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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Stillgeburten – Zum Wandel im Umgang mit dem Tod

"Es war eine Schwangerschaft – es ist eine Geburt – es war und ist ein Kind!"1 Dieser Ausspruch kennzeichnet, wie mittlerweile in vielen Bereichen stillgeborene Kinder und die Bedürfnisse der Eltern wahrgenommen werden.

In den letzten Jahren hat sich einiges verändert, wie an den Krankenhäusern mit Frauen und Eltern umgegangen wird, die eine Totgeburt oder Fehlgeburt hatten. Zunehmend wird das totgeborene Kind als Kind wahrgenommen und den Eltern ein Trauerprozess zugestanden und erleichtert. Wie möchten mit dieser Arbeit den Wandel darstellen, der sich in den letzten Jahren in diesem Bereich vollzogen hat und auf aktuelle Prozesse der Wahrnehmung und Trauerbegleitung eingehen.

Der Begriff Stillgeburt meint nicht lebend geborene Kinder, die aber auf "normalem" Wege ausgetragen werden. Neben diesem Begriff stehen noch der medizinische Begriff "Fehlgeburt" oder "Abort" und auch gebräuchlich ist der Begriff "Totgeburt", der unseres Erachtens nach von den Betroffenen aber immer weniger verwendet wird.

Die kulturwissenschaftliche Lupe legten wir über diesen Ausschnitt Tod, weil wir uns gerade dort Signale erhofften, die auf einen Wandel im Umgang mit dem Tod deuten. Wir beschreiben eine Schnittstelle, bei der Geburt und Tod zusammenliegen. Aus kulturwissenschaftlicher Sicht sind es eigentlich zwei einzelne, weit umfassende und gut behandelte Themen. Wo Geburt und Tod in dieser Art zusammenfallen, ist erstaunlicherweise wenig zugearbeitet worden und Betroffene blieben solange alleine, bis sie sich zusammenschlossen und ihr Anliegen in der Öffentlichkeit kommunizierten. Das ist der gegenwärtige Zustand, und den Wandel, um den es hier geht, haben wir versucht sensibel herauszuarbeiten.

Rechtliches

Bevor wir auf Abläufe im Krankenhaus und den Umgang mit Trauer zu sprechen kommen, möchten wir einen kurzen Überblick über rechtliche Bestimmungen geben. Dies ist insofern bedeutend, als dass beispielsweise die Grenze, ob es sich um eine Tot- oder Fehlgeburt handelt, darüber entscheidet, ob das Kind standesrechtlich registriert oder ob die Geburt offiziell als solche gezählt wird.

Sterberecht ist Ländersache, insofern gelten verschiedene Regelungen und Grenzen für die einzelnen Bundesländer, wann z.B. eine Stillgeburt bestattet werden muss. In vielen Bereichen gilt die WHO als Richtlinie, sie ist aber nicht verbindlich. Insofern gelten folgende Angaben nur für Hamburg.2

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fehlgeburt, Totgeburt und Lebendgeburt. Eine Lebendgeburt besteht dann, wenn bei der Geburt noch ein Lebenszeichen erkennbar war.3 Zwischen Fehl- und Totgeburt ist die Grammgrenze entscheidend. Von einer Fehlgeburt (auch Abort) wird gesprochen, wenn das Gewicht des Kindes unter 500 g liegt. Hier wird noch mal unterschieden zwischen Frühestabort (unter der 5. Schwangerschaftswoche = SSW), Frühabort (unter der 12. SSW) und Spätabort (ab der 12. SSW). In der Regel entspricht das Gewicht von 500 g einem Kind in der 23. bis 25. SSW, diese entspricht auch in etwa der Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb der Gebärmutter (äußerste Frühgeburt).4

Über Häufigkeiten lassen sich nur sehr schwer Angaben machen. So heißt es bei Seeger: "Mindestens 30% aller Schwangerschaften, die durch einen Schwangerschaftstest […] nachgewiesen werden können, gehen verloren."5 Beutel gibt an, dass fast jede 5. Frau in ihrem Leben bereits eine Fehlgeburt gehabt hat. Angaben sind allein deswegen schwer, da frühe Fehlgeburten oft nicht bemerkt werden, da nur eine verstärkte oder verspätete Regelblutung auftritt, so dass laut Beutel etwa 2/3 der Schwangerschaftsverluste nicht bemerkt werden. Ohne Frühestaborte beträgt die Rate etwa 10 – 15 %. Spätaborte geschehen eher selten.

Von einer Totgeburt (stillbirth) spricht man ab 500 g. Die Häufigkeit von Totgeburten beträgt etwa 0,25 – 0,5 %, die sogenannte perinatale Geburt, also ein Tod vor dem Geburtsbeginn, während der Geburt oder innerhalb von 7 Tagen liegt bei etwa 0,64 %.

Ursachen für Fehl- und Totgeburten liegen in ganz unterschiedlichen Bereichen, wobei die Ursache meist nicht konkret herausgefunden werden kann. Hier mag eine kurze Tabelle zur Verdeutlichung genügen:6

Mütterliche Ursachen:
- Gebärmutterfehlbildungen
- Hormonelle Ursachen
- Gerinnungsstörungen, Gefäßerkrankungen
- Erbleiden, Stoffwechseldefekte
- Schwangerschaftskomplikationen: z.B. vorzeitiger Blasensprung

Fetale Ursachen:
- Genetische Störungen
- Chromosomenanomalien
- Fehlbildungen
- Implantationsstörungen
- Plazentainsuffizienz
- Nabelschnurkomplikationen
- Mehrlingsschwangerschaftskomplikationen

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Bestattungsgesetze. Ab einem Gewicht von 1000 g7 und wenn es sich um eine Lebendgeburt handelt, muss ein Kind beerdigt werden. Fehlgeburten können beerdigt werden.8 Ebenfalls ab 1000 g wird das Kind mit Standesurkunde in das Personenstandsregister eingetragen, allerdings wird es nur als Fet oder Embryo mit Nachnamen geführt. Auf Antrag kann seit 1998 auch ein Vorname des Kindes eingetragen werden.9 Fehlgeburten, also alle Kinder unter 500 g werden nicht beurkundet.

Weiter entscheidend ist, dass eine Fehlgeburt, also ein Kind unter 500 g nicht als Geburt zählt. Das heißt zum einen, dass der Frau keine Betreuung durch eine Hebamme nach der Geburt zusteht, sie aber auch keinen Anspruch auf Mutterschutz10 hat, sie kann nur krankheitsbedingt ausfallen. Frauen, die eine Totgeburt erlitten haben, können nach zwei Wochen wieder arbeiten gehen, haben aber ansonsten den normalen Mutterschutz von acht Wochen.

Früherer Umgang mit Stillgeburten

Noch in den 1980er-Jahren wurde der Kontakt von Mutter und Kind möglichst minimiert. Da man überzeugt war, "dass sich eine Bindung an das Kind erst nach der Geburt herstelle, sah man es als unnötig schmerzlich an, Eltern zur Auseinandersetzung mit dem Verlust zu ermutigen." 11Damit die Frauen von der Geburt möglichst wenig mitbekamen, wurden ihnen sehr starke Betäubungsmittel gegeben. Einer der wesentlichen Unterschiede ist, dass die Stillgeburten sofort weggenommen wurden. Es wurde angenommen, die Eltern würden den Verlust besser verarbeiten, wenn sie das Kind gar nicht erst sehen würden.

Dementsprechend wissen die Eltern oft bis heute nicht, wie ihr Kind aussah. Den Frauen wurde nicht das Angebot gemacht, ihr Kind noch einmal zu sehen. Heute wird dies den Frauen und Angehörigen sehr nahe gelegt, um so Abschied von ihrem Kind nehmen zu können. Da aber die Frauen selber in einer solchen Situation nicht eine solche Bitte aussprechen oder überhaupt auf die Idee kommen, blieben sie mit ihrer Vorstellung alleine. Die Kinder wurden sofort von den Müttern weggenommen und die Fehlgeburten in der Regel mit den Organabfällen des Krankenhauses verbrannt. Den Eltern wurden keine Erinnerungen (Photos etc.) an das Kind mitgegeben.

Der Wandel im Umgang mit Stillgeburten

Es wird immer große Unterschiede im Verhalten von einzelnen Ärzten und Schwestern geben, wie sensibel sie jeweils auf die Frauen und Familien eingehen. Aber dennoch: Im Bewusstsein aller hat sich in den letzten Jahren einiges gewandelt. Ein wichtiger Wendepunkt war ein Beitrag im Berliner "Report": "Ethikfalle – Totgeburten zu Granulat zermahlen", der 1998 ausgestrahlt wurde. Hier wurde ein Fall aus Berlin thematisiert, bei dem Totgeburten zusammen mit Organabfällen verbrannt und zu Straßengranulat verarbeitet wurden. Unter anderem dieser Bericht führte in den folgenden Jahren zu einer Sensibilisierung des Themas und einer Vermenschlichung. Die Stillgeburten wurden und werden zunehmend als Kinder wahrgenommen und behandelt.

Ganz entscheidend für die Eltern und Angehörigen ist das Berühren und Sehen ihres Kindes. Die Stunden, die die Eltern ihr totes Kind verabschieden, ist die Zeit, in der das Kind einen Teil Leben bekommt. Im Gegensatz zu Menschen, die im Alter sterben, fehlen bei einem verstorbenen Baby konkrete Erinnerungen. Die Momente, in denen das Kind berührt und angeschaut wird, sind das einzig Greifbare, das die Eltern von diesem Kind mitnehmen können. Das wird, neben den Hoffnungen und Vorstellungen, die sie hatten, das Sein, das sie von ihrem Kind kennen. Umso wichtiger ist es, ihnen diese Zeit im Krankenhaus zu geben, ihnen ans Herz zu legen, Abschied zu nehmen, das Kind wahrzunehmen und es einen realen Teil ihres Lebens werden zu lassen.

In ihrem normalen Umfeld sind die Anforderungen an das Paar ganz anders, als wenn ein ‚normaler’ Angehöriger stirbt. Die Unsicherheit, den Angehörigen gegenüberzutreten ist immer sehr groß. In dem Fall einer Stillgeburt aber insofern anders, da die Schwangerschaft schnell vergessen wird, das Kind unterschlagen wird, da es nicht gekannt wurde. Und dies nicht in böser Absicht, aber ‚was man nicht kennt existiert nicht’. Sie und die wenigen, die im Krankenhaus mit Abschied genommen haben von dem Kind, sind die einzigen, die es wenigstens gesehen und berührt haben.

Gesellschaftliches Engagement

Bei den jeweilig involvierten Institutionen jedenfalls ist ein Wandel unverkennbar. Hier wird allseits für eine Sensibilisierung des Themas geworben, Veränderungen sind umgesetzt worden, und das Thema wird in diesem Kreis kommuniziert.

Angefangen in den Krankenhäusern, denen in Hamburg ein guter Ruf von den Betroffenen vorauseilt, die dankbar für Feedbackmeldungen sind und die Betroffenen weiter vermitteln können, so dass die Betroffenen durch dieses Netzwerk auch psychisch und "seelisch" aufgefangen werden können. Die Veränderungen oder aber die Sensibilisierung sind durch die Betroffenen hervorgerufen worden, beginnend mit der Gemeinschaftsbildung, zum Beispiel zu Initiativen und Vereinen, die das Thema artikulierten. In den Krankenhäusern sind es "betroffene Angestellte", zum Beispiel Hebammen, die sich auf eigenen Wunsch im Umgang mit Stillgeburten weiterbildeten. Grundsätzliche Schulungen sind notwendig, aber dort gehört der Umgang mit Stillgeburten zu einem Schulungsthema von vielen und eine Umsetzung scheint aus ökonomischen Zwängen nicht machbar.

In der Bestattungsbranche ist der Wandel deutlich erkennbar, Bestatter gehen mehr auf die Wünsche der Betroffenen ein und veränderten ihr eigenes Rollenbild über den Umgang mit den Stillgeburten.

Ohne die Strömungen der Kirche wirklich erforscht zu haben, begegneten wir immer wieder kirchlichen Mitarbeitern, die ein Interesse zu dem Umgang mit Stillgeburten äußerten. Eine große Rolle zur Gemeinschaftsbildung der Betroffenen bilden die Selbsthilfegruppen, in denen den Betroffenen in ihrer Trauer beigestanden wird und die virtuelle Gemeinschaft im Netz. Hier treffen sich die Betroffenen unter einander und tauschen ihre Erfahrungen aus.

Aus diesen Institutionen wird der Wandel genährt, und die Entschlossenheit einen Wandel herbeizuführen, ist bei den Betroffenen groß. Sie kämpfen in der Gesellschaft für eine doppelte Akzeptanz. Zum einen kämpfen sie um die Anerkennung, das stillgeborene Kind auch als Kind wahrgenommen zu wissen. Zum anderen kämpfen sie um das Recht, darüber auch noch trauern zu dürfen. Dieser Kampf in einer gesellschaftlichen Tabuzone kann nur entschlossen und in einer starken Gemeinschaft angenommen werden und daher lässt sich ein Wandel im Umgang mit dem Tod unseres Erachtens nach hier am deutlichsten erkennen. Unsere Erwartung an der dichtesten Stelle zwischen Leben und Tod einen Wandel wahrnehmen zu können, hat sich somit erfüllt.

Auf der anderen Seite wird deutlich, wie stark der Tod weiterhin ausgegrenzt wird. In der Alltagswelt ist überhaupt ein Umgang mit dem Tod kaum erwünscht. Zwar fasziniert der fremde Tod in den Medien ungemein, doch der eigene Tod, zum Beispiel, erfassbar durch den Tod eines Angehörigen, wird ausgegrenzt. Zeichen dafür sind die zunehmenden Zahlen der in Krankenhäusern und Altersheimen Verstorbenen. Durch die Altersheime, Seniorenstifte, etc. werden die "sozial" Toten aus dem Leben verbannt, und selbst in den Altenheimen, Stiften und Krankenhäusern gibt es noch das Sterbezimmer, in welches Sterbende isoliert werden.

Gerade der Umgang mit Stillgeburten überfordert das Umfeld und lässt es sich auf vermeintlich sicheres Terrain zurückziehen: "Sei doch froh, dass es nicht behindert gewesen ist; beim nächsten Mal klappt es schon; ihr seid doch noch jung; warum weinst du denn, da war doch noch gar nichts".12 Der Gemeinschaft der Betroffenen fällt es meines Erachtens schwer, gerade wenn sie unmittelbar betroffen sind, diese Verdrängungsstrategie zu erkennen. Zu erkennen, dass die gesellschaftliche Ausgrenzung des Todes massiv wirkt und das Umfeld unsicher im Umgang damit ist.

Die hoch individualisierte und technisierte Gesellschaft hat diese Unsicherheit gefördert. Zum einen ist die Bindungsbereitschaft der Mutter zum Kind durch die Ultraschalluntersuchungen zeitlich vorgezogen und verstärkt worden. Noch vor den ersten Kindsbewegungen kann durch die pränatale Diagnostik der werdenden Mutter ein Bild ihres Kindes vermittelt werden,13 zum anderen fehlen durch die hohe Individualisierung der Gesellschaft die festen Rituale zum Umgang mit dem Tod im Alltagsgeschehen.

Die Gemeinschaft der Betroffenen sucht und findet neue Rituale für sich und wirkt so auch stark auf die Gesellschaft ein. Nicht dass sich nur die involvierten Parteien dem anpassen, auch gerade der Gesetzgeber muss hier neue Wege gehen. Innerhalb weniger Jahre hat es immerhin mehrere große Veränderungen in der Gesetzgebung zur Bestattungspflicht von still geborenen Kindern gegeben.

Anm. d. Red.: Der folgende Text ist ein von der Redaktion stark gekürzter Auszug aus einer umfangreichen Seminararbeit an der Universität Hamburg (Institut für Volkskunde). Die Studie beruht großenteils auch auf Interviews mit Betroffenen, die hier aus Platzgründen entfallen müssen.
Wer an der vollständigen Fassung interessiert ist, kann sich per E-Mail wenden an: [email protected] oder [email protected]

1 Sven Seeger: Umgang mit Fehl- und Totgeburten.

2 Eine sehr gute Auflistung ist unter http://www.kindergrab.de/pdf/brd-grab.pdf zu finden.

3 D.h., dass „bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat“ (§29 BGBI I).

4 Vgl. Seeger.

5 Beutel, Manfred: Der frühe Verlust eines Kindes. Göttingen 1993, S. 39.

6 Übernommen aus: Seeger.

7 In anderen Bundesländern auch 500 g.

8 In manchen Bundesländern ist dies nur mit hohem bürokratischen Aufwand möglich.

9 Siehe § 21 BGBI I.

10 normal gilt: 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt.

11 Beutel, S. 83.

12 Beutel, S. 145.

13 Vgl. Beutel, S. 12.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Maritime Gedenkkultur (November 2005).
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