese zu großen Teilen in einem desolaten Zustand. Dabei existierten durchaus bewährte Konzepte, die Bauwerke zu erhalten und sepulkralkulturlich zu nutzen. Gemeint waren damit nicht die ebenfalls praktizierten Zweckentfremdungen als Geräteschuppen oder – wie von Friedhofsverwaltungen in Erwägung gezogen – als Toilettenhäuser. Vielmehr verwies die Referentin auf die Möglichkeiten von Grabmalpatenschaften, auf die Einrichtung von Urnenabschiedsräumen, Lapidarien, Kolumbarien oder Ausstellungsräumen zur jeweiligen Friedhofsgeschichte.

Rechtsfragen im Umgang mit Gruftbestattungen waren das Thema von Lara Hönings (Bonn). Sie inspizierte sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentliche Recht (Denkmalschutzgesetze sowie Friedhofs- und Bestattungsrecht) auf die – wenigen – einschlägigen Passagen für historische Gruftbestattungen. Behandelt wurden die Fragen nach Möglichkeiten der Wiederbelegung, die sich v. a. an den Nutzungsrechten zu orientieren hat, nach der denkmalrechtlichen Zuordnung (als Bau- und Bodendenkmal) sowie nach dem Status von Mumien bzw. Skeletten, die nicht mehr unter Art. 1 Abs. 1 GG fallen. Im Zentrum stand ferner die Eigentumsfrage an Grüften, Grabbeigaben und menschlichen Überresten, wobei aufgrund abgerissener Erbfolge häufig § 984 BGB (Schatzfund) – in Blick auf die menschlichen Überreste analog – zur Anwendung zu kommen hätte.

Inwieweit Pietät als Konzept zur Strukturierung des Umgangs mit historischen Gruftbestattungen dienen könnte, untersuchte Dirk Preuß (Jena). Wurde historisch und wird aktuell im Umgang mit Gruftbestattungen "die Pietät" häufig als Norm herangezogen, so lägen nicht selten jeweils unterschiedliche Pietätsvorstellungen zugrunde. Wolle man Pietät im Sinne eines Minimalstandards unabhängig von metaphysischen Prämissen als ein weitgehend unbestrittenes – wenn auch nicht unbestreitbares – Prinzip (re-)konstruieren, müsse diese an den Lebenden und deren jeweiliger Einstellung zu den Toten und zu ihrer eigenen Vergänglichkeit Maß nehmen. Ein ehrfurchtsvoller Umgang mit Mumien oder die Wahrung des Andenkens der Verstorbenen könne so nur mittelbar aus der Forderung hergeleitet werden, den Lebenden nicht zu schaden, ihre jeweiligen "Pietätsgefühle" nicht zu verletzen.

Dass die den Workshop abschließende Diskussion statt der anberaumten 60 Minuten über zwei Stunden dauerte, zeigte eindrücklich, wie intensiv derzeit nach praxistauglichen Konzepten im Umgang mit Grüften gesucht und wie leidenschaftlich um adäquate und zugleich praktikable Lösungen gerungen wird. Aktuelle, auch in den Medien geführte Debatten um die Präsentation von Mumien wie in Nedlitz stützen diese Wahrnehmung und indizieren den dringenden Bedarf. Ferner wurde die Komplexität sichtbar, der sich die Akteure in Denkmalämtern, Kirchengemeinden und Wissenschaft gegenübersehen, und weshalb somit die Scheu oftmals groß ist, sich der Toten und ihrer Behausungen anzunehmen. Zugleich wurde aber auch deutlich, dass es – analog zum § 984 BGB (s. o.) – mit und in den Grüften einen großen kulturellen Schatz zu bergen gilt.

Kontakt zum Autor: [email protected]

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