Einige Beobachtungen in Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und den Niederlanden
"Die Beschäftigung mit dem Tode ist die Wurzel der Kultur." (Friedrich Dürrenmatt)
"Ein Volk wird danach beurteilt, wie es seine Toten bestattet." (Perikles)
Vorbemerkung: Die hiermit zum Abdruck in der Zeitschrift "Ohlsdorf, Zeitschrift für Trauerkultur" vorgelegte Untersuchung ist ursprünglich ein Essay mit dem Titel "The dealing with the death. Some observations in Germany, Great Britain, Switzerland and the Netherlands". Dieses habe ich im Modul "Death, Ritual and Belief" (Tod, Ritual und Glaube) bei Herrn Prof. Dr. Douglas Davies während meines Auslandsstudiums an der University of Durham, Nordengland, zu Anfang diesen Jahres verfaßt. Im Zuge der Recherchearbeiten für das Essay stieß ich im Internet auf die Seite www.postmortal.de, auf der ich umfangreiches Material für mein Thema fand. In diesem Zusammenhang kontaktierte ich Dr. Norbert Fischer, der mich später bat, meine Arbeit zu übersetzen und zum Abdruck zur Verfügung zu stellen, was hiermit geschieht. Für den Druck habe ich meinen englischen Text leicht überarbeitet. Die deutsche Übersetzung folgt nicht der neuen deutschen Rechtschreibung.
Zugrundegelegte Daten und Methode
Für eine Untersuchung des Umgangs mit dem Tod - vorwiegend in Deutschland und Großbritannien, aber auch in der Schweiz und den Niederlanden - habe ich sechs Aspekte ausgewählt, die m. E. wichtig und aussagekräftig sind. Ziel ist es, zu einem Verständnis des Umgangs mit dem Tod in benachbarten, aber dennoch verschiedenen Kulturen auf dem Kontinent und im Königreich zu gelangen. In den Abschnitten 1. bis 6. werden die sechs ausgewählten Aspekte jeweils zunächst kurz skizziert. Nach der Beschreibung der Aspekte folgt meine eigene Stellungnahme und Interpretation der Fakten. Den Abschluß der Arbeit bildet eine Zusammenfassung.
Für die Situation in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden habe ich vorwiegend die Informationen der website www.postmortal.de und meine eigene Erfahrung, resultierend aus zwei Beerdigungen in meiner eigenen Familie, verwendet.
Für die Situation in Großbritannien habe ich zwei Interviews geführt, um Daten zu sammeln. Das erste mit dem Pfarrer von St. Oswald’s Church Durham, The Very Reverend Ben de la Mare, wobei es im wesentlichen über Friedhofsgestaltung und kirchliche Bestattungen oder Verbrennungen ging. Mein anderer Interviewpartner war Mr. Stuart Wright von Wright funeral service Durham, ein sogenannter family undertaker, d.h. ein selbständiger Bestatter, der nicht zu einer der großen Bestattungsfirmen wie etwa North East Funerals gehört. Bei einem family undertaker ist das Bestattungsunternehmen meistens schon seit Generationen in Familenhand. Die Betreuung ist entsprechend persönlicher und der family undertaker sieht sich selbst als fest verwurzelt in der Stadt oder in dem Stadtteil, in dem er seine Geschäftsräume hat. Er hat den Anspruch, Teil lokaler Kultur zu sein und bestens mit den lokalen Gegebenheiten, den Bräuchen und dem Denken vertraut zu sein sowie den Leuten das Gefühl zu vermitteln “einer von uns” zu sein. Mit Mr. Wright nun habe ich mich vor allem über Dinge wie Totenaufbahrung, Umgang mit der Totenasche, anonyme Bestattungen und die Green Burials (siehe unter 6.) unterhalten.
1. Wenn ein Mensch gestorben ist: die Totenaufbahrung
In den meisten Ländern Europas ist es üblich, den Körper des Toten zunächst für eine bestimmte Zeit zu Hause aufzubahren - auch dann, wenn er oder sie in einem Krankenhaus gestorben ist. In Deutschland war dies früher üblich, stellt heute jedoch eher die Ausnahme dar. Ein Grund dafür könnte sein, daß die Totenaufbahrung in den industrialisierten deutschen Städten des 19. Jahrhunderts verboten wurde, weil man hygienische Probleme und Epidemien vermeiden wollte. Diese Verbot wurde zwar später wieder aufgehoben, aber vermutlich hatte zu diesem Zeitpunkt schon ein Wechsel im Brauchtum stattgefunden oder man hatte sich daran gewöhnt, den Verstorbenen unmittelbar nach seinem Tod dem Bestatter zu übergeben oder ihn in eine Totenhalle zu überführen. Nach dem deutschen Recht der Gegenwart darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden nach seinem Tod zu Hause aufgebahrt werden. Dieser Zeitraum kann durch einen entsprechenden administrativen Antrag auf bis zu 96 Stunden, d.h. vier Tage, ausgedehnt werden. Diese Regelung ist allerdings den meisten Bundesbürgern nicht bekannt bzw. es wird kein Gebrauch davon gemacht.
In den Niederlanden dagegen ist es möglich, den Verstorbenen ohne weitere Genehmigungen oder Umstände bis zu fünf Tage zu Hause aufzubahren. Niederländische Bestatter verleihen Kühlunterlagen und ähnliche Installationen, um den Leichnam kühl aufzubewahren. Diese Geräte sind sehr einfach zu handhaben.
In Großbritannien ist es heute nicht mehr üblich, den Verstorbenen längere Zeit zu Hause aufzubewahren. Oftmals handelt es sich nur um wenige Stunden, bis der Leichnam dem Bestatter übergeben wird. Gründe sind vor allem die Hygiene, der Geruch, die Furcht vor dem Tod und ein generell modernes Denken, das keinen Raum mehr für den Tod läßt. Allerdings ist dieser Umgang mit dem Leichnam erst das Ergebnis der Entwicklung der letzten 35-40 Jahre, als die sogenannten Private Chapels of Rest, Private Ruhekapellen, erfunden wurden. Es handelt sich um kleine Räume (ca. 3-6 m2) im hinteren Teil der Räumlichkeiten des Bestatters. Meistens sind sie gerade groß genug für einen Sarg und einen Stuhl. An der Wand kann ein Kreuz hängen, und die Atmosphäre ist gedämpft. Aufgrund der Anlage der Private Chapels of Rest ist es sehr leicht möglich, den Sarg aus dem Kühlschrank in die gekühlte Ruhekapelle zu rollen, um Verwandten und Freunden ausreichend Zeit für den Abschied vom Verstorbenen zu geben. Mit der Zeit ersetzten die Private Chapels of Rest in Großbritannien die Totenaufbahrung zu Hause.
Meiner Ansicht nach ist es für die Zurückbleibenden von substantieller Bedeutung, den Tod eines geliebten Menschen zu realisieren und von ihm Abschied nehmen zu können. Für beides ist der Kontakt mit dem Körper des Toten wesentlich. Es ist die letzte Möglichkeit, das Ende des Lebens des Betreffenden (im wahrsten Sinne des Wortes) zu begreifen und sich von ihm zu verabschieden: durch den Anblick des Leichnams und durch die Berührung, vielleicht durch eine letzte Umarmung. Dies bedarf natürlich einiger Selbstüberwindung, aber nichts Anderes kann den Tod so plastisch vergegenwärtigen. Es könnte zudem für die Zurückbleibenden hilfreich sein, wenn sie den Leichnam waschen und ihm die Totenkleidung anziehen. Doch letzteres ist in Deutschland unüblich, und auch in Großbritannien möchten nur 5-10% aller Betroffenen den Leichnam selbst waschen und ankleiden.
Dennoch könnte der Wunsch bestehen, bis zuletzt für den nun verstorbenen Angehörigen zu sorgen und ihn nicht in die Hände von Fremden (bei Frauen vielleicht nicht in die Hände von fremden Männern) zu übergeben. Es könnte der Wunsch der Angehörigen sein, die Würde des Verstorbenen bis zuletzt selbst zu bewahren. Der bewußte Abschied vom Verstorbenen ist "der erste Schritt in die Trauer; aber dieser erste Schritt in die Trauer könnte zugleich der erste Schritt durch die Trauer hindurch sein". Niemand sollte gezwungen werden, den Toten zu Hause aufzubahren - wenn aber mehr Menschen Sterben und Tod als einen Prozeß begreifen würden, würde dies vielleicht einen leichteren Umgang mit Trauer und Verzweiflung ermöglichen.
Aus meiner eigenen Erfahrung ist mir die Totenaufbahrung unbekannt. Bisher habe ich an zwei Beerdigungen in meiner eigenen Familie und an einer in meinem Bekanntenkreis teilgenommen. Jedesmal habe ich nur den geschlossenen Sarg in der Friedhofskapelle gesehen, in dem die Person lag, die ich zuletzt lebend gesehen hatte. Das hat es sehr schwierig gemacht zu glauben, daß in dieser "Holzbox" nun ein Mensch liegen sollte, den ich gut gekannt und zu dem ich ein enges persönliches Verhältnis hatte. Persönlich würde ich sagen, daß es einfacher gewesen wäre, das abstrakte Geschehen "Tod" zu begreifen, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte, den toten Körper anzusehen, ihn zu berühren und mich von dem Verstorbenen zu verabschieden.
In den gegenwärtigen, postindustrialisierten Gesellschaften ist der Tod ein Tabuthema. Er erscheint im alltäglichen Leben nicht in einem engeren Sinn - höchstens in den Nachrichten in Form von Opfern eines Autounfalls o.ä. Der "Mensch von heute" muß dynamisch, sportlich, leistungsbereit, jung und körperbewußt sein und leben. Dies scheint mir die gegenwärtige, gesellschaftlich geläufige Vorstellung zu sein. Älter werden und sterben paßt damit nicht zusammen, und wird deshalb ausgeklammert - es erinnert zu sehr an den eigenen Tod. - Obwohl man doch gerade aus dieser Mahnung und Erinnerung im Sinne des griechischen Γνωθι σεαυτόν lernen könnte: "Mensch, erkenne dich selbst, lasse dich vom Bewußtsein deiner Sterblichkeit begrenzen, um voll Mensch zu sein."
Das Serviceangebot des Bestatters hilft, Abstand vom Tod zu nehmen, ihn gar zu verdrängen und auszuklammern. Vom Verwaltungsgang bis zur Auswahl des Sarges kann der Bestatter alle Dinge übernehmen, wenn dies gewünscht wird. Mithin ist es ja auch eine persönliche Entscheidung, in wie engem Kontakt man mit dem Tod stehen möchte und kann. Für viele Menschen sind solche formalen Dinge wie Verwaltungsgänge und Sargauswahl in einer Zeit der Trauer zweifelsohne eine zusätzliche, nicht zumutbare Belastung, die sie gerne abgeben möchten. - Es zeigt sich also die Ambivalenz des Wunsches nach Abstand vom Tod: Verdrängung und Ausklammerung auf der einen, Entlastung zur persönlichen Trauer auf der anderen Seite.
Die beschriebenen Aspekte erklären, warum die Totenaufbahrung in der postmodernen Gesellschaft so unüblich ist. Lediglich in Ländern, in denen traditionelle Strukturen noch stärker vorhanden bzw. übriggeblieben sind, wird dem Brauch der Totenaufbahrung noch weiterer Raum zugestanden.
2. Friedhofszwang und Friedhofsfreiheit zur Bestattung der Totenasche
Soweit mir bekannt ist und soweit ich es überprüfen konnte, existiert nur in Deutschland und Italien ein Gesetz, das zur Benutzung von Friedhöfen verpflichtet. Demnach ist es nicht gestattet, den Verstorbenen auf privatem Land zu bestatten, seine Asche zu Hause aufzubewahren oder sie auf einem Privatgrundstück zu verstreuen (§14 des Deutschen Friedhofsgesetzes). Zudem verbietet das deutsche Friedhofsrecht das Verstreuen der Asche auf dem Friedhof. Nur der Westfriedhof in Rostock erlaubt das Verstreuen der Asche auf einer dafür vorgesehenen Aschstreuwiese (vgl. 4.). Allerdings darf das Verstreuen nur vom Friedhofspersonal, nicht aber von Angehörigen ausgeführt werden. Die Friedhofsbestimmungen in Deutschland variieren von Ort zu Ort.
In allen anderen europäischen Ländern sowie in Großbritannien und der Schweiz ist es dagegen nicht ungewöhnlich, den Toten auf dem Familienbesitz zu bestatten oder, was sehr viel verbreiteter ist, seine Asche zu verstreuen (entweder auf Privatbesitz oder auf dem Friedhof) oder zu Hause zu behalten (vgl. 4.).
Meiner Ansicht nach sind Friedhofszwang und Friedhofsfreiheit ambivalent zu beurteilen. Auf der einen Seite gibt es gute Gründe für die Verpflichtung, zur Bestattung von Toten Friedhöfe zu benutzen. Erstens sind Friedhöfe Plätze, an denen die Ruhe der Toten in geeigneter Weise beachtet werden kann - denn jeder weiß, daß er mit dem Durchschreiten des Friedhofstores einen besonderen Ort betritt. Er wird sich entsprechend respektvoll verhalten, Ruhe und Ehrfurcht vor dem Angesicht des Todes und der letzten Würde der Menschen beachten. Darüber hinaus sind Friedhöfe zweitens ein Platz zum Meditieren und Nachdenken, Plätze, an denen man absoluter Ruhe und einer Dimension "nicht von dieser Welt" begegnen kann. Sie ermöglichen ein Innehalten in unserem hektischen Alltag. Friedhöfe sind so etwas wie ein offizielles, kollektives Gedenken an den Tod und an die Verstorbenen im Alltagsleben einer Gesellschaft. Besonders in den großen Städten und Ballungszentren helfen sie, die Menschen an ihr begrenztes Leben zu erinnern und können damit - im Sinne des bereits erwähnten Γνωθι σεαυτόν (vgl. 1.) - einen Anstoß zu bewußterem Leben darstellen. All diese Dinge können an einem Ort mit größeren Ausmaßen und möglicherweise klareren Dimensionen - wie einem Friedhof - leichter fallen, als an einer privaten Beerdigungsstätte - womit nicht gesagt sein soll, daß Ruhe und Besinnung an einer privaten Beerdigungsstätte nicht möglich sind.
Drittens gibt es in den verschiedenen Gesellschaften des Kontinents und der Insel unterschiedliche Auffassungen darüber, was "moralisch" ist und was nicht. Weil Deutschland ein relativ strukturkonservatives Land ist, würden meiner Ansicht nach 75% der Bevölkerung die Bestattung von Toten außerhalb eines Friedhofes als einen unmoralischen Akt ansehen (denn nur 25% wollen das bestehende Friedhofsrecht ändern - allerdings mit steigender Tendenz, vgl. 4.). Dabei mag auch im Hintergrund stehen, daß die Kirche sich in früheren Zeiten geweigert hat, Kriminelle und Selbstmörder auf Friedhöfen bestatten zu lassen, und diese außerhalb des Friedhofes ohne letzte Ehren begraben werden mußten. Dieser Sachverhalt könnte in das Brauchtum eingegangen und unterschwellig noch immer in der gegenwärtigen Gesellschaft verbreitet sein. Dies ist jedoch meine Hypothese, die zu verifizieren oder falsifizieren wäre.
Soweit also gibt es überzeugende Gründe für den Friedhofszwang. Auf der anderen Seite jedoch gibt es auch überzeugende Gründe für die Friedhofsfreiheit. Erstens ist es, wie von Psychologen nachgewiesen, für den Umgang mit der Trauer und möglicherweise auch für ihre Bewältigung wichtig und hilfreich, die Restsubstanz des Verstorbenen in der Nähe zu haben. Zweitens wäre diese Art der Bestattung für alte und kranke Leute, die nicht mehr in der Lage sind, ein Grab aufzusuchen und zu pflegen, dies aber gerne möchten, eine sinnvolle Alternative. Darüber hinaus trägt diese Form der Bestattung der sich immer mehr steigernden geographischen Flexibilität der postmodernen, mobilen Gesellschaft Rechnung: eine Urne paßt ohne Umstände in den Umzugskarton. Die Mobilität der Gesellschaft ist einer der Gründe für die sehr hohe Rate von Totenverbrennungen und Ascheverstreuungen in Großbritannien (80-95% - vgl. 4.). Die Menschen haben keine Zeit mehr, sich um ein Grab zu kümmern, weil sie häufig umziehen und oftmals schon recht früh (Ausbildung, Studium) ihren Heimatort verlassen und nicht mehr dorthin zurückkehren. Drittens spart die Verbrennung der Toten und das Verstreuen oder Aufbewahren der Asche Platz. Das Wachstum der Städte erfordert es, Platz zu sparen, und oftmals lassen sich Friedhöfe nicht mehr erweitern, weil es keinen Raum mehr dafür gibt. Natürlich muß hierbei diskutiert werden, ob der Tod beim Verstreuen oder privater Aufbewahrung der Asche nicht gänzlich in einen privaten Raum und aus dem kollektiven Erinnern einer Gesellschaft verdrängt wird. Meiner Ansicht nach ist dies der Fall, wenn Friedhöfe komplett geschlossen oder zweckentfremdet werden: so wie etwa ein ehemaliger Friedhof an der Church Street in Durham, der heute ein Kinderspielplatz für den benachbarten Kindergarten der St. Oswald’s Church ist. Nur noch die an den Begrenzungsmauern in Doppelreihe aufgestellten Grabsteine erinnern an den ursprünglichen Gebrauch dieses Geländes.
Viertens würde die Friedhofsfreiheit in dem einen oder anderen Fall den letzten Wünschen des Verstorbenen entgegenkommen, wenn dieser auf seinem eigenen Grund und Boden begraben werden will bzw. seine Asche dort verstreut werden soll. So wollte z.B. ein Mann in den 1970zigern in Hamburg, daß seine Asche nach seinem Tod auf seinem 1.100 m2 großen Grundstück, zu dem er eine enge Beziehung hatte, verstreut werden sollte. Diesem letzten Wunsch konnte nicht entsprochen werden, da das Vorhaben nicht mit §14 des Friedhofsgesetzes (vgl. oben) vereinbar war.
Persönlich würde ich es für den Umgang mit Totenasche bevorzugen, sie zu bestatten oder auf einem Friedhof beizusetzen. - Nicht, weil es meiner Ansicht nach unmoralisch wäre, sie auf einem Privatgrundstück beizusetzen oder sie dort zu verstreuen oder sie zu Hause aufzubewahren, sondern, weil es meiner persönlichen Überzeugung nach einen speziellen Raum für den Tod geben sollte, wo man sich diesen in besonderer Weise bewußt machen kann. Überdies bin ich der Meinung, daß solche Räume gerade für die sich immer mehr beschleunigende Gesellschaft der Gegenwart unabdingbar sind und mit ihrem Verlust ein Stück Lebensqualität (nämlich bewußtes Leben aufgrund und im Angesicht der Begrenztheit desselben) verloren ginge. Für mich selbst sind Friedhöfe ein Platz zum Innehalten, zum Nachdenken über Leben und Tod und zum Erinnern an verstorbene Familienangehörige und Freunde.
Doch abgesehen von meiner hier kundgetanen privaten Meinung sollte es, so denke ich, für jeden möglich sein, dies selbst zu entscheiden bzw. nach den letzten Wünschen des Verstorbenen zu verfahren. Niemand sollte gezwungen werden, Friedhöfe zu benutzen, wenn der Verstorbene dies nicht wollte - denn mithin handelt es sich bei den letzten Wünschen des Verstorbenen auch um seine letzte Würde, die es ihm zu erweisen gilt.
3. Grabgestaltung
In Deutschland bestehen auf allen Friedhöfen relativ strikte Bestimmungen zur Gestaltung der Gräber. Die Bestimmungen hängen von der jeweiligen kirchlichen oder staatlichen Gemeindeverwaltung ab und können von Friedhof zu Friedhof variieren. So ist beispielsweise die Verwendung von polierten Grabsteinen auf vielen Grabsteinen in Deutschland verboten - polierte Grabsteine können das Sonnenlicht spiegeln und damit die Ruhe des Betrachters stören. Ein weiterer Grund dürfte sein, daß polierte Grabsteine im Gegensatz zu unpolierten Grabsteinen nicht verwittern. Der Prozeß der Verwitterung jedoch steht nach Ansicht vieler Friedhofsverwaltungen symbolisch für die Vergänglichkeit, die auf einem Friedhof mahnend sichtbar sein sollte.
Weiterhin gibt es Bestimmungen, die ausschließlich "normale" Grabsteine auf den Friedhöfen zulassen - und nicht solche in Form von Herzen, Büchern oder anderem. Jedoch gibt es auch Ausnahmen: auf dem Stuttgarter Friedhof findet sich ein Grabstein in Form einer Gitarre. Andererseits wurde einem Mann in Nordwestdeutschland sein letzter Wunsch seitens der Friedhofsverwaltung versagt: der passionierte Schankwirt wollte aus seinem Grabstein ein Zapfhahn herausragen lassen, der nicht genehmigt wurde, weshalb noch heute im Grabstein ein Loch klafft. In einigen Gegenden Deutschlands ist die Verwendung von Grabplatten aus geologischen Gründen untersagt. Wenn eine Grabplatte das ganze Grab abdeckt, kann der Körper nicht in der vorgegebenen Frist von 25 Jahren verwesen und die Zeitspanne muß auf 30 Jahre erweitert werden. Aus diesen Gründen ist z.B. in Wiesbaden nur eine Grababdeckung (gleichgültig, ob durch Pflanzen oder eine Grabplatte) von 40% erlaubt.
In Großbritannien gestaltet sich die Situation ähnlich wie in Deutschland. Dies gilt in jedem Fall für kircheneigene Friedhöfe. Auch hier gibt es Vorschriften hinsichtlich der Form und Gestaltung der Grabsteine (nur reguläre Grabsteine, keine polierten Grabsteine s.o.).
Im Gegensatz hierzu kann auf niederländischen Friedhöfen eine große Vielfalt von Grabsteinen in allen möglichen Formen und Farben gefunden werden.
Abgesehen von geologischen Gründen hängt die Gestaltung von Gräbern und Grabsteinen davon ab, was unter einem Friedhof verstanden werden soll. Diese Frage ist ähnlich zu diskutieren wie unter 2. bei Friedhofszwang und Friedhofsfreiheit geschehen und die Gründe sind vergleichbar, weshalb die Diskussion hier nicht noch einmal geführt werden soll.
4. Verbrennung und Umgang mit der Totenasche
Die Verbrennung von Toten scheint die neue Form der Bestattung in der postmodernen Gesellschaft zu werden. In Deutschland und den Niederlanden ist sie auf dem Vormarsch. In den städtischen Regionen Großbritanniens liegt die Verbrennungsrate bei 80-95%. In Großbritanniens ländlichen Regionen, wo Traditionen noch fest verwurzelt sind oder der Weg zum nächsten Krematorium einfach zu weit ist, liegt die Rate der regulären Bestattung noch bei 90-100%.
Es ist nun interessant, den unterschiedlichen Umgang mit Verbrennung und Totenasche aufzuzeigen.
In den Niederlanden dürfen Angehörige an der Verbrennung teilnehmen. Wenn sie wollen, dürfen sie den Verbrennungsprozeß selbst in Gang setzen. Die Krematorien verstehen sich selbst als ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Deshalb ist es natürlich, daß die Wünsche der Kunden hinsichtlich der Verbrennung und des Umgangs mit der Asche berücksichtigt werden. Verbrennungen oder Bestattungen bei Nacht, Grabbeigaben (also Verbrennungsbeigaben) und Laser Shows sind keine unüblichen Wünsche. Die Angehörigen können die Totenasche nach der Verbrennung auf den Aschstreuwiesen des Krematoriums ausstreuen, sie können sie aber auch mit sich nehmen und auf ihrem eigenen Land ausstreuen oder sie aufbewahren.
In Großbritannien können Angehörige die Totenasche ebenfalls verstreuen. Etwa 80% verstreuen die Asche auf dem Gelände des Krematoriums. Zu diesem Zweck sind die rose gardens, spezielle Rosenfelder, vorgesehen. Etwa 19% setzen die Asche bei und nur etwa 1% behält die Asche, um sie auf Privatland zu verstreuen oder in der Urne zu Haus zu haben.
In Deutschland dürfen Angehörige weder der Verbrennung beiwohnen (Ausnahme: Düsseldorf), noch den Ofen starten. Die Totenasche muß auf einem Friedhof beigesetzt und darf nicht verstreut werden. Zudem ist es verboten, die Asche zu Hause zu behalten - obwohl 21% aller Deutschen dies gerne tun möchten. Lediglich auf dem Westfriedhof in Rostock ist es möglich, die Asche auf einer dafür vorgesehenen Aschenstreuwiese zu verstreuen. Die Verstreuung darf jedoch nur vom Friedhofspersonal, nicht aber von Angehörigen vorgenommen werden. Die Gebühr für diese erzwungene administrative Handlung beträgt z.Z. 370 Deutsche Mark für die Verstreuung und 455 Deutsche Mark für die Verbrennung. Im Zeitraum von Juli 1985 bis November 1999 wurden in Rostock 874 Aschen verstreut.
Meiner Ansicht nach ist die steigende Anzahl von Verbrennungen anstelle von Beerdigungen ein Zeichen der modernen, flexiblen Gesellschaft. Die Menschen haben keine Zeit mehr, sich in irgendeiner Weise um ein Grab zu kümmern. Sie sind zu beschäftigt und ziehen zu häufig um. Geographische Flexibilität wird von den meisten Berufen erfordert - und von der gegenwärtigen Zeit sowieso. Deshalb bevorzugt eine steigende Zahl von Leuten die Verbrennung und die Verstreuung der Asche - denn so bleibt kein Ort zurück, an den man zurückkommen müßte (selbstverständlich aber auch keiner mehr, an den man zurückkommen könnte).
Aufgrund meines christlichen Backgrounds kann ich Grabbeigaben und Lasershows, wie sie in den Niederlanden üblich sind, nicht befürworten. Grabbeigaben stellen einen paganen Brauch dar - Armeeoffiziere wurden häufig mit ihrem Pferd und Herrscher mit ihrem Hund begraben, bekamen Schmuck und Nahrungsmittel mit auf den Weg ins Jenseits. Auch die Argumentation, dem Verstorbenen etwas mit auf den Weg zu geben, das er besonders geliebt hat, erscheint mir wenig schlüssig: "das letzte Hemd hat keine Taschen", so weiß der Volksmund, und der Tote wird es nicht mehr merken, ob das entsprechende Objekt mit im Sarg liegt oder nicht.
Der Abschied von Angehörigen oder Personen, die mir besonders nahe standen, ist für mich persönlich ein Prozeß, der Ruhe und Stille bedarf. Stille ist für mich der einzige Weg, das Ende eines menschlichen Lebens und seinen Übergang in die göttliche Dimension Ewigkeit, die nicht eine Dimension dieser Welt ist, zu fühlen und auszudrücken. Dies ist der Grund, warum ich auch Lasershows ablehne. Sie sind meiner Ansicht nach zu dynamisch und stören den Abschied und die Stille in einem optischen Sinn. Natürlich sind dies Dinge, die diskutiert werden müssen. In der säkularen, postmodernen Gesellschaft könnte es für manche Leute hilfreich sein, neue Bräuche zu entwickeln, weil sie keiner Religion angehören bzw. Vertrauen schenken können oder weil die Religion ihre Bedürfnisse nicht mehr oder nicht ausreichend befriedigt. Aus dieser Sichtweise könnten die Angebote niederländischer Krematorien ein Schritt in die richtige Richtung sein. Sie könnten den Abschied erleichtern und ein spezielles, persönliches Verhältnis zum Prozeß von Sterben und Tod schaffen, die beide ein Tabuthema der gegenwärtigen Gesellschaft sind.
Was das eigenhändige Verstreuen der Totenasche angeht, so könnte es meiner Ansicht nach für die Zurückbleibenden hilfreich sein. Der Umgang mit der Restsubstanz des Verstorbenen kann helfen, den Tod zu begreifen. Durch das Verstreuen der Restsubstanz wird in einem metaphorischen Sinn bereits Abstand geschaffen. Aufgrund dieser Überlegung ist für mich die bürokratische deutsche Praxis, die das Verstreuen der Asche generell verbietet bzw. das eigenhändige Verstreuen verbietet (Rostock), nicht nachvollziehbar. Sterben und Tod sind meines Erachtens als Prozeß zu betrachten. Zum Tod gehört dabei die Totenaufbahrung, das Waschen der Leiche, das Ankleiden der Leiche, gegebenenfalls das Starten des Ofens und in jedem Fall die Teilnahme am Prozeß der Verbrennung. Letzteres ist in Deutschland nicht möglich, so daß als letzter Eindruck das Absenken des Sarges bleibt und das Wissen, daß dieser auf einem Fließband in den Ofen transportiert wird. Heraus kommt am Ende die geschlossene Urne, so daß der Tod einen irreal Anschein bekommt und nur schwer zu glauben sein wird. Diese Praxis könnte durchaus in Kontinuität zur Tabuisierung des Todes in der Gesellschaft gesehen werden.
5. Der Wald als Friedhof: "Friedwald" und "Green Burials"
Als ein Freund des Schweizer Ingenieurs Oeli Sauter starb, hinterließ er als letzten Wunsch, man möge ihn verbrennen und seine Asche in den Schweizer Bergen, zu denen er ein sehr inniges Verhältnis hatte, verstreuen. Oeli Sauter hatte die Idee, die Totenasche mit der Idee neuen Lebens zu kombinieren: Bäume sollten aus der Asche wachsen. Auf einem 2.000 m2 großen Grundstück im Schweizer Kanton Thurgau schuf er den "Friedwald". Auf zweierlei Weise kann man sich dort begraben lassen: entweder kann man bis zu seinem Tod warten. Nach der Verbrennung wird ein Baum im Friedwald gepflanzt und die Asche wird dem Wurzelwerk beigemischt. Oder aber man pflanzt schon zu Lebzeiten einen Baum und steckt eine Röhre in den Wurzelballen, um Platz für die Asche freizuhalten. Nach dem Tod wird die Röhre herausgezogen und die Asche in den verbleibenden Raum eingefüllt. Der Vorteil der zweiten Methode ist, daß auf diese Weise regelrechte Familienbäume entstehen können, wenn man mehrerer Röhren in das Wurzelwerk einbringt. Auch Haustiere könnten auf diese Weise im Wurzelwerk des Familienbaums beigesetzt werden. Der Baum kann mit einem einfachen Hinweisschild markiert werden, auf dem die Lebensdaten des Verstorbenen zu finden sind.
Etwas Vergleichbares existiert auch in Großbritannien. Man nennt sie "Green Burials" und es gibt derer etwa zehn Stück im ganzen Land. In einem speziellen Wald wird entweder der Sarg oder die Totenasche beigesetzt. Allerdings besteht kein größerer Zusammenhang zwischen einem einzelnen Verstorbenen und einem bestimmten Baum und die Gräber sind meistens nicht gekennzeichnet. Manchmal gibt es Wege durch den Wald, manchmal aber auch nicht. Diese Art der Bestattung ist in Großbritannien nicht sehr populär, da der Ort der Beisetzung unbekannt ist und nichts an einen Ort des Todes erinnert (ganz im Gegensatz zu den rose gardens des Krematoriums).
Im Fall des Friedwald ist die die dahinterstehende Intention relativ offensichtlich: der gepflanzte Baum ist eine Synthese zwischen Tod und Leben. Ungeachtet des Todes wird das Leben bzw. der Strom des Lebens ständig weitergehen. Persönlich kann ich durchaus nachvollziehen, daß es sich dabei um eine attraktive Idee handelt - zumal es sich um ein integriertes Verständnis von Leben und Tod handelt. Die Idee als solche betrachte ich als etwas esoterisch angehaucht.
Im Fall der Green Burials ist die dahinterstehende Vorstellung etwas schwieriger nachzuvollziehen. Vermutlich handelt es sich um etwas wie das anonyme Begräbnis. Allerdings würde der Wald dann keinen besonderen Sinn ergeben, denn es könnte sich genauso gut um einen Park oder ein Feld handeln. Meiner Ansicht nach ist die Intention der Green Burials eine Kombination aus dem Willen zu einem anonymen Begräbnis und ökologischem Denken der Neuzeit: das Individuum sieht seinen Platz im Kreislauf der Natur, aus dem es kommt und in den es wieder zurückgeht. Kein Hinweis erinnert an den Verstorbenen. Zurück zur Natur soll es gehen, und wo wäre dies besser versinnbildlicht als in einem wild wachsenden Wald? Dieser Hintegrund könnte auch die Erklärung für den Namen "Green" Burials liefern.
6. Die Tendenz zu anonymen Bestattungen
Eine anonyme Bestattung ist die Beisetzung der Totenasche in einem Gemeinschaftsgrab ohne jegliche Kennzeichnung. In den meisten Fällen werden die Totenaschen in kleinen Urnen unter dem Rasen beigesetzt. Die Beisetzung ist dabei ein rein administrativer Akt und es gibt keine Zeremonie. Gemeinschaftsbeisetzungen von bis zu 250 Urnen sind möglich. Der genaue Ort, an dem eine Urne beigesetzt wurde, ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. In der Mitte einer solchen Beisetzungsstätte kann es ein zentrales Denkmal geben, an dem Kränze niedergelegt werden können.
Besonders in Norddeutschland gibt es eine steigende Anzahl anonymer Bestattungen. Nur einen geringen Teil davon machen Seebestattungen aus, bei denen die Totenasche in einer auflösbaren Urne in die See versenkt wird und sich nach einiger Zeit vollständig auflöst. In den norddeutschen Städten Hamburg, Flensburg und Lübeck sind 25-50% aller Bestattungen anonyme Bestattungen, die Tendenz ist steigend. In Dänemark und Schweden ist diese Rate noch wesentlich höher, absoluter Spitzenreiter ist Kopenhagen mit einer Rate von 80%. In Großbritannien dagegen machen anonyme Bestattungen 5% oder weniger aller Gesamtbestattungen aus.
Der Grund für die recht hohe Rate anonymer Bestattungen in Deutschland könnte meiner Ansicht nach das Verbot der Verstreuung der Totenasche sein. Das Verstreuen von Asche kann als ein anonymes Begräbnis angesehen werden, da es keinen Hinweis auf den Verstorbenen und kein Grab gibt (obwohl es einen entsprechenden Platz wie den rose garden oder eine Aschstreuwiese gibt, die mit dem Verstorbenen in Verbindung gebracht werden könnte). Vor dem Hintergrund der postmodernen, flexiblen Gesellschaft ist es nachvollziehbar, daß die Menschen nicht für ein Grab sorgen wollen (s.o.). Weil sie die Asche nicht selbst verstreuen oder mitnehmen können, ziehen sie eine anonyme Bestattung vor. Diese Hypothese würde durch die extrem niedrige Rate der anonymen Beisetzungen (5% und weniger) in Großbritannien und die hohe Rate der Verbrennungen und Ascheverstreuungen (80%) gestützt. Allerdings handelt es sich hierbei um meine eigene Hypothese, die der näheren Untersuchung bedarf. In der gegenwärtigen Forschung ist der Hintegrund der ansteigenden Zahl anonymer Bestattungen in Deutschland noch immer relativ unklar.
Zusammenfassung
Die sechs ausgewählten und diskutierten Punkte zeigen, daß die Bestattung und ihr Kontext sich in einem Prozeß des Wandels befinden. In unserer heutigen schnellen und sich immer mehr beschleunigenden Zeit scheint kein Platz für den Tod zu sein. Mehr und mehr Menschen sterben in Krankenhäusern (Deutschland: 80%), wo sie im Anschluß sogleich der Bestatter abholt. Der Tod ist aus unserem alltäglichen Leben verschwunden und das Sterben findet nicht mehr zu Hause statt. In Deutschland wird der Tod auf Friedhöfe zentralisiert - auf der einen Seite entstehen dadurch zentrale Gedächtnisstätten der Gesellschaft, auf der anderen Seite wird der Komplex Tod damit auf dem alltäglichen Leben ausgeklammert. Die Bestimmungen zur Gestaltung von Grabsteinen und Gräbern in Deutschland und Großbritannien zeigen das Bemühen, Friedhöfe als spezielle Plätze zu charakterisieren, die jeden an seine eigene Sterblichkeit mahnend erinnern sollen. Doch scheint diese Erinnerung nicht kompatibel zu sein mit dem Profil der postmodernen Gesellschaft: die steigende Anzahl von Verbrennungen, Ascheverstreuungen und anonymen Bestattungen zeigt, daß viele Leute einen speziellen Platz der Erinnerung an den Toten im öffentlichen Bild der Städte und ein Grab nicht wollen oder dieses aufgrund ihrer hohen geographischen Mobilität nicht betreuen können. Auf der anderen Seite zeigen die Beispiele der Niederlande und der Schweiz, daß neue Bräuche der Feier und des Verständnisses von Sterben und Tod entwickelt werden und daß es ein gesteigertes Bedürfnis danach gibt - insbesondere in Form einer Synthese zwischen Tod und neuem Leben, das aus ihm resultiert.
Danksagung
Danken möchte ich meinen beiden Interviewpartnern, The Very Reverend Ben de la Mare (St. Oswald’s Church Durham/GB) und Mr. Stuart Wright (Wright funeral service Durham/GB) daß sie sich die Zeit für mehr als ein Gespräch genommen und alle meine Fragen kompetent beantwortet haben. Ein Dankeschön gilt auch Herrn Dr. Loren Stuckenbruck (Department of Theology of the University of Durham/GB) für interessante Denkanstöße und Gespräche. Nicht zuletzt sehr herzlichen Dank an Freunde aus Durham: Nadja Weihmann (D), Yasmine Schmid (D) und Peter Møberg (DK) für ihr Interesse an meinem Thema, ihre eigenen Erfahrungsberichte, für fruchtbare Diskussionen und ihr Mitdenken.
Rüdiger H. Chr. Jungbluth studiert Evangelische Theologie an der Philipps-Universität Marburg (zuvor: Heidelberg, Kiel, Leipzig und Durham/GB).
Anschrift: Rentmeisterstr. 2, 35043 Marburg/Lahn;
e-mail: [email protected]