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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Krankheit und Tod auf der Insel Sylt

Grundsätzlich war die medizinische Versorgung der Insel Sylt lange Zeit nicht dauerhaft das Jahr über durch kundige Ärzte gesichert, da diese beispielsweise während der Herbststürme kaum auf die Insel kamen.

Chirurgen und Barbiere, welche für die Insel Sylt erwähnt werden, fuhren meist mit zur See und waren nur zwischenzeitlich für die Inselbevölkerung konsultierbar.

Aufgrund der geographischen und klimatischen Lage der Insel Sylt sowie der sozialen Situation der Bevölkerung war eine problematische Gesundheitssituation gegeben. Es kann von einer langen Tradition der Kräuterheilkunde ausgegangen werden. Speziell in der Frauenheilkunde wird die traditionelle Versorgung durch nicht fachkundlich ausgebildete Hebammen, so genannten Wehmüttern oder "alten Weibern" auf Basis von Kräuterheilkunde und mündlich tradierten Erfahrungen vollzogen worden sein, da es bis 1765 auf Sylt keine festansässige Hebamme gab. In den Sylter Sagen florieren die Geschichten über die Geburt, über Kräuterfrauen, Wehmütter und deren "richtiger" Verhaltensweise, über das Gebären und die Gefahren für das un- und neugeborene Kind durch die "Unterweltler".

Im Folgenden werden die wichtigsten Krankheiten, die einen epidemischen Charakter auf der Insel zeigten oder als häufige Todesursache in den Kirchenbüchern genannt sind, erwähnt. Die ersten Aufzeichnungen über eine Seuche befinden sich in den Kirchenbüchern des 14. Jahrhunderts in Keitum mit einer sehr geringen Anzahl an Todesopfern. Innerhalb kurzer Zeit verstarben die Keitumer an den gleichen Symptomen, was zu der Bezeichnung Seuche führte. Im 16. Jahrhundert hat die Insel in den 60ern und den 80ern stark unter schwereren Seuchen gelitten und die Bevölkerung wurde stark dezimiert. Kinderblattern, die Bräune, eine ruhrartige Erkrankung sowie eine namentlich nicht benannte schwer ansteckende Krankheit mit einigen Todesopfern innerhalb kurzer Zeit werden in den Kirchenbüchern von Keitum für das 18. Jahrhundert erwähnt: 1567, 1581 und 1597 Pest, 1629 ansteckende Krankheit (laut C.P. Hansen die Pest), 1702 Ruhr, 1705 Kinderpocken, 1777 "Bräune" und 1784 eine unbekannte ansteckende Krankheit. Im Sterberegister lassen sich zahlreiche verschiedene Erkrankungen mit Todesfolge erkennen. Es muss aber erwähnt werden, dass viele Krankheitsbezeichnungen nicht heutigen medizinisch definierten Krankheiten zugeordnet werden können, sondern verschiedene Krankheitsbilder beschreiben. Des Weiteren waren auch für heutige Verhältnisse harmlose Erkrankungen und unkomplizierte Brüche eine Todesursache.

Der Sylter Chronist C. P. Hansen schreibt über die Pest: "Haufenweise wurden die Leichen in die Pestkuhlen hinein gestürzt. Nur Rantum blieb von der Pest wohl ganz verschont, so dass von hier aus in der Folge mehrere Dörfer neu besiedelt wurden." Noch vier weitere Male kehrte die Pest nach Sylt zurück und forderte mehrere hundert Todesopfer. "Im Jahr 1567 sturben auf Sylt, aus dem Kirchspiel Morsum 243 – 3- und 12 Stieg Menschen jung und alt an der Pest, und sind in selbigem Kirchspiel in diesem Jahr 13 Föste (Hochzeiten) gewesen." Im Jahr 1581 sind 162 Menschen aus Morsum verstorben. "An. 1597 ist die Pestilenz auf Sylt gekommen, und hat angehalten bis im November des Jahres. An. 1598. Und sind darin auf Morsum gestorben 142 Menschen." Das letzte Mal wird die Insel Sylt von der Pest 1629 heimgesucht mit 160 Todesopfern.

Blattern, auch Pocken genannt, war eine gefährliche Infektionskrankheit, die sehr oft tödlich verlief. Im 17. Jahrhundert grassierten in Norddeutschland die Pocken. Im 18. Jahrhundert lösten Pocken in ihrem Ausmaß die Pest als todbringende Krankheit ab. Für das Jahr 1694 steht in der Kirchenchronik, dass mitunter drei oder gar vier Kinder aus einem Haushalt der Krankheit zum Opfer fielen. Für 1705 sind Kinderpocken in der Chronik von C.P. Hansen verzeichnet. Zwei weitere Male wurde Keitum 1764 und 1797 von den Pocken heimgesucht. Nach einem dänischen Erlass 1811 wurde großflächig gegen die Pocken geimpft, um der Seuche Herr zu werden.

Im Jahr 1784 brach eine ansteckende Krankheit, das so genannte Faulfieber aus. Laut C.P. Hansen sind 50 bis 60 Keitumer daran verstorben. In den Kirchenbüchern in Keitum sind viermal so viele Tote verzeichnet wie in den Jahren zuvor. Der Pastor Ingwer Petersen, Vorgänger von Erasmus Fangel, starb am 38. November 1784 ebenfalls am Faulfieber. Die Bezeichnung Faulfieber beschreibt eigentlich eine Sepsis, die eine Folge anderer Krankheiten ist und diese war somit nicht ansteckend aber oftmals tödlich. Die Bräune, die 1777 für Keitum erwähnt wird, ist die volkstümliche Bezeichnung für Diphterie oder Angina, die über Tröpfcheninfektion übertragen wird. Besonders Kleinkinder zwischen zwei und vier Jahren sind sehr anfällig für die Infektion. Die Diphterie-Epidemie in Schleswig-Holstein von 1862–1865 brachte 10.759 Erkrankungen und 1.631 Todesfälle.

Bis ins 18. Jahrhundert kam es vor, dass totgeborene Kinder auf Sylt nicht sofort beigesetzt wurden. In einem Bericht des Landvogts Ambrosius an Schleswig beklagt der Inspektor die unhaltbare Situation, dass bei Totgeburten gewartet wurde, bis die Mutter wieder in die Kirche gehen durfte (Kirchgängerin). Sie sollte "bei jeder Witterung ihr Kind zu Grabe begleiten […]es mag ihr auch noch so übel bekommen." (Bericht des Landvogts Ambrosius an die Deutsche Kanzlei 1791) Teilweise wurden die Kinder nur auf dem Friedhof beigesetzt ohne kirchliche Begleitung. Aus Angst, dass ungetaufte Kinder keinen göttlichen Schutz genössen und nicht in den Himmel kämen, waren Hebammen, aber auch jeder Laie dazu befähigt, Nottaufen in kritischen Situationen vorzunehmen. In den Kirchenbüchern steht in dem Sterberegister mehrfach die Anmerkung "von der Hebamme getauft" und auch der Hinweis auf die Taufe durch den Lehrer. Oft sind Kinder, die sehr schwach auf die Welt gekommen sind, direkt am Tag der Geburt vor Ort von der Hebamme notgetauft worden.

Eine staatlich geregelte Gesundheitsvorsorge auf der Insel Sylt gab es erst ab dem 19. Jahrhundert. Vorher herrschten nachbarschaftliche Unterstützung und Beratung auf der Insel vor. Allerdings begriff der Sylter Rat die Notwendigkeit der ärztlichen Versorgung schon früh als kommunale Aufgabe. Vorher war die medizinische Versorgung der Insulaner, vor allem der zur See Fahrenden, durch Barbiere, Chirurgen oder Wundärzte geregelt. Diese begleiteten zumeist die Seeleute auf den Schiffen, standen aber in den Wintermonaten auch der daheimgebliebenen Sylter Bevölkerung zur Verfügung. Auf Sylt wird 1600 zum ersten Mal ein Barbier, Hans Detlefsen, erwähnt. Über Behandlungsabläufe auf der Insel gibt es bis auf ein paar Ausnahmen keine Dokumente.

Bei schweren Erkrankungen oder altersbedingter Bettlägerigkeit waren die Verwandten für die Pflege zuständig. In der Familienchronik über die Lassens von Gondel Wieland hierzu: "Als Merret elf Jahre alt war, wurde die Großmutter sehr krank und mußte sich ins Bett legen. Merrets Mutter Gondel konnte nicht den ganzen Tag von zu Hause und dem Vieh fortbleiben, um die Kranke zu pflegen. So kam Merret in das großelterliche Haus, um die Hausarbeiten zu verrichten."

Die Landschaftsärzte hatten – im Gegensatz zu den Wundärzten – eine universitäre Ausbildung absolviert. Neben den Landschaftsärzten gab es auch die Physici, staatlich angestellte Ärzte, die nach langjähriger Praxiserfahrung und einer speziell absolvierten Prüfung in Kiel in das Amt des Physikus berufen wurden. Die Physici wurden aus den Etats der Städte bezahlt. Sie hatten eine übergeordnete staatliche Überwachungsfunktion des Medizinalwesen inne. Sie mussten halbjährliche Berichte über die in ihrem Bezirk tätige Ärzten sowie Apotheken und die Seuchenlage an das Sanitätskollegium und die Medizinalbehörde entsenden.

Ab 1691 wurde die medizinische Versorgung der Insel Sylt über das neu geschaffene Physikat des Amtes Tondern geregelt. Der erste Physicus Dr. med. Reinboth, der für Sylt zuständig war, kam wie alle Nachfolgenden aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung nur zu besonderen Anlässen auf die Insel. Die Insel Sylt lag zusammen mit den anderen Nordfriesischen Inseln in dem Physikat Tondern. Die politischen Machthaber bestimmten die Personalpolitik der Medizinalbehörde. Die Regierung setzte ihr gegenüber loyale Beamte ein. 1749 wurde der Sylter Chirurg Jacob Lorentzen zur alleinigen Tätigkeit privilegiert.

Die Landschaftsärzte waren zur kostenlosen medizinischen Versorgung der Mittellosen verpflichtet. Zudem gab es einen Erlass, dass die Kosten der Versorgung mittelloser Bettler oder Landstreicher sowie der Kostgänger und der Personen, die über die Armencollegs versorgt wurden, nicht nur dem Kirchspiel aufgelastet, sondern mit den Städten der Distrikte geteilt werden sollten. 1787 wurden in Tondern eine Heilungs- und Verpflegungsanstalt für kranke, arme Personen eingerichtet.

1852 wurden die Physikate neu aufgeteilt, zum Teil auch aus einer politischen Entscheidung heraus. Aus ehemals 12 ungleichen Distrikten wurden 17, von denen acht mit geborenen Dänen als Amtsinhaber besetzt wurden. Erst nach dem Krieg 1864 wurde die ärztliche Versorgung von Sylt ein Teil der politischen Aufgabe der Herzogtümer in Schleswig-Holstein unter preußischer Regierung. Die kommunale Verwaltung von Sylt hatte sich die Regelung der ärztlichen Versorgung allerdings schon seit dem 18. Jahrhundert zur Aufgabe gemacht: Speziell für Sylt wurde eine königliche Resolution 1792 erlassen, die die medizinische Versorgung durch Ärzte, angestellt als kommunale Beamte, bis 1890 sicherstellte.

1864 wird von dem Ärzteblatt "Deutsche Klinik – Zeitung für Beobachtungen aus deutschen Kliniken und Krankenhäusern" Dr. Harald Ackermann in Keitum als alleiniger Arzt auf der Insel Sylt zuständig für 3000 Insulaner erwähnt. Dr. Ackermann konstatiert in seiner Schrift "Das Wetter und die Krankheiten", Kiel 1854, dass die Sylter Bevölkerung einen trefflichen Gesundheitszustand habe. Die Krankheiten entsprächen den Witterungsverhältnissen. In den 15 Jahren seiner Tätigkeit wären kein ernsthafter Durchfall oder schlimmes Fieber aufgetreten. 1843 kam aus Hamburg ein Typhus Gastrius nach Sylt. Dieser Erreger breitete sich nur in Keitum aus.

1855 erfolgte eine Kompetenzerweiterung der Sylter Landschaftsärzte. Sie wurden der kostenlosen Armenbehandlung, Dokumentation der Behandlungen und Berichterstattung an das Tondernsche Physikat verpflichtet.

Ebenfalls 1855 kam Dr. Roß, Arzt aus Altona auf die Insel und erkannte das Potential Westerlands als Heilbad. Er gründete mit Wulf Manne Decker zusammen eine Aktiengesellschaft, die in einem Streit um einen späteren Badearzt noch eine große Rolle gespielt hat: Die Badegesellschaft stellte ein Gesuch an das Ministerium in Kopenhagen um eine Konzession für ein Seebad. Das Ministerium antwortete allerdings nicht darauf und ernannte zusätzlich den dänischen Landschaftsarzt Dr. Levin, der zuvor schon bei der Inselbevölkerung auf wenig Gegenliebe gestoßen war, 1860 als Badearzt. Bei Klockenhoff ist dazu zu finden, dass die Aktiengesellschaft ebenfalls den dänischen Arzt Dr. Levin verpflichtete, für ein Fixum von 200 Thaler Reichsmünze mindestens dreimal die Woche Sprechstunde zu halten. Nun wurde dem Keitumer Arzt Dr. Jenner auch die Erlaubnis erteilt, Sprechstunde in Westerland zu halten. Dr. Jenner wurde von der privaten Aktien-Gesellschaft, lapidar ausgedrückt, als Gegenkandidat zu dem dänischstämmigen Dr. Levin, 1858 nach Keitum geholt. Ihm wurde jährlich aus privaten Spenden 250 R.M. gezahlt. So kam es, dass der einzige Landschaftsarzt auf der Insel, Dr. Carstensen, von der Badegesellschaft Sylt nicht bezahlt werden sollte. Der Medicinal-Inspektor schrieb daraufhin eine Empfehlung an das Ministerium, dass der Arzt von Seiten des Staates vergütet werden sollte, damit er seine Stellung auf der Insel nicht aufgeben müsse und somit sich die Badegesellschaft auf Sylt das Privilegium des Auswählen eines von ihnen gewünschten Badearztes, Dr. Jenner "erpresst".
1890 wurde die Stelle des Landschaftsarztes für Sylt komplett abgeschafft. Es hatten sich nun einige Ärzte privat auf der Insel niedergelassen und die medizinische Versorgung war über das neue Krankenkassensystem und die niedergelassenen Ärzte gedeckt.

Literaturhinweise:
Dannenberg, Gerd: Das Berufsleben der Sylter (1700–1850). 1992
Von Heusinger "Bericht über die Leitung in der medicinischen Geographie" In: Jahresbericht über die Fortschritte der Medicin in allen Ländern, Hrsg. Dr. Canstatt & Dr. Eisenmann, 1845, Band II, S.219–263.
C.P. Hansen: Chronik der friesischen Uthlande. 1856
C.P. Hansen: Die Insel Sylt in geschichtlicher und statistischer Hinsicht
Klockenhoff, Roland: Sylter Landschaftsärzte, 1786–1890 und ihre Vorgänger. Bredstedt 1988
Wielandt, Gondel: Die Lassens von Sylt. Eine Chronik der Insel und ihrer Menschen. Hamburg 1974

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