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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Gegen den Friedhofszwang: Wege zur Aschenbeisetzung in der eigenen Wohnung

Autor/in: Bernd Bruns
Ausgabe Nr. 65, II, 1999 - Mai 1999

Anmerkung der Redaktion/Norbert Fischer: Der folgende, leicht gekürzte und redaktionell überarbeitete Text über Wege und Möglichkeiten, Aschenurnen in der eigenen Wohnung beizusetzen, ist der Internet-Website "postmortal.de" entnommen.

Diese Website wurde von Bernd Bruns (Düsseldorf) eingerichtet. Bernd Bruns war es auch, der nach einer Möglichkeit suchte, die Asche von verstorbenen Angehörigen nach der Kremation zu Hause beizusetzen. Bekanntlich verbietet in Deutschland der sogenannte "Friedhofszwang" prinzipiell eine solche Beisetzung. Daß diese dennoch möglich ist, zeigt der folgende Bericht.

In Deutschland darf die Totenasche vom Krematorium nicht den Angehörigen ausgehändigt werden, die muß zwangsweise auf einem Friedhof begraben werden. Diese Gesetze stammen noch aus der Nazi-Zeit und sind bis heute gültig. Wir haben nach Möglichkeiten gesucht, wie diese Gesetze umgangen werden können. Und das ist ganz einfach. Man muß sich in einem niederländischen Krematorium einäschern lassen. Dort kann man sich die Asche selbst aushändigen lassen dies gilt auch für Deutsche. Zwar ist es im Prinzip verboten, daß deutsche Angehörige ihre Asche von einem niederländischen Krematorium zurück nach Deutschland zu bringen und in der Wohnung aufzubewahren oder im eigenen Garten auszustreuen bzw. zu vergraben. Allerdings haben die Nazis damals vergessen, eine Strafe für den Fall festzusetzen, daß ihr Gesetz mißachtet wird. Ich selbst habe mich beim Staatsanwalt deswegen angezeigt. Die Staatsanwaltschaft konnte mich nicht bestrafen und hat das Verfahren eingestellt.

Alle Deutschen, die mit den bestehenden Gesetzen nicht einverstanden sind, brauchen also nur die Leiche des oder der Verstorbenen legal von einem deutschen oder niederländischen Bestattungsunternehmen zur Kremation in die Niederlande überführen zu lassen. Auch ist es möglich, daß eine niederländische Friedhofsbehörde im Auftrag der deutschen Angehörigen die Asche aus einem deutschen Krematorium zum Ausstreuen auf einem niederländischen Gelände anfordern kann. Die Friedhofsverwaltung händigt dann in den Niederlanden den Deutschen die Asche offiziell zum Ausstreuen auf niederländischem Staatsgebiet aus. Sie ist aber nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob das auch tatsächlich geschieht oder ob die Deutschen anschließend die Asche mit nach Deutschland nehmen ...

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Moderne Grabmalkultur (Mai 1999).
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