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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Sterben in Zeiten von Corona – Warum der Abschied jetzt noch schwerer ist

Autor/in: Olga Reher
Ausgabe Nr. 149, II, 2020 - Mai 2020

Stirbt ein naher Angehöriger oder ein guter Freund, so bricht für die Hinterbliebenen die persönliche Welt zusammen. Der Schmerz sitzt tief und ein Gefühl der Verzweiflung kommt auf.

Schließlich definieren wir uns über unsere Bindungen zu geliebten Menschen. Nun ist es wichtig, Schritt für Schritt das Erlebte zu verstehen und mit der emotionalen Trauer umzugehen. Doch wie wirkt sich an diesem sensiblen Punkt die Corona-Krise aus?


Am Nordteich auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Foto: Britta Heitmann

Die Berichterstattungen zum Thema Coronavirus überschlagen sich. Die Zahl der Infizierten wächst stetig und es werden von der Deutschen Bundesregierung umfassende Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Fußballspiele, aber auch Gottesdienste sind untersagt, um soziale Kontakte und die damit verbundene Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Während eine Taufe, Konfirmation oder eine Hochzeit ausfallen oder verschoben werden müssen, ist eine Beerdigung nicht aufschiebbar. Beerdigungen dürfen weiterhin stattfinden, allerdings nur unter besonderen Bedingungen, die vor allem für trauernde Angehörige nicht einfach sind. Unter Berücksichtigung besonderer Hygiene- und Schutzmaßnahmen dürfen sie bundesweit unter freiem Himmel im engsten Familienkreis durchgeführt werden.

Die Beerdigung wird direkt am Grab begonnen. Die Bestatter bringen Sarg oder Urne vor Eintreffen der Trauergesellschaft ans Grab und ziehen sich dann zurück. Die Trauergäste sollen auf Kondolenz durch Händeschütteln verzichten und auch ansonsten die 1,5 m Abstandsregel einhalten. Trauergäste müssen alleine an der Grabstätte stehen und auf Distanz bleiben, die normalerweise gerade in dieser Situation der Trauer körperliche Nähe und Wärme brauchen.

Zurzeit (Mitte April 2020) sind die Bestattungsregelungen von Land zu Land und in den Kommunen vor Ort noch höchst unterschiedlich. In Düsseldorf beispielsweise dürfen max. zehn Trauernde an einer Beerdigung teilnehmen. In Köln, Nordrhein-Westfalen und Essen sind nur Familienmitglieder ersten Grades zugelassen – also Partner, Eltern und Kinder eines Verstorbenen – Geschwister oder Enkel beispielsweise nicht.

Wegen des neuen Kontaktverbots des Senats haben die städtischen Friedhöfe in Hamburg ihre Bestattungsregeln verschärft. Trauerfeiern und rituelle Waschungen sind ab sofort untersagt, bei der Beisetzung unter freiem Himmel dürfen maximal sechs Familienmitglieder anwesend sein. Auf kirchlichen Friedhöfen hingegen dürfen unter freiem Himmel und am Grab bis zu 20 Personen teilnehmen.

Erfolgt der Abschied nicht nach demselben Muster, wie wir ihn gewohnt sind, verunsichert uns das. Schließlich braucht eine Beerdigung bestimmte Rituale, die uns Sicherheit geben und unsere starke Gefühlssituation strukturieren. So haben wir das Gefühl, mehr Kontrolle über uns selbst zu haben. Derselbe Ablauf der Trauerfeierlichkeiten hilft dabei, die schwierige Situation zu überstehen. Aber in der jetzigen Situation ist keiner der Abläufe selbstverständlich. Alternative Formen des Abschiednehmens könnten eine Hilfe sein. So könnte man vor der Beerdigung einen Brief oder Blumen in das bereits ausgehobene Grab legen oder jemanden die Beerdigung filmen lassen für diejenigen, die nicht kommen dürfen. Vielleicht ist es jetzt auch an der Zeit, dass wir uns neue Worte einfallen lassen und neue Wege der Beileidsbekundungen erlernen, um Nähe durch Worte oder Blickkontakt zu schaffen.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Friedhof als "Immaterielles Kulturerbe" (Mai 2020).
Erkunden Sie auch die Inhalte der bisherigen Themenhefte (1999-2024).