Am 4. März 1892 berichtete das "Hamburger Echo" von einem recht merkwürdigen Vorfall: Ein junger Mann war in der Redaktion erschienen und bat um die Veröffentlichung eines Schriftstücks. Es war "die Abschrift eines nach allen Regeln der Kunst abgefaßten Denunziationsschreibens an die Staatsanwaltschaft", in dem eine in Ohlsdorf lebende Person der Majestätsbeleidigung beschuldigt wurde. Urheber war der Schwiegervater des jungen Mannes.