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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Ohlsdorf und der Denkmalschutz – a never ending story

Kaum einer hat es bemerkt, aber es ist wirklich wahr: Der Ohlsdorfer Friedhof steht unter gesetzlichem Denkmalschutz.

Jahrzehnte lang hatte die Frage im Raum gestanden, wie eine so große Fläche mit einer solchen Vielzahl von erhaltenswerten Grabmalen erhalten und geschützt werden könnte. Lange galt der gesetzliche Schutz tatsächlich nur für ein – ein einziges! – Grabmal auf diesem Friedhof. Als dann die Festlegung der schützenswerten Objekte per Liste eingeführt wurde, wurde auch der Friedhof eingetragen.

Zur Erinnerung mag hier eine kurze Zusammenfassung der Diskussion um die Erhaltung des Friedhofs folgen:1 Die frühen Überlegungen zur Grabmalerhaltung, die ja schon Ende des 19. Jahrhunderts begannen, werden jetzt einfach einmal außer Acht gelassen.2 Nach dem Zweiten Weltkrieg kümmerte man sich lange nicht um solche Fragen. Erst 1976 beschloss der Denkmalrat der Stadt, die Anlagen des alten Friedhofsteiles unter Ensembleschutz stellen zu lassen. Im folgenden Frühjahr wurde vom Staatsarchiv ein Memorandum zu den erhaltungswürdigen Gräbern und Grabmalen erarbeitet. Im Winter folgte aufgrund einer Kleinen Anfrage die Aussage des Senats, man wollte Grabstätten von historischer und künstlerischer Bedeutung erhalten. Bei der Expertentagung des Denkmalschutzamtes zu den Problemen der Erfassung und Erhaltung wurde der Friedhof dann im folgenden Jahr zum „Gesamtkunstwerk von höchstem Rang“ erklärt und eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme gefordert. Von 1981 bis 1986 erfolgte diese Aufnahme mit Hilfe eines Forschungsprojektes. Die Inventarisation der geschätzten 200.000 Grabstätten erfasste ungefähr 5.600 Grabmäler, deren Erhaltung "wegen ihres künstlerischen oder geschichtlichen Werts im öffentlichen Interesse liegen"3. Intern wurde die Liste erhaltenswerter Grabmale so in den Ablauf integriert, dass diese Grabstätten von der damals jährlichen Abräumung der Grabmale ausgenommen wurden. Zu bezweifeln ist, dass das immer wirklich der Fall war. Für die Planung von Neubelegungen wurde eine Karte des Friedhofs angefertigt, in der aufgrund der im Forschungsprojekt durchgeführten Grabfeldaufnahme erhaltenswerte Grabmalensembles, Grabfelder mit einer Gestaltung und mit Grabsteinen, die für bestimmte Belegungszeiten typisch sind sowie historisch bedeutsame Bereiche gekennzeichnet sind. Als im Januar 1989 ein neues Bestattungsgesetz in Kraft trat, waren darin erstmals gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung denkmalpflegerischer Ziele auf Friedhöfen enthalten.

1990 wurde das Ergebnis des oben genannten Forschungsprojektes inklusive der zugehörigen Erhaltensaussagen unter dem Titel "Der Hamburger Hauptfriedhof Ohlsdorf" in zwei Bänden vom Denkmalschutzamt veröffentlicht. Zwei Jahre später gab die Umweltbehörde die Ausarbeitung einer "vorläufigen gartendenkmalpflegerischen Leitbildkonzeption" als Vorstufe für ein Parkpflegewerk in Auftrag. Dieses Parkpflegewerk lässt noch immer auf sich warten. Doch konnte der Denkmalpfleger Frank Pieter Hesse 2011 immerhin konstatieren, dass in der Leitbildkonzeption "wenigstens wesentliche Elemente der Anlage wie Grabfelder, Wege- und Sichtverbindungen, Vegetationsstrukturen und Sonderanlagen auf ihre Entwicklungsgeschichte, ihren Zustand, die historische Substanz und Nutzung untersucht und bewertet worden" sind und, dass abschließende "Empfehlungen zum Umgang mit den unterschiedlichen Teilaspekten" immerhin zu einer Veränderung der laufenden Pflege und in besonderen Bereichen auch zur Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung geführt haben.4 Für Letzteres führt er den Althamburgischen Gedächtnisfriedhof und die an das historische Vorbild angelehnte Neugestaltung des Rosengartens an.

Zum 125-jährigen Jubiläum des Friedhofs im Jahr 2002 schien sich dann wirklich etwas zu tun. Die damalige Kultursenatorin, zugleich oberste Chefin des Denkmalschutzes, versprach die Unterschutzstellung und unterstützte die Idee der Bürgerbewegung Klein Borstel den Friedhof in die Liste des Weltkulturerbes bei der UNESCO aufnehmen zu lassen.5 Doch zehn Jahre später antwortete der Senat auf eine erneue Kleine Anfrage, "dass der Friedhof Ohlsdorf nicht für eine Anmeldung als Weltkulturerbe geprüft wurde, da sein Zustand … den Anforderungen der UNESCO … nicht entspricht und eine Bewerbung ohne Aussicht auf Erfolg wäre."6 Bis auf die Aussage, dass der Friedhof "insbesondere im von Otto Linne gestalteten Teil in seinen Strukturen so weit verändert [ist], dass die verbliebene Authentizität und Integrität nach Auffassung der zuständigen Behörde nicht mehr zu einem außergewöhnlichen universellen Wert beitragen kann, dessen nachweisliches Bestehen Voraussetzung für eine Bewerbung zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes wäre", gibt es leider keine genauere Begründung dieses abwertenden Statements. Man kann allerdings vermuten, dass der Widerstand der Verwaltung gegen eine Anmeldung sehr hoch ist. Eine Eintragung als Weltkulturerbe würde mit hohen Auflagen und wesentlich erhöhten Erhaltungskosten einhergehen.

Plan von 1987
Plan des Ohlsdorfer Friedhofes (Ausschnitt) von 1987 mit Einzeichnung der erhaltenswerten Grabmale laut Erhaltensaussagen des Forschungsprojektes von 1985. Grün: Grabmale 1877-1894, rot: Grabmale 1885-1919, blau: Grabmale 1920-1950 (Aufbewahrungsort Ohlsdorfer Friedhof Plankammer beim technischen Betrieb)

Mitgeteilt wird auf diese Anfrage außerdem, dass der gesamte Friedhof Ohlsdorf als Gartendenkmal einschließlich aller denkmalwürdigen Hochbauten wie Verwaltungsgebäude, Wassertürme, historische Nebengebäude und 13 Kapellen, weiterem Zubehör wie zum Beispiel die Einfriedung und Tore, freie Kunstwerke (Skulpturen) sowie circa 3.000 ausgewählte Grabmäler aufgrund seiner geschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung unter Denkmalschutz steht, sowie ebenfalls der unmittelbar angrenzende und zusammen mit dem Hauptfriedhof Ohlsdorf seit 1883 angelegte jüdische Friedhof Ilandkoppel mit der Abdankungshalle sowie Sonder- und Nebenanlagen.
Was bedeutet dieser Denkmalschutz nun? In den ersten Absätzen des neu gefassten Gesetzes ist zu lesen, "Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege (ist), die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landespflege einbezogen werden". Die Freie und Hansestadt Hamburg soll "auch als Eigentümerin … durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten … Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit."7

Als Friedhof gehört Ohlsdorf zu den Gartendenkmalen, das sind Grünanlagen "einschließlich der Wasser- und Waldflächen oder Teile davon, deren oder dessen Erhaltung … im öffentlichen Interesse liegt. Zu einem Gartendenkmal gehören auch sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden."8

Nun ist der Friedhof sehr groß, ja er wird sogar als größter Parkfriedhof der Welt beworben, und da kann man natürlich ganz naiv fragen: Soll der ganze Friedhof jetzt so erhalten werden, wie er im Augenblick gerade aussieht? Worauf bezieht sich der Denkmalschutz?

Brunnen
Brunnen im Urnengrabfeld der 1950er Jahre im Planquadrat S/R 11. Foto: B. Leisner

Zunächst einmal ist die Unterschutzstellung, laut dem zuständigen Denkmalschützer Dr. Jens Beck, ein reiner Verwaltungsakt. Im Prinzip bestimmt er, dass das Denkmalschutzamt alle Maßnahmen, die über die tägliche Pflege hinausgehen, genehmigen muss. Dafür braucht man aber eine Grundlage, in der bestimmt ist, was zur "Denkmalsubstanz" des Friedhofs gehört. Denn verständlicherweise ist nicht alles auf dem Friedhof erhaltenswert. Bisher aber kennt das Denkmalschutzamt keine "umfassende Kartierung der denkmalwerten Substanz". Die in der Nachfolge des Forschungsprojektes in den 1980er Jahren hergestellten Karten der erhaltenswerten Grabmale, Grabmalensembles und Grabfelder mit historischer Substanz, die eine Zeit lang Grundlage der Planung in der Friedhofsverwaltung waren, ist dort entweder nicht angekommen oder in Vergessenheit geraten.
Wie oben gesagt, stehen immerhin die historischen Gebäude des Friedhofs unter Schutz. Bei den Grabsteinen stützt man sich auf die Listen erhaltenswerter Grabmale und Grabstätten, die vom Forschungsprojekt und vom Staatsarchiv erarbeitet worden sind. Allerdings sind diese Listen nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Eigentümer gar nicht wissen können, dass ihr Grabmal erhaltenswert ist und, wenn man den Denkmalschutz ernst nimmt, auch nicht verändert werden darf! Natürlich wären nicht alle Eigentümer damit einverstanden, aber vielleicht wären manche Grabbesitzer ja auch stolz auf ihr persönliches Kulturerbe?

Garten der Frauen
Grabmal Jahns von Richard Luksch. Das erhaltenswerte Grabmal wurde von der ursrünglichen Grabstätte in den Garten der Frauen umgesetzt, restauriert und - möglicherweise anstelle eines ehemaligen Blumenbeetes - mit blauen Steinchen ausgelegt. Foto: B. Leisner

Tatsächlich geht man im Denkmalschutzamt davon aus, "dass nur ein Bruchteil der vorhandenen Grabsteine langfristig erhalten bleiben wird. Es werden in den nächsten Jahren sehr viele Steine und Gräber abgeräumt und damit wird auch der Friedhof seinen Charakter sehr stark verändern. Dieser Prozess ist bereits im Gange und wird sich fortsetzen. Das lässt sich mit dem Denkmalschutz auch nicht regeln; wenn man mehr Steine erhalten will, muss die gängige Praxis des Abräumens nach dem Ende der Liegezeit aufhören."9

Und dabei ist ein weiteres Problem noch gar nicht in den Blick genommen: Vom Forschungsprojekt wurde die Zeit nach 1950 nicht einbezogen. Inzwischen gilt aber auch das Erbe der Nachkriegszeit als denkmalwürdig. Die Grabfelder und Grabmale der Jahre nach 1950 müssten also auf ihre historische und künstlerische Bedeutung hin eingeschätzt werden. Das ginge relativ leicht, weil der ganze Friedhof vom Forschungsprojekt auf der Ebene der Grabfelder dokumentiert worden ist. Man könnte also die Grabfelder der entsprechenden Zeit aus dieser Kartei herausziehen und vor Ort überprüfen, wie viel von dem ursprünglichen Bestand noch vorhanden ist. Doch dafür scheinen trotz der großzügigen Finanzierung des Projektes "Ohlsdorf 2050" keine Mittel zur Verfügung zu stehen.

Im Rahmen dieses Projekts ist inzwischen von der Gartenarchitektin Katrin Lesser die historische Entwicklung des Friedhofes erforscht worden. Sie hat dabei Abschnitte festgelegt, die einer eingehenderen gartendenkmalpflegerischen Steuerung bedürfen. Ihr Gutachten soll dem Büro bgmr Landschaftsarchitekten als Grundlage für die "Szenarien" dienen, die im Rahmen der vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geförderten "Nachhaltigkeitsstrategie Ohlsdorf 2050" entwickelt und in diesem Frühjahr vorgestellt werden sollen. Wir werden darüber weiter berichten!

1 Ausführlicher zu lesen unter: http://www.fof-ohlsdorf.de/aktuelles/2002/79s16_denkmalschutz.htm
2 Helmut Schoenfeld, Musealisierung von Grabmälern: Eine Bestandsaufnahme für Hamburg, in: Ohlsdorf – Zeitschrift für Trauerkultur, Februar 2009 http://www.fof-ohlsdorf.de/thema/2009/104s05_bestandsaufnahme.htm
3 zitiert nach http://www.fof-ohlsdorf.de/thema/2002/77s12_konerding.htm
4 Frank Pieter Hesse, Der Hamburger Hauptfriedhof Ohlsdorf – ein Gesamtkunstwerk, in: ICOMOS – Hefte des Deutschen Nationalkomitees, Bd. 53 (2011), S. 112-117, hier S. 115, PDF: http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/icomoshefte/article/view…
5 http://www.welt.de/print-welt/article412020/Friedhof-Ohlsdorf-soll-Welt…
6 https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/41078/wann-wird-der-fr…
7 Denkmalschutzgesetz § 1 http://www.hamburg.de/contentblob/3876724/data/hamburgisches-denkmalsch…
8 Denkmalschutzgesetz § 4
9 Zitiert aus der Mail von Dr. Jens Beck vom 8.1.2016 an die Verfasserin

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Ohlsdorf - Projekt 2050 (Februar 2016).
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