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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Tod unterm Fallbeil

Der folgende Beitrag über die 1944 hingerichtete und in Ohlsdorf beigesetzte Hildegard Zwack basiert auf Nachforschungen, die Karl-Friedrich Röhl, Hamburg, bei Arbeiten an einer Chronik des Dorfes Zapel/Mecklenburg anstellte, in dem die junge Frau arbeitete und in dem ihr Leiden begann.

In einem Artikel in der „Bild“-Zeitung vom 28. August 1971 waren Einzelheiten über das Schicksal der jungen Frau zu lesen. Der Artikel ist eine Erzählung des Gefängnisgeistlichen über die letzten Stunden vor der Hinrichtung, in der ihm Hildegard Zwack ihre Erlebnisse erzählte. Dabei ist zu bemerken, dass die Delinquentin mit gefesselten Händen auf einem Hocker vor ihm saß. Die sehr eindringliche Darstellung über ihren seelischen Zustand ist erschütternd. Der Geistliche hat das stets weinende Mädchen durch seine Gespräche und den gemeinsamen Gesang – „Nun nimm denn meine Hände und führe mich“ – unmittelbar vor der Hinrichtung etwas trösten können.

Ihrem Bericht nach war sie am Morgen des 2. Mai 1944 mit drei anderen zum Tode Verurteilten in Hamburg mit einem Gefängnisauto aus Mecklenburg eingetroffen. Ihr Vater war 1925 gestorben, die Mutter 1933, so wurde sie bereits mit zehn Jahren Vollwaise. Sie muss mit ihrer Mutter vorher in Barnin, einem Nachbarort von Zapel bei Crivitz gelebt haben. Angehörige hat sie wahrscheinlich nicht mehr gehabt, denn durch Vermittlung des Bürgermeisters von Zapel kam sie auf die Bauernstelle Warncke, Hufe III in diesem Dorf. Natürlich musste auf dem Hof nach der Schulzeit mitgearbeitet werden. Für die Schularbeiten blieb dann nur der Abend, an dem sie oft über den Schulheften einschlief. So waren die Leistungen in der Schule auch entsprechend, wobei nach Auskunft des Lehrers aber auch keine große Begabung vorhanden war. Nach Beendigung der Schule blieb sie auf dem Hof als Magd, wie es damals hieß. Viel Spaß wird sie bei der langen Arbeitszeit auf der Bauernstelle nicht gehabt haben. Das Weggehen hat sie sicherlich oft geplant, aber wohin? Als der Krieg begonnen hatte, kamen bald Gefangene als Arbeitskräfte auf die Höfe, so auch ein Franzose zum Bauern Warncke. Da dieser gut arbeitete, war er dem Bauern sehr willkommen und er hat ihn entgegen den Bestimmungen auch am Tisch mit der Familie und den anderen Beschäftigten essen lassen. Ob nun der Franzose sich dem Mädchen nähern und es küssen wollte, was diese abwies, oder ob sie den Kontakt suchte und dieser nicht erwidert wurde, ließ sich nicht mehr klären. Jedenfalls war der Franzose für die Scheune, in der die Ernte – 35 Fuder Getreide – lag, verantwortlich. Diese Scheune hat sie angezündet und gehofft, der Franzose würde als Brandstifter verhaftet. Es war wohl bestimmt eine Tat aus dummer Eifersucht, die ihr Handeln diktierte. Da der Brand sehr schnell entdeckt wurde, konnte die Feuerwehr des Dorfes das Wohnhaus retten. Der Versuch, dem Franzosen die Tat anzulasten, klappte aber nicht, sondern die Magd wurde verdächtigt und nach Schwerin in Untersuchungshaft gebracht. Man sperrte sie zusammen mit einer Gefängnisbeamtin in eine Zelle, der sie dann die Tat dort auch gestanden hat. In der Gerichtsverhandlung wurde sie nach seit Kriegsbeginn bestehenden Paragraphen als „Volksschädling“ wegen Vernichtung von Nahrungsmitteln zum Tode verurteilt. Sie blieb in Schwerin bis zum 2. Mai 1944 im Untersuchungsgefängnis. Da dort keine Hinrichtungsmöglichkeit bestand, wurde der Transport nach Hamburg angeordnet. Sie hatte hier noch ein Gnadengesuch eingereicht, welches aber verworfen wurde. Diese Entscheidung hat man ihr allerdings erst vier Stunden vor der Hinrichtung mitgeteilt.

Durch eine Anfrage beim Staatsarchiv in Hamburg ließen sich im Eintrag in das Todesregister einige Daten von Hildegard Zwack herausfinden: Sie wurde geboren am 27. Dezember 1923 in Rostock. Ihr Beruf war mit Hausangestellte angegeben. Hingerichtet wurde sie am 24. Mai 1944 um 16 Uhr. Unter Bemerkungen war eingetragen worden: „Am 26. 4. 44 vom Landgericht Schwerin wegen vorsätzlicher Brandstiftung zum Tode verurteilt.“ Leider konnte das Landeshauptarchiv Schwerin, wohin die Akten aus dieser Zeit inzwischen gelangt waren, keine Auskunft über das Urteil geben. Die Arbeiten über diese Akten sind noch nicht abgeschlossen.

Erkundigungen bei der KZ-Gedenkstätte Neuengamme wegen der Tötungsart bei den Hinrichtungen brachten zusätzliche interessante Informationen: Aus dem Buch „Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933 – 1944“, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung, ließ sich herausfinden, dass die Hinrichtungen mit Hilfe einer so genannten Guillotine erfolgten und zu der Zeit von dem Scharfrichter Alfred Roselieb, einem ehemaligen Bestattungsgehilfen aus Hannover, vorgenommen wurden. Der Ort der Hinrichtungen befand sich im Hamburger Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. In der Zeit vom August 1933 bis zum 15. Dezember 1944 wurden hier mit der Guillotine und dem Handbeil über 500 Todesurteile vollstreckt. Nachdem die Guillotine durch Bombeneinwirkungen angeblich unbrauchbar geworden war, wurde die Hinrichtungsmaschine am 21. Dezember 1944 ins Zuchthaus Bützow-Dreibergen zwischen Schwerin und Rostock verlagert. Die Leiche der Hildegard Zwack wurde, nachdem sie nach der Hinrichtung der Anatomie des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf zugeführt worden war, zur Bestattung auf dem Friedhof Ohlsdorf freigegeben. Sie wurde beigesetzt in einem Reihengrab mit der Grablage Bl 71, Reihe 72, Nummer 13. Am 28. Januar 1960 wurde sie umgebettet in die Ehrenanlage im Bereich der Kapelle 9 (Bm 52, 3-23). Grundlage hierfür war das am 27. Mai 1952 vom Bundestag verabschiedete sogenannte (später mehrfach novellierte) Kriegsgräbergesetz sowie das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 1. Juli 1965.

Grab Zwack
Grabstein für Hildegard Zwack (Foto: Schulze)

Die Unterhaltung der Grabstellen obliegt den Friedhofsverwaltungen der Bundesländer, hier also der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Kosten dafür werden vom Bundesverwaltungsamt gemäß der „Verordnung über die Pauschbeträge für Instandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des Gräbergesetzes“ erstattet. Das Grab von Hildegard Zwack ist am südöstlichen Rand der Deutschen Soldatengräber des Ersten Weltkriegs in der Nähe der Einmündung der Krieger-Ehrenallee in die Mittelallee zu finden. Die in den dortigen Gräbern bestatteten Toten haben ein dauerndes Ruherecht.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Sterben und Tod um 1945 (Mai 2005).
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